23.3093 · Interpellation · 2023-03-08
Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft
Erledigt
Wortlaut
Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) hat das terroristische Attentat von Morges, bei dem im September 2020 ein junger Mann ums Leben kam, und den dschihadistischen Angriff auf zwei Frauen in Lugano im November 2020 untersucht. Sie stellte mehrere systemische Mängel fest, insbesondere in der Kommunikation zwischen den Behörden von Bund und Kantonen, sowie Fehler bei der Gefährlichkeitsbeurteilung des Täters bzw. der Täterin.
Um diese Mängel zu beheben, empfahl die AB-BA unter anderem die Einrichtung einer Koordinationsstelle, die alle Behörden einbezieht, um die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen zu fördern und eine gemeinsame Informationsbasis zu gewährleisten.
Die AB-BA fordert auch Verbesserungen bei der Gefährlichkeitsbeurteilung von Täterinnen und Tätern. Sowohl im Fall von Morges als auch im Fall von Lugano wurde die Gefährlichkeit des Täters bzw. der Täterin falsch beurteilt. Im Fall von Morges hatten sowohl der Nachrichtendienst des Bundes als auch die Bundesanwaltschaft den Angreifer als "Gefahr für die öffentliche Sicherheit" eingestuft. Ausschlaggebend war aber die positive Einschätzung des Psychiaters. Angesichts der Zunahme psychiatrischer Gutachten und des Gewichts, das diesen in der Strafjustiz beigemessen wird, erachtet die AB-BA eine gezielte Weiterbildung der betroffenen Staatsanwältinnen und -anwälte für wichtig.
Wir müssen Lehren aus den Dramen von Morges und Lugano ziehen, um besser zusammenzuarbeiten und Fehleinschätzungen zu reduzieren. Wir müssen uns mit den notwendigen Mitteln und Kompetenzen ausstatten und eine optimale Koordination der Behörden sicherstellen. Es ist daher unerlässlich, dass die Empfehlungen der AB-BA rasch Wirkung zeigen.
Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Ist er bereit, die Empfehlungen der AB-BA umzusetzen?
2. Wenn ja, in welchem Zeitraum und wie?
3. Ist er der Ansicht, dass weitere Verfahren zur Optimierung notwendig sind?
4. Beabsichtigt er, die personellen und finanziellen Ressourcen der Bundesanwaltschaft im Bereich terroristischer Straftaten aufzustocken?
5. Ist der Bundesrat mit den Kantonen über die Empfehlungen der AB-BA ins Gespräch gekommen?
Antrag des Bundesrates
Antwort der Aufsichtsbehörde
Stellungnahme des Bundesrates
Mit ihrer kurz gefassten Antwort, die unten wiedergegeben wird, ist die Bundesanwaltschaft der Bitte der AB-BA nachgekommen, sich zu den Fragen dieser Interpellation zu äussern. Die AB-BA möchte die Antwort der BA wie folgt ergänzen:
1.-2. Die Empfehlungen aus dem Inspektionsbericht der AB-BA richten sich an die BA, und der Bundesanwalt hat diese bei seiner Stellungnahme vom 21. November 2022 zur Kenntnis genommen. Er verfügt nun über eine Frist bis zum 31. Dezember 2023 für deren Umsetzung. Nach Ablauf dieser Frist prüft die AB-BA, ob und auf welche Weise die Empfehlungen umgesetzt wurden und trifft gegebenenfalls die notwendigen Massnahmen.
3. Die AB-BA hat alle Empfehlungen, die sie für notwendig erachtet, nach Abschluss der Inspektion aufgelistet. Die AB-BA erachtet es als wünschenswert, eine gemeinsame Plattform für alle SPOC T und die BA einzurichten, die der gesicherten Übermittlung von Informationen dienen soll, und hat dies als Anregung im Inspektionsbericht formuliert. Diese Plattform würde die Kommunikation und den Austausch erheblich vereinfachen und eine Anpassung an die Bedürfnisse der einzelnen Kantone ermöglichen.
4. Die AB-BA nimmt die Aufstockung des Personalbestands des Bereichs terroristische Straftaten lobend zur Kenntnis. Ob die neue Dotierung dem aktuellen Bedarf entspricht, wurde jedoch nicht überprüft.
5. Aus der Antwort der BA geht hervor, dass bereits Massnahmen ergriffen wurden oder sich in Umsetzung befinden, was von der AB-BA begrüsst wird. Es sei darauf hingewiesen, dass es nicht in der Kompetenz der AB-BA liegt, Empfehlungen an die Kantone zu richten.
Antwort der Bundesanwaltschaft (AB) vom 17. April 2023
Da es sich um wichtige Fragen der öffentlichen Sicherheit handelt, hatte die BA einen Teil der Empfehlungen bereits vor einiger Zeit umgesetzt und arbeitet nun an der Umsetzung des übrigen Teils. Hierzu gehören beispielsweise die Massnahmen zur weiteren Verbesserung der Zusammenarbeit mit den nationalen und vor allem kantonalen Partnerorganisationen. Zudem wurde das Personal der BA im Bereich der Terrorismusbekämpfung bereits in den Jahren 2020 und 2021 aufgestockt.
Antwort der Aufsichtsbehörde