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23.3135 · Motion · 2023-03-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) so zu ergänzen, dass die Beachtung von Nachhaltigkeit im Sinne der Schweizer Nachhaltigkeitsziele Teil der treuhänderischen Pflicht wird. Darüber sollen die Vorsorgeeinrichtungen jährlich Rechenschaft ablegen.

Begründung

Mit der Ergänzung des BVG um den Nachhaltigkeitsaspekt verdeutlicht der Gesetzgeber für die umsetzenden Pensionskassen ebenso wie für die Versicherten, dass Nachhaltigkeit ein essentieller Aspekt der Anlagestrategie ist. Die Änderung des BVG würde einen weitgehend unbestrittenen Gerichtsentscheid zum Thema in ein Gesetz überführen. An der heutigen Praxis würde sich substanziell nichts ändern. Die BVG-Ergänzung würde eine gesetzliche Basis für ein Nachhaltigkeitsreporting der Branche schaffen. Die Einführung und Umsetzung des aktuell vom Schweizerischen Pensionskassenverband ASIP erarbeiteten Vorschlags für ein jährliches Nachhaltigkeitsreporting ist davon unabhängig. Dennoch würde die BVG-Ergänzung die Compliance mit dem vorgeschlagenen Reporting stärken. Zudem würde eine BVG-Ergänzung für die Entscheidungsgremien der Pensionkassen klarstellen, dass Nachhaltigkeit ein unumgänglicher Aspekt der Anlagestrategie ist.

Ein jährliches Nachhaltigkeitsreporting erhöht die Transparenz für die Versicherten und führt so zur Möglichkeit, Veränderungen in der Anlagestrategie zu fordern. Eine Erhöhung der Transparenz führt zu mehr Wettbewerb zwischen den Pensionskassen. Bisher waren die klimafreundlichen Anlagen nicht sichtbar. Deshalb sollten Pensionskassen verpflichtet sein, jährlich zu berichten, wie ihre Anlagestrategie zu den Nachhaltigkeitszielen der Schweiz beiträgt. Es werden mit diesem Vorschlag keine branchenspezifischen Nachhaltigkeitsziele festgelegt, welche die Anlagestrategie der Pensionskassen erreichen müssen. Zielgrössen im Bereich Nachhaltigkeit (z. B. prozentuales CO2-Reduktionsziel) sind anderweitig vom Bundesrat oder dem Parlament vorzugeben oder durch die Branche selbst festzulegen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat begrüsst die Bestrebungen der Vorsorgeeinrichtungen zu mehr Nachhaltigkeit und setzt dabei weiterhin auf freiwillige Lösungen. Dieser Ansatz hat sich bewährt. Es zeigt sich, dass sich die Vorsorgeeinrichtungen ihrer Verantwortung in dieser Thematik bewusst sind. So haben sich bereits viele grosse Vorsorgeeinrichtungen im Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen SVVK zusammengeschlossen (www.svvk-asir.ch). Die Schweizer Pensionskassenstudie 2022 von Swisscanto zeigt zudem einen eindrücklichen Anstieg der Pensionskassen, die ESG-Kriterien in ihren Anlagereglementen verankert haben. Ihr Anteil ist von 8 Prozent im Jahr 2015 auf 33 Prozent im Jahr 2022 gestiegen (https://pensionstudy.swisscanto.com/). Die Pensionskassen werden zudem zu den regelmässig durch den Bund durchgeführten freiwilligen Klimaverträglichkeitstests ihrer Finanzportfolien eingeladen.

In seinem Bericht "Sustainable Finance Schweiz" vom 16. Dezember 2022 skizziert der Bundesrat die Handlungsfelder 2022-2025 für einen nachhaltigen Finanzplatz und die entsprechenden Massnahmen (www.sif.admin.ch > Finanzmarktpolitik und -strategie > Nachhaltigkeit im Finanzsektor). Er empfiehlt darin den Vorsorgeeinrichtungen, auf ihren Internetseiten Transparenz zu schaffen, inwiefern ihre Engagement-Strategie und ihre Ausübung der Aktienstimmrechte mit von ihnen freiwillig unterstützten Nachhaltigkeitszielen, namentlich dem 2050-Netto-Null-Ziel vereinbar sind. In seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 spricht sich der Bundesrat dafür aus, die Vorsorgeeinrichtungen bei ihren Bestrebungen, bei der Verwaltung der Vorsorgegelder auch die Ziele des Pariser Klimaübereinkommens zu berücksichtigen, zu unterstützen. Eine Vorgabe von Reporting-Standards in den gesetzlichen Grundlagen der beruflichen Vorsorge lehnt der Bundesrat hingegen ab und setzt auch hier auf Freiwilligkeit. Dies würde zu einem erheblichen Mehraufwand für die Revision und die Aufsicht führen, mit entsprechenden Kostenfolgen. Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP hat am 13. Dezember 2022 freiwillige ESG-Reporting-Standards für die Branche publiziert, die der Bundesrat ausdrücklich begrüsst (www.asip.ch > Newsroom > Medienecke).

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.