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23.313 · Standesinitiative · 2023-08-31

Finanzdepartement

Erledigt

Ausgangslage

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Wortlaut

Die Bundesversammlung wird eingeladen, durch Änderung des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG) als auch des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) eine Individualbesteuerung einzuführen. Diese soll möglichst für alle betroffenen Personen und Steuerbehörden eine Vereinfachung mit sich bringen.

Begründung

Das Bundesparlament hat sich bekanntlich bereits mit dem Thema der Individualbesteuerung bzw. der Ungleichbehandlung von verheirateten und in eingetragener Partnerschaft lebenden Menschen gegenüber Konkubinats-Paaren befasst. Dies zuletzt im Kontext der Abstimmung zur Initiative «Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe», welche vom Bundesrat zur Annahme empfohlen worden war, schliesslich aber vom Volk knapp abgelehnt wurde. Was die Initiative jedoch bewirkt hat, ist eine bewusstere Auseinandersetzung mit der Frage der Gleichstellung im Steuerrecht.

Vor diesem Hintergrund und der gesellschaftlichen Diskussion über das traditionelle Rollenverständnis und Familienbilder ist es angezeigt, auch in steuerrechtlicher Sicht einen Schritt vorwärts zu machen. Das Schweizer Steuerrecht widerspiegelt nach wie vor ein Bild der Frauen, die unbezahlte Haus- und Kinderbetreuungsarbeit leisten, und benachteiligt damit grundsätzlich die Erwerbsarbeit der Frauen.

In der Zwischenzeit ist vom Bundesrat ein entsprechendes Modell zur Einführung der Individualbesteuerung vorgeschlagen und den Kantonen zur Vernehmlassung zugestellt worden. Die damit verfolgten Ziele wie die Abschaffung der «Heiratsstrafe» bei der direkten Bundessteuer, die Schaffung höherer Arbeitsanreize oder die Förderung der Chancengleichheit unter den Geschlechtern sind zu begrüssen.

Mit Schreiben vom 14. März 2023 hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft seine Stellungnahme zu diesem Entwurf abgegeben. Darin hat er unter anderem umfangreich und in vielen technischen Details die Komplexität des vorgeschlagenen Modells bemängelt, welches sowohl die steuerpflichtigen Personen bei der Ausübung ihrer Deklarationspflichten als auch die veranlagenden Steuerbehörden vor grosse Herausforderungen stellen würden. Es ist daher sinnvoll, dass eine möglichst einfache Form der Individualbesteuerung vorgeschlagen wird, damit die Steuerpflichtigen die Steuererklärung selbständig ausfüllen und die Steuerverfahren möglichst unabhängig voneinander durchgeführt werden können.

Ein Anliegen bei der Einführung der Individualbesteuerung ist deshalb, dass eine Vereinfachung des Steuersystems vorgenommen wird. Nur damit lassen sich der mit der Einführung einer Individualbesteuerung deutlich erhöhte Aufwand sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Verwaltung in etwa kompensieren und die Zuordnung der einzelnen Faktoren auf die jeweiligen Personen wesentlich leichter durchführen. In diesem Sinne beantragt der Landrat des Kantons Basel­Landschaft die Umsetzung einer Individualbesteuerung im eidgenössischen Steuerrecht, welche möglichst für alle betroffenen Personen und Steuerbehörden eine Vereinfachung mit sich bringen soll.

Verhandlungen

Debatte im Ständerat, 14.03.2024

Keine Folge gegeben

Debatte im Nationalrat, 25.09.2024

Keine Folge gegeben