23.315 · Standesinitiative · 2023-09-15
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 84 Buchstabe o der Kantonsverfassung fordert das Parlament des Kantons Jura die Bundesversammlung hiermit auf, die Prämien der Grundversicherung (KVG) in die Berechnung des Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) aufzunehmen.
Begründung
Am 27. Februar 2019 lehnte das Parlament des Kantons Jura die interne Motion 134 knapp ab, in der mittels Standesinitiative verlangt werden sollte, dass die KVG-Prämien in die Berechnung des LIK aufgenommen werden. Angesichts der jüngsten Entwicklungen wird mit der vorliegenden Standesinitiative nun ein erneuter Versuch unternommen. Dieser Zweitversuch rechtfertigt sich durch die Explosion der immer weniger kontrollierbaren Gesundheitskosten, welche die Krankenkassenprämien so stark steigen lässt, dass immer mehr Haushalte diese kaum noch tragen können.
Jahr um Jahr mehrt sich die Kritik an dieser Entwicklung. Das ändert aber nichts daran, dass die Behörden nicht in der Lage sind, diese Entwicklung zu ändern, die sich stark auf die Kaufkraft der gesamten Bevölkerung auswirkt. Vor Kurzem wurden Initiativen eingereicht, die nun in den eidgenössischen Räten beraten werden. Zur Initiative der Mitte, die eine Kostendämpfung im Gesundheitswesen verlangt, wurde ein Gegenvorschlag vorgelegt, der von einer Mehrheit im Nationalrat gutgeheissen wurde. Demnächst wird die Beratung der SP-Initiative aufgenommen, welche die Krankenkassenprämien auf maximal 10 Prozent des Einkommens beschränken will. Die für 2023 angekündigte Prämienerhöhung von 7 bis 9 Prozent fordert schnelles Handeln. Deshalb wird diese Standesinitiative, die in keiner Weise im Widerspruch zu den oben genannten Initiativen steht, eingereicht. Sie reiht sich ein in die zahlreichen Forderungen, die nach einer Lösung zum Wohle der Bevölkerung verlangen.
Der Kaufkraftverlust aufgrund steigender Prämien ist real. Sogar Bundesrat Guy Parmelin schätzt, dass eine Einigung der Sozialpartner über Lohnerhöhungen unabdingbar sein wird, um der Inflation, die sich bis Ende Jahr noch zu verstärken droht, die Stirn zu bieten. Auch in anderen Bereichen ist ein Eingreifen des Staates, um die Kaufkraft der Bevölkerung zu schützen, nicht auszuschliessen. Es ist festzuhalten, dass die Krankenkassenprämien bei der Inflation ausgeklammert werden. Deshalb wird erneut vorgeschlagen, dass die Zunahme der Gesundheitskosten und die deshalb steigenden Krankenkassenprämien bei der Berechnung des LIK einbezogen werden. Für die Berechnung des LIK werden zwölf Ausgabenkategorien berücksichtigt, welche sich somit auf die Teuerung, die bei der Festlegung von Löhnen miteinbezogen wird, auswirken. Die sechste Ausgabenkategorie betrifft die Gesundheit. Unter diese Kategorie fallen aber nur Medikamentenpreise, Sanitätsmaterial, zahnärztliche Leistungen und Pflege zu Hause.
Wie bereits in der internen Motion 134 erwähnt, drängt sich folgende berechtigte Frage auf: Warum werden die Ausgaben für eine obligatorische Krankenversicherung, die – wie die Miete, die in der Berechnung des LIK berücksichtigt wird – einen grundlegenden Teil des Haushaltsbudgets ausmachen, nicht auch in die Berechnung der Teuerung miteinbezogen?
Es muss – wie für die Mieten – eine Lösung gefunden werden, welche an die kantonalen Gegebenheiten anpassbar ist und diese berücksichtigt. Dies ist machbar, Buchhaltungsfachleute sowie Mathematikerinnen und Mathematiker sind dazu da, Lösungen zu finden.
Gut 550 000 Personen in der Romandie benötigen Unterstützung, um ihre Krankenkassenprämien bezahlen zu können. Diese Zahl steigt seit einigen Jahren stetig und besonders stark in jenen Jahren, in denen die Teuerungsrate null oder negativ ist, gleichzeitig aber die Krankenkassenprämien stark zunehmen. Dieser zunehmende Unterstützungsbedarf wird offensichