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23.3072 · Motion · 2023-03-08

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, das zweijährige Resettlement-Programm 2024-2025 auszusetzen.

Begründung

Nicht nur die Schweiz, sondern ganz Europa befindet sich in der grössten Flüchtlings- und Migrationskrise seit dem 2. Weltkrieg. Allein 2022 kamen 100 000 Personen auf dem Asylweg in die Schweiz. Der Schutzstatus S ist bis mindestens März 2024 aktiv. Das Dublin-System ist faktisch ausser Kraft. Bereits zwei Kantone haben den Asylnotstand ausgerufen. Die Infrastrukturen sind völlig am Anschlag. Bereits musste in verschiedenen Gemeinden Schweizer Mietern gekündigt werden, um Platz für Migranten zu schaffen.

Auch aus Sicht der Kantone ist es ein Anliegen, das laufende Resettlement-Programm zu stoppen. Solche Programme dürfen dann bewilligt werden, wenn in der Schweiz entsprechende Kapazitäten vorhanden sind.

In der Zeitperiode 2024-2025 werden Kantone und Gemeinde praktisch ausschliesslich damit beschäftigt sein, die Personen aus 2022 und 2023 zu integrieren. Gemäss den beiden Evaluationsberichten sind Personen aus Resettlement-Programmen viel zeitintensiver, da sie Mehrfachproblematiken mitbringen. Wird das System nun mit einem zusätzlichen Resettlement-Programm belastet, geht das in erster Linie zu Lasten der bereits hier wohnhaften Flüchtlinge und Schutzsuchenden: Die Ressourcen sind sowohl im Bereich der Infrastrukturen, der Betreuung, der Integration sowie der Schulen beschränkt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Am 29. Mai 2019 hat der Bundesrat das Konzept zur Planung und Steuerung der Aufnahme von anerkannten Flüchtlingsgruppen (Umsetzungskonzept Resettlement) verabschiedet und sich damit für eine Verstetigung der Schweizer Beteiligung an den Resettlement-Aktivitäten des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) ausgesprochen. Der Bundesrat beauftragte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), ihm gestützt auf das Umsetzungskonzept Resettlement alle zwei Jahre ein zweijähriges Resettlement-Programm zur Genehmigung vorzulegen, das eine Aufnahme innerhalb der Bandbreite von 1'500 bis maximal 2'000 Flüchtlingen umfasst. Wie im Umsetzungskonzept Resettlement vorgesehen, wird jeder Vorschlag für ein zweijähriges Resettlement-Programm mit der Begleitgruppe Resettlement konsultiert. Diese Begleitgruppe setzt sich aus Vertretern der Kantone, Städte und Gemeinden, des Bundes (EJPD/EDA), der Eidgenössischen Migrationskommission (EKM), der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) und des UNHCR zusammen. Zusätzlich informiert das zuständige EJPD die Staatspolitischen Kommissionen des National- und Ständerates über den Vorschlag an den Bundesrat.

Das für die Umsetzung zuständige EJPD berücksichtigt die Situation im Asylbereich fortwährend und kann bei Bedarf die Resettlement-Einreisen temporär suspendieren. Zuletzt hat das EJPD am 30. November 2022 auf Empfehlung des Sonderstabs Asyl (SONAS) eine solche temporäre Suspendierung der Resettlement-Einreisen beschlossen und damit der schwierigen Situation im Asylbereich Rechnung getragen. Diese Suspendierung ist noch in heute in Kraft und wird es so lange bleiben, wie es die Situation im Asyl- und Unterbringungsbereich erfordert.

Der Bundesrates wird demnächst über den Antrag des EJPD für ein Resettlement-Programm 2024/2025 entscheiden. Bei diesem Entscheid wird der Bundesrat die Lage im Asylbereich berücksichtigen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.