23.3099 · Motion · 2023-03-09
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 5, Absatz 1, Buchstabe a der Verkehrsregelnverordnung anzupassen, um die allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Lastwagen auf 70 km/h zu beschränken.
Begründung
Eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit für Lastwagen auf 70 km/h würde den Energieverbrauch senken und die vom Güterverkehr auf der Strasse verursachten externen Kosten reduzieren. 4 Prozent der in der Schweiz produzierten Treibhausgase werden vom Schwerverkehr verursacht. Dabei sind die grauen Emissionen oder die Emissionen, die mit dem Verbrauch von importierten Gütern verbunden sind, nicht berücksichtigt.
Die durch den Gütertransport in der Schweiz verursachten Kosten sind beträchtlich. Sie belaufen sich auf 2,4 Milliarden Schweizerfranken, davon 1,7 Milliarden für Gesundheits- und Umweltschäden. Das Bundesamt für Raumentwicklung erläutert, dass der Schwerverkehr Kosten von 10 Rappen pro Tonnenkilometer verursacht, von denen nur 3,1 durch die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe gedeckt werden. Somit werden zwei Drittel der Kosten von der Allgemeinheit getragen.
Laut der Studie des Forschungs- und Beratungsunternehmens Infras vom 28. November 2017 führt eine Reduktion von 5 km/h zu einer Verringerung des CO2-Ausstosses um 5 Prozent. Die mit dieser Motion beantragte Massnahme ermöglicht somit eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 10 Prozent, was einer Verringerung von 100 000 Tonnen CO2-Ausstoss pro Jahr in der Schweiz entspricht.
Dies gilt umso mehr, wenn die Geschwindigkeit eingehalten wird, denn Kontrollen zeigen, dass Lastwagen auf Autobahnen häufig mit fast 90 km/h fahren.
Da die Lärmemissionen mit der Geschwindigkeit korrelieren, würde diese Massnahme auch die Lärmbelastung reduzieren, die entlang von Autobahnen und in Alpentälern besonders hoch ist. Gleichzeitig erhöht eine allgemeine Reduktion der Geschwindigkeit die Sicherheit auf den Strassen und die Energieeffizienz.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Schwerverkehr auf der Strasse erfüllt eine wichtige Aufgabe im Gütertransport und für die wirtschaftliche Versorgung des Landes. Damit leistet der Schwerverkehr einen wesentlichen Beitrag an den Wohlstand der Schweiz.
Um grosse Geschwindigkeitsunterschiede zwischen den Fahrzeugen und dadurch höhere Unfallrisiken zu vermeiden, dürfen auf Autobahnen und Autostrassen nur Motorfahrzeuge verkehren, die mindestens 80 km/h schnell fahren können und dürfen (Art. 35 Abs. 1 der Verkehrsregelnverordnung; SR 741.11). Neben den negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit aufgrund des noch grösseren Geschwindigkeitsunterschieds zwischen Lastwagen und den übrigen Motorfahrzeugen würde die vorgeschlagene Massnahme zu vermehrten Lastwagenkolonnen und Verkehrsstaus führen. Auch im Ausserortsbereich könnte eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit für Lastwagen zu vermehrten, gefährlichen Überholmanövern durch andere Verkehrsteilnehmende führen. Die gültige Höchstgeschwindigkeit für Lastwagen von 80 km/h ist daher sinnvoll.
Der Bundesrat unterstützt die Anstrengungen der Transportbranche, die Emissionen zu reduzieren mit anderen Massnahmen. Fahrzeuge, die mit Elektrizität und Wasserstoff angetrieben werden, sollen gemäss dem Vorschlag des Bundesrats zur Revision des CO2-Gesetzes bis zum 31. Dezember 2030 von der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) befreit werden. Zudem hat der Bundesrat die höchstzulässigen Gewichte von emissionsfreien, leichten und schweren Nutzfahrzeugen erhöht, um das zusätzliche Gewicht der umweltfreundlicheren Antriebstechnologien zu kompensieren. Um die schweren Sachentransportfahrzeuge mit aerodynamisch optimierten Führerkabinen ausrüsten zu können, hat der Bundesrat grössere Längen zugelassen. Das Parlament hat diese Regelung mit der Änderung des Strassenverkehrsgesetzes vom 17. März 2023 ins Gesetz übernommen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.