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23.3116 · Interpellation · 2023-03-13

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Methanisierung und Kompostierung sind gute Methoden zur Wiederverwertung von pflanzlichen Abfällen für unsere Wirtschaft und unseren Planeten, da sie der Landwirtschaft natürlichen Dünger liefern. Um hochwertige Produkte zu gewinnen, ist es jedoch wichtig, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung sieht daher vor, dass bei Kompost und Gärgut Fremdstoffe (Metall, Glas, Altpapier, Karton usw.) höchstens 0,4 Prozent des Gewichts der Trockensubstanz betragen dürfen und dass der Gehalt an Alufolie und Kunststoffen höchstens 0,1 Prozent des Gewichts der Trockensubstanz betragen darf. Die Richtlinien von Bio Suisse sehen für Kunststoffe ab dem 1. Januar 2021 einen Höchstwert von 0,1 und ab dem 1. Januar 2024 von 0,05 Prozent vor.

In der Schweiz gibt es kein gesetzliches Verbot für den Verkauf von Einweg-Plastiksäcken. Zudem können Einweg-Plastiksäcke kostenlos bezogen werden, wenn sie als Verpackung für lose Waren (Obst, Gemüse, Gebäck usw.) verwendet werden. Der von den Gemeinden gesammelte Kompost entspricht oft nicht den Standards von Bio Suisse, in den meisten Fällen wegen zu vieler Einweg-Plastiksäcke.

Vor dem Hintergrund dieser Situation wird der Bundesart gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie beurteilt der Bundesrat die wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen der Branchenvereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Einweg-Plastiksäcken?

2. Hat diese Vereinbarung insgesamt zu einem Anstieg oder Rückgang der Verpackungsproduktion geführt?

3. Die Bestimmungen des Bundes werden immer strenger, was den Anteil von Plastik im Kompost angeht. Viele Gemeinden werden jedoch Schwierigkeiten haben, diese einzuhalten. Kann der Bundesrat mit einem Verbot von kostenlosen Plastiksäcken für Obst und Gemüse in Supermärkten die Ursache des Problems angehen? Zum Beispiel, indem sie durch biologisch abbaubare Beutel oder Papiertaschen ersetzt werden? Oder indem sie kostenpflichtig werden?

4. Erwägt der Bundesrat die Einführung von Sensibilisierungsprogrammen für Konsumentinnen und Konsumenten, um den Verbrauch von Plastiksäcken zu reduzieren?

Stellungnahme des Bundesrates

1) Der Bundesrat verweist bezüglich Monitorings und Wirksamkeit der Branchenvereinbarungen auf seine Antworten auf die Interpellationen Flach (22.4543) und Weichelt (22.4570).

2) Aus den 2021 von der Branche veröffentlichten Zahlen geht hervor, dass der Verbrauch an Einweg-Plastiksäcken seit der Einführung der Kostenpflicht im 2017 um fast 90 Prozent gesunken ist. Der Verbrauch an Plastiktragetaschen ist seit der Einführung der Kostenpflicht im 2020 um fast 45 Prozent gesunken. Zu einer Verringerung oder Zunahme des gesamten Verpackungsverbrauchs liegen dem Bund keine Zahlen vor.

3) Mit Artikel 30a Buchstabe a des Umweltschutzgesetzes (USG, SR 814.01) besteht bereits eine rechtliche Grundlage, um das Inverkehrbringen von Produkten zu verbieten, wenn sie für eine einmalige und kurzfristige Verwendung bestimmt sind und ihr Nutzen die durch sie verursachte Umweltbelastung nicht rechtfertigt. Mildere Massnahmen könnten grundsätzlich ebenfalls eingeführt werden. Dabei gilt es jedoch Artikel 41a Absatz 3 USG zu beachten, wonach der Bund vor dem Erlass von Ausführungsvorschriften jeweils freiwillige Massnahmen der Wirtschaft zu prüfen hat, zum Beispiel im Rahmen einer Branchenvereinbarung.

Ferner ist beim Ersatz von Plastiksäcken durch biologisch abbaubare Varianten die Ökobilanz zu berücksichtigen. Auch biologisch abbaubare Varianten benötigen bei der Herstellung Energie und Rohstoffe, meist noch mehr als Kunststoffe fossilen Ursprungs. Zudem bauen sich biologisch abbaubare Kunststoffe in Kompostier- und Vergärungsanlagen oft nur ungenügend ab.

4) In seinem Bericht "Kunststoffe in der Umwelt" vom 23. September 2022 hat der Bundesrat eine Übersicht der bereits ergriffenen und laufenden Massnahmen sowie zu möglichen Stossrichtungen für eine weitere Reduktion von Kunststoffeinträgen in die Umwelt erstellt. Nach Ansicht des Bundesrats besteht aufgrund der Vielzahl bereits laufender Arbeiten auf Bundesebene aktuell kein weiterer Handlungsbedarf. Zudem bestehen bereits Sensibilisierungs-Kampagnen, die auf das Thema Verschmutzung von Grüngut durch Kunststoffe aufmerksam machen. Ein Beispiel ist die Kampagne "Stop-Plastic" der Kantone Bern, Solothurn und Basel-Landschaft sowie weiterer Behörden, Verbände und Unternehmen.

Antwort des Bundesrates.