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23.312 · Standesinitiative · 2023-06-12

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

In Kommission des Ständerats

Wortlaut

Die Bundesversammlung wird eingeladen, die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz; SR 700) dahingehend zu ändern, dass der Bau von Solar- und Kleinwindanlagen ausserhalb der Bauzonen forciert werden kann.

Begründung

Das Bauen ausserhalb der Bauzonen wird durch das Raumplanungsgesetz und seine Ausführungsvorschriften geregelt. Die Kantone können im kantonalen Recht das, was nach den Vorgaben des Bundes grundsätzlich möglich ist, nur weiter einschränken, nicht aber ausweiten. Das gilt auch für die Bewilligungsfähigkeit von Solar- und Kleinwindanlagen bis 30 m Höhe ausserhalb der Bauzonen.

Ausserhalb der Bauzonen sind Solaranlagen bewilligungsfrei, wenn sie auf Dächern erstellt werden und dem Dach genügend angepasst sind. Andere Solaranlagen sowie auch Kleinwindanlagen sind hingegen bewilligungspflichtig. Sie können ausserhalb der Bauzonen nur bewilligt werden, wenn nachgewiesen wird, dass sie für die bodenabhängige Bewirtschaftung oder für die innere Aufstockung erforderlich sind oder wenn sie standortgebunden sind. Diese Hürden sind sehr hoch.

Der Ausbau der Stromerzeugung mittels erneuerbaren Energien wird durch die sehr restriktive Bundesgesetzgebung gebremst. Dies läuft den Zielen des Bundes in der Energiestrategie 2050 entgegen und auch den Zielen des Kantons Appenzell Ausserrhoden, der sein Energiegesetz (bGS 750.1) auf den 1. Januar 2023 hin revidiert hat. Um sowohl Solar- als auch Kleinwindanlagen ausserhalb der Bauzonen zu forcieren, ist eine Anpassung des Bundesrechts nötig. Laut einer Studie der Schweizerischen Energiestiftung vom Juni 2022 steht die Schweiz im europäischen Vergleich bei den neuen erneuerbaren Energien weit abgeschlagen auf Rang 23 von 28. Dies steht in keinem Verhältnis zum grossen Potenzial, das sich der Schweiz und auch dem Kanton Appenzell Ausserrhoden bei der Solar- und der Windenergie bietet. Gemäss dem kantonalen Energiekonzept könnte die Windenergie jährlich gut 15 Prozent an die Ausserrhoder Stromversorgung beitragen, bei der Solarenergie wären es gar 60 Prozent. Das Potenzial wäre also vorhanden. Hinzu kommen die grossen technischen Fortschritte in den letzten Jahren, vor allem bei der Windenergie.

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden ist als ländlicher Kanton mit ausgeprägter Streusiedlung speziell von der sehr restriktiven Bundesgesetzgebung betroffen. Nebst den vielen Landwirtschaftsbetrieben wohnen auch sonst besonders viele Menschen in Häusern, die ausserhalb der Bauzonen stehen.

Ohne massiv beschleunigten Zubau von neuen erneuerbaren Energien wird die Schweiz die Ziele der Klimastrategie 2050 nicht erreichen (Studie des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen vom 13. Dezember 2022). Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hält es für ausgewiesen, dass der Bau von Solar- und Kleinwindanlagen ausserhalb der Bauzonen forciert werden muss. Er appelliert daher an die Bundesversammlung, die nötigen Anpassungen des Bundesrechts so schnell wie möglich an die Hand zu nehmen.

Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Solar- und Kleinwindanlagen ausserhalb der Bauzonen) | Lexipedia | Lexipedia