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Flankierende Massnahmen bei Wohnverdichtungsprojekten. Erhalt preisgünstiger und klimafreundlicher Wohnungen

23.3148 · Interpellation · 2023-03-14

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

  • Mit welchen Planungsinstrumenten verlangt der Bund gegenüber Kantonen und Gemeinden bei Wohnverdichtungsprojekten einen prozentualen Anteil anpreisgünstigen Wohnungen?
  • Wie sind die Resultate bezüglich prozentualer Anteile an preisgünstigen Wohnungen und bestehen Möglichkeiten weitergehende Vorgaben festzulegen?
  • Welche Wirkung haben kantonale Richtpläne für die Förderung des preisgünstigen Wohnraums (Umbau und Neubau)?
  • Gibt es weitere Gemeinden, die wie die Stadt Bern einen Mindestanteil von einem Drittel bei Um- und Einzonungen für den gemeinnützigen, preisgünstigen Wohnraum fordern?
  • Mit welchen Instrumenten unterstützt der Bund gegenüber Kantonen und Gemeinden Mietpreiskontrollen und fördert diese im Sinne von Best Practice oder mit Leitfäden?
  • Welche (rechtlichen) Möglichkeiten bestehen von Bundesseite Mietpreiskontrollen in Gemeinden festzulegen?
  • Mit welchen Planungsinstrumenten verlangt der Bund gegenüber Kantonen und Gemeinden partizipative Planung und die Einbindung der anwohnenden Bevölkerung?
  • Was sind die Erfahrungen des 2016 beschlossenen "Impuls Innenentwicklung" wonach Städte und Gemeinden durch EspaceSuisse Hilfe bei der Siedlungsentwicklung nach innen erhalten?
  • Stimmt es, dass selbst bei 10 Millionen Einwohner/innen gemäss heutigem Wohnungsbestand statistisch 41 m2 pro Person zur Verfügung stehen würde?
  • Mit welchen Planungsinstrumenten verlangt der Bund gegenüber Kantonen und Gemeinden das klimafreundliche Bauen und Umbauen?
  • Mit welchen Instrumenten fördert der Bund die Priorisierung von klimafreundlicheren Umbauten gegenüber dem Neubau?
  • Mit welchen Instrumenten kann der Bund den klimafreundlicheren Umbau gegenüber dem klimaschädlicheren Neubau privilegieren (z.B. Verteuerung Deponien, Anpassung bei Wettbewerben und Normen in der Architektur-, Bau- und Planungsbranche)?
  • Gibt es weitere flankierende Massnahmen bei Wohnverdichtungsprojekten, welche den Erhalt preisgünstiger und klimafreundlicher Wohnungen ermöglichen?
  • Mit welchen weiteren Massnahmen werden Verdrängungen von Personen mit tieferen Einkommen verhindert (Gentrifizierung)?

Begründung

Studien der ETH im Bereich Raumplanung untersuchen, warum Verdichtung oft an der Akzeptanz scheitert. Eine Schlüsselrolle spielt gemäss den Resultaten der preisgünstige Wohnungsraum. So zeigt sich die Schlüsselrolle des bezahlbaren Wohnraums auf die Verdichtungsakzeptanz und die Umsetzung von Stadtentwicklungsprojekten, dass die Akzeptanz zunimmt, wenn ein Projekt eine gemischte Nutzung mit Wohnungen und Gewerbe vorsieht und klimaneutral ist. Andererseits stossen Projekte mit rein gewinnorientierten Investorenschaft auf mehr Widerstand. Methodisch wurde systematisch die Wirkung von drei Planungsinstrumenten untersucht, die bei Wohnverdichtungsprojekten eingesetzt werden:

a. prozentualer Anteil an preisgünstigen Wohnungen in einem Verdichtungsprojekt,

b. Mietpreiskontrolle oder -begrenzung und

c. partizipative Planung und Einbindung der anwohnenden Bevölkerung.

