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23.3080 · Interpellation · 2023-03-08

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die demografische Entwicklung stellt die Langzeitpflege und -betreuung vor grosse Herausforderungen. Verschiedene Studien, beispielsweise der Bericht von Obsan "Gesundheitspersonal in der Schweiz - Nationaler Versorgungsbericht 2021", zeigen auf, dass ein grosser Bedarf an qualifiziertem Personal für die Pflege und die Betreuung von Menschen im Alter besteht.

Dieser Bericht listet Faktoren auf, mit denen Pflegerinnen und Pfleger im Beruf gehalten werden können. Es handelt sich dabei um die Anstellungsbedingungen (beispielsweise den Lohn oder die Ferienregelung) aber auch um andere Faktoren, die auf Ebene der Einrichtungen umgesetzt werden müssen.

Ende Januar 2023 hat der Bundesrat Massnahmen vorgestellt, welche darauf abzielen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Dabei ging jedoch vergessen, dass eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen ohne Finanzierung (oder Anschubfinanzierung) in den Einrichtungen nicht realisierbar ist. Ein befristetes Förderprogramm, das durch Bund und Kantone finanziert wird und die Leistungserbringer direkt involviert, würde einen nachhaltigen und finanziell unterstützten Anstoss zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen an der Basis ermöglichen. Artiset/Curaviva haben ein solches Förderprogramm vorgestellt. Die Dienstleister würden so über den finanziellen Handlungsspielraum verfügen, der zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch pragmatische Massnahmen nötig ist.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

Bezüglich eines möglichen Förderprogramms zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen:

- Sind Gespräche mit den Kantonen im Gange bezüglich des Einführens eines Förderprogramms mit einer Anschubfinanzierung analog zur Bildungsoffensive, welches auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen abzielt?

- Weshalb hat der Bundesrat ein solches Förderprogramm bis jetzt nicht in Erwägung gezogen?

- Wie steht er zur Förderung und wie beabsichtigt er, die Umsetzung von Beispielen der guten Praxis in der Pflege anzuregen?

Bezüglich des Massnahmenpakets des Bundesrates:

- Wie stellt sich der Bundesrat die finanzielle Übernahme des erhöhten Bedarfs vor, um die Aufwertung der Arbeitsbedingungen dauerhaft sicherzustellen?

- Wie werden die betroffenen Akteure in die Konkretisierung der Massnahmen involviert?

- Welche Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen sind für eine unmittelbare und prioritäre Umsetzung geeignet?

Stellungnahme des Bundesrates

1.- 4. Der Bundesrat teilt die Einschätzung des Interpellanten: Wirksame Massnahmen sind wichtig, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern und zu verhindern, dass neu ausgebildete Personen vorzeitig aus dem Beruf aussteigen.

Wie in der Stellungnahme zur Interpellation 22.3488 Gysi Barbara "Sofortmassnahmen für den Personalerhalt in der Pflege sind dringend" dargelegt, hat sich die Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen und Arbeitgebern durch den nach der Annahme der Volksinitiative zur Pflege eingeführten Artikel 117b der Bundesverfassung (BV) nicht geändert. Artikel 197 Ziffer 13 (BV) präzisiert, dass der Bund "im Rahmen seiner Zuständigkeiten" Ausführungsbestimmungen erlässt. Die Gesundheitseinrichtungen, die Sozialpartner (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften), die Kostenträger und die Leistungserbringer sind weiterhin aufgefordert, die in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich fallenden Massnahmen zügig umzusetzen. Der Bundesrat hat am 25. Januar 2023 zur Umsetzung der 2. Etappe der Pflegeinitiative beschlossen, ein neues Bundesgesetz sowie weitere Massnahmen für bessere Arbeitsbedingungen auszuarbeiten.

Nachdem sich der Bund bereits im Rahmen der Ausbildungsoffensive mit einem hohen Betrag beteiligt, sieht der Bundesrat nicht zuletzt wegen der angespannten finanziellen Situation keine Möglichkeit, eine Anschubfinanzierung für die bessere Abgeltung von Pflegefachpersonen zu Handen der Kantone zu erbringen.

5. Wie seit Beginn der Umsetzung der Pflegeinitiative wird das Bundesamt für Gesundheit weiterhin während des gesamten Prozesses zur Konkretisierung der einzelnen Massnahmen die Stakeholder über die Plattform Gesundheitspersonal, wo unter anderem auch die Organisation ARTISET/CURAVIVA vertreten ist, informieren und einbeziehen. Diese Plattform flankiert die Umsetzung der zweiten Etappe der Pflegeinitiative als Begleitgruppe. Weiter werden sich die betroffenen Akteure im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassungen zur Gesetzgebung zum neuen Bundesgesetz über anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen, welche bis Ende April 2024 eröffnet werden soll, äussern können.

6. Bereits ein Jahr nach Annahme der Pflegeinitiative hat das Parlament im Rahmen der 1. Etappe den Vorschlag des Bundesrates zur direkten Abrechnung von Pflegeleistungen gutgeheissen. Diese erhöht die Autonomie des Pflegepersonals. Im Rahmen der Ausarbeitung des oben genannten neuen Bundesgesetzes hat der Bundesrat vier wesentliche Massnahmen festgelegt, die direkt in diesem Gesetz geregelt werden sollen. Diese Massnahmen sind: frühere Frist für die Bekanntgabe der Dienstpläne, Lohnzuschläge für kurzfristige Arbeitseinsätze, Verhandlungspflicht für Gesamtarbeitsverträge und Verpflichtung der Leistungserbringerverbände zur Erarbeitung von Empfehlungen für einen optimalen Skill-Grade-Mix. Ausserdem hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, bis Ende 2023 zu prüfen, wie der Vollzug des Arbeitsgesetzes optimiert werden kann.

Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass rasch Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen ergriffen werden müssen. Man sollte nicht die Umsetzung der Volksinitiative auf Bundesebene abwarten. Namentlich würde es der Bundesrat begrüssen, wenn zeitnah Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag im Bereich der Pflege aufgenommen werden könnten. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) beabsichtigt, eine Übersicht zu den in den Kantonen geplanten und bereits umgesetzten Massnahmen zur Umsetzung des Verfassungsartikels Pflege und zu allfälligen Sofortmassnahmen zu erstellen. Diese soll im Mai 2023 erstmals publiziert und danach periodisch aktualisiert werden.

Antwort des Bundesrates.