23.3111 · Motion · 2023-03-09
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, keine neue "gütliche Einigung" mit Italien einzugehen, um das Arbeiten im Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu regeln.
Begründung
Die kürzlich vom BFS veröffentlichten Daten zu Grenzgängerinnen und Grenzgängern im Tessin zeigen eine zunehmend unhaltbare Situation. Derzeit gibt es im Tessin etwa 78 000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger (und das sind nur die offiziell Gemeldeten) - das ist mit 32,8 Prozent fast ein Drittel der dortigen Arbeitnehmenden. Das ist der grösste Anteil in der Schweiz und er wächst ständig. Im Dienstleistungssektor ist die Situation alarmierend, da sich der jährliche Anstieg dort auf 5,6 Prozent belief. 52 000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind in diesem Sektor beschäftigt. Vor zwanzig Jahren waren es noch 10 000. Im Baugewerbe und in der Industrie sind die Zahlen weitgehend stabil.
Die lokale Bevölkerung wird im Dienstleistungssektor oft durch Grenzgängerinnen und Grenzgänger ersetzt, was zu Arbeitslosigkeit und Lohndumping in der Region führt. Trotzdem hat der Bundesrat stets die Augen vor dieser zunehmend prekären Situation verschlossen.
Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die im Homeoffice arbeiten könnten, sind sicherlich weder Personen, die in der Pflege arbeiten (Spitäler, Alters- und Pflegeheime usw.), noch solche, die auf Baustellen oder in Fabriken tätig sind. Es geht vielmehr um diejenigen, die im Büro arbeiten und deren - zunehmend unverhältnismässige - Präsenz dem lokalen Arbeitsmarkt schadet. Diesen Personen durch das Arbeiten im Homeoffice eine weitere Erleichterung zu ermöglichen, wäre völlig falsch. Es stimmt auch nicht, dass dies dem Verkehr zugutekäme. Wer Mitarbeitende ins Homeoffice schicken möchte, soll nur lokale Anwohnerinnen und Anwohner einstellen.
Der Verband der italienischen Grenzgemeinden hat in einem Schreiben an die italienische Regierung die Unterzeichnung eines Abkommens mit der Schweiz gefordert, das die Arbeit von Grenzgängerinnen und Grenzgängern im Homeoffice bis zu einem Arbeitspensum von sogar 40 Prozent ermöglichen würde. Die italienische Abgeordnetenkammer wird sich demnächst mit dem Thema befassen. Der Bundesrat wird daher gebeten, keine neue "gütliche Einigung" abzuschliessen, die das Abkommen, das aufgrund der Pandemie im Juni 2020 unterzeichnet wurde und am 31. Januar abgelaufen ist, ersetzen würde. Die Tatsache, dass solche Abkommen mit anderen Ländern bestehen, ist irrelevant, da die Situation im Tessin einzigartig in der Schweiz ist und als solche behandelt werden muss. Ausserdem ist es Grenzgängerinnen und Grenzgängern auch ohne ein neues Abkommen möglich, im Homeoffice zu arbeiten, wenn auch mit negativen steuerlichen Folgen und bürokratischen Belastungen und Unsicherheiten. Es wäre völlig falsch, wenn der Bundesrat diese schwerwiegenden Verzerrungen fördern würde, anstatt sie zu korrigieren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Artikel 26 Absatz 3 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung einiger anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA-I; SR 0.672.945.41) verlangt - wie die entsprechende Bestimmung des OECDMusterabkommens - von den zuständigen Behörden, "Schwierigkeiten oder Zweifel, die bei der Auslegung oder Anwendung des Abkommens entstehen, [...] zu beseitigen". Dies geschieht durch eine allgemeine Verständigungsvereinbarung. Diese Bestimmung delegiert somit die Zuständigkeit für den Abschluss solcher Verständigungsvereinbarungen direkt an die zuständige Behörde, d. h. im Allgemeinen an das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) und bei Fragen im Zusammenhang mit dem Informationsaustausch an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). Mithilfe dieser allgemeinen Verständigungsvereinbarungen werden regelmässig praktische, einvernehmliche Lösungen gefunden, die eine klare und effiziente Anwendung der DBA ermöglichen. Dazu gehören zum Beispiel jene Vereinbarungen, die während der Pandemie mit bestimmten Nachbarstaaten zur Regelung der Besteuerung des Homeoffice geschlossen wurden. Die diesbezügliche Vereinbarung mit Italien vom 18./19. Juni 2020 blieb bis 31. Januar 2023 in Kraft.
Hinsichtlich des vom Motionär konkret geschilderten Falls wurde das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) kürzlich mehrmals um den Abschluss einer neuen allgemeinen Verständigungsvereinbarung zur Regelung der Besteuerung des Homeoffice ersucht. Konkret haben die Tessiner Kantonsregierung, die Tessiner Deputation in den eidgenössischen Räten, die Arbeitsgemeinschaft Regio Insubrica (bestehend aus dem Kanton Tessin und den Regionen Lombardei und Piemont) sowie ein Verbund aus Tessiner Wirtschaftsverbänden (Associazione Industrie Ticinesi und Camera di Commercio Cantone Ticino) und Gewerkschaften (Organizzazione Cristiano Sociale Ticinese und UNIA) je in einem Schreiben an das EFD ausdrücklich verlangt, dass in diesem Bereich eine neue Verständigungsvereinbarung abgeschlossen wird.
Nach Ansicht des Bundesrates muss der Abschluss allgemeiner Verständigungsvereinbarungen zur Regelung der Besteuerung des Homeoffice daher auch in Zukunft möglich sein, wenn die zuständigen schweizerischen und italienischen Behörden dies für notwendig erachten.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.