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Fehlende Schwankungstauglichkeit im Asylwesen. Lösungsvorschläge präsentieren

23.3084 · Postulat · 2023-03-08

Justiz- und Polizeidepartement

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht zu erstatten, in welchem die Schwankungstauglichkeit im Asylwesen evaluiert und Lösungsvorschläge aufgezeigt werden.

Begründung

Seit jeher unterliegt die Anzahl Asylgesuche und die soziodemografische und geografische Zusammensetzung der Gesuche starken Schwankungen. Eine wichtige Bedingung der Neustrukturierung des Asylbereichs mit der Änderung des Asylgesetzes 2015 war daher insbesondere die Schwankungstauglichkeit der neuen Bundesasylzentren. Gemäss ursprünglicher Umsetzungsplanung kann der Bund mit den 5000 Plätzen Schwankungen im Bereich von 15 000 bis 29 000 Asylgesuchen pro Jahr auffangen und die vorgesehenen Verfahrensabläufe einhalten.

Im vergangenen Jahr 2022 suchten etwa 100 000 Flüchtlinge die Schweiz auf, aufgrund des Kriegs in der Ukraine davon etwa 75 000 ukrainische Flüchtlinge. Um den Geflüchteten aus der Ukraine schnell und möglichst unbürokratisch Schutz zu gewähren, hat der Bundesrat erstmals den Schutzstatus S aktiviert. Ohne diesen Schritt hätten über 40 000 Personen aus der Ukraine in relativ kurzer Zeit das reguläre Asylverfahren auf sich nehmen müssen, was zu einer massiven Überlastung der Bundes-Infrastrukturen geführt hätte.

Nach einigen Jahren Erfahrung mit der letzten Asylgesetzrevision, insbesondere den Bundesasylzentren, und der letztjährigen sehr hohen Anzahl an Flüchtlingen, erscheint nun der ideale Zeitpunkt, um die Schwankungstauglichkeit des Asylwesens auf Bundesebene einer kritischen Evaluation zu unterziehen und Verbesserungsvorschläge zu präsentieren.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Seit der Neustrukturierung des Asylbereichs per 1. März 2019 kam es bereits zu mehreren Schwankungen: zuerst aufgrund der Covid-Pandemie, dann den vielen Schutzsuchenden aus der Ukraine und seit Herbst 2022 dem starken Anstieg der Asylgesuche. Angesichts diverser Konflikte und globaler Herausforderungen ist damit zu rechnen, dass es auch künftig Phasen mit sehr hohen Asylgesuchseingängen geben wird.

Aufgrund dieser Tendenz hat das SEM in der Vergangenheit bereits mehrere Analysen in Sache Schwankungstauglichkeit durchgeführt und Massnahmen definiert. Mit den daraus resultierenden Erkenntnissen und den Erfahrungen des vergangenen Jahres ist eine neue Analyse der heutigen Massnahmen sowie weiteren möglichen Handlungsoptionen bei kurz- oder langfristigen Gesuchsschwankungen sinnvoll. Um die Verbundsaufgabe im Asylbereich als Gesamtsystem nachhaltig zu bewältigen, sind für die Analyse der Einbezug weiterer Stellen des Bundes - etwa des VBS -, der Kantone sowie der kommunalen Ebene zwingend notwendig. Aktuell sind die erwähnten Akteure noch daran, die aktuellen Herausforderungen zu bewältigen, welche durch die hohen Zahlen der Asyl- und Schutzgesuche im Jahr 2022 entstanden. Weiter wird die erwartete erneute Zunahme der Asylgesuche im Sommer / Herbst 2023 vorbereitet. Eine gemeinsame Analyse der Schwankungstauglichkeit kann daher ab Winter 2023 / 2024 in Angriff genommen werden.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.