Verdichtung und Siedlungsentwicklung nach innen ist ein Grundsatz der Raumplanung. Denn noch immer wächst die Siedlungsfläche in der Schweiz. Um Kulturland zu schonen, die landschaftlichen Qualitäten und Freiräume zu erhalten sollen die vorhandenen Siedlungsflächen besser genutzt werden. Auch angesichts des benötigten Wohnraums und geplanter Sanierungen ist der Handlungsbedarf für Verdichtungen gegeben.

https://ethz.ch/de/news-und-veranstaltungen/eth-news/news/2022/09/ja-aber-nicht-so-warum-verdichtung-oft-an-der-akzeptanz-scheitert.html

Stellungnahme des Bundesrates

Rahmenbedingungen für Wohnverdichtungsprojekte sind überwiegend in der Verantwortung der Gemeinden und Kantone. Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG; SR 700) gibt Ziele und Grundsätze vor und regelt, welche Instrumente und Verfahren für die Raumplanung einzusetzen sind; detailliertere Vorschriften werden auf Kantons- und Gemeindeebene erlassen.

Kantonale Richtpläne müssen Massnahmen zur Sicherstellung eines Wohnraumangebots für alle Bedürfnisse vorsehen, insbesondere auch zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum, sofern der Bedarf ausgewiesen ist. Je nach Ausgestaltung fällt die Wirkung anders aus.

Dem Bundesrat sind keine weiteren Gemeinden bekannt, die einen Mindestanteil von einem Drittel bei Um- und Einzonungen für den gemeinnützigen, preisgünstigen Wohnraum fordern. Eine Vielzahl grösserer Gemeinden verfügt über abweichende, aber ähnlich ausgestaltete Vorschriften zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum.

Das Bundesgesetz über Rahmenmietverträge und deren Allgemeinverbindlicherklärung (SR 221.213.15) sieht für Vermieter- und Mieterverbände die Möglichkeit vor, gemeinsam Musterbestimmungen insbesondere zur Festsetzung und zur Kontrolle des Mietzinses aufzustellen, sofern dabei die zwingenden Vorschriften des Mietrechts eingehalten werden. Der Bundesrat ist bereit, zu gegebener Zeit und in Absprache mit den betroffenen Organisationen und Behörden, zu prüfen, ob diesbezüglich Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen sinnvoll wären.

Das Beratungsbüro Infras, mit der Evaluation von "Impuls Innenentwicklung" beauftragt, kam 2020 zum Schluss, dass die fragliche Massnahme ein sachlich relevantes, nützliches und effizient erbrachtes Leistungsangebot ist.

Ende 2021 hatte die Schweiz gut 8.7 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner, die im Durchschnitt 46.6 m2 Wohnfläche pro Kopf konsumierten. Würde die bewohnte Fläche von gut 407 Millionen m2 auf 10 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner aufgeteilt, ergäben sich knapp 41 m2 pro Person.

Die Kompetenzordnung für klimafreundliches Bauen ergibt sich aus Artikel 89 der Bundesverfassung: Für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, sind vor allem die Kantone zuständig. Die Minimalvorschriften des Bundes aus Artikel 45 des Energiegesetzes (EnG; SR 730.0) wurden von der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) in die "Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich" (MuKEn) aufgenommen und zur Übernahme in den kantonalen Energiegesetzen empfohlen. Das Basismodul der MuKEn wird durch die meisten Kantone umgesetzt, in einigen ist der Gesetzgebungsprozess noch im Gange. Eine generelle Priorisierung von Umbauten gegenüber Neubauten ist nicht vorgesehen. Jedoch können Kantone und Gemeinden über das Instrumentarium der Raum- und Zonenplanung Verdichtungs- und Sozialziele verbinden, z. B. durch die Gewährung von Nutzungsprivilegien oder die Festlegung von Quoten.

Der gemeinnützige Wohnungsbau spielt eine wichtige Rolle für die Wohnungsversorgung der Bevölkerungsgruppen, die auf dem Markt aus wirtschaftlichen oder sozialen Gründen benachteiligt sind. Er wird vom Bund über den Fonds de Roulement, die Emissionszentrale für Gemeinnützige Wohnbauträger EGW und die Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaft hbg unterstützt.

Antwort des Bundesrates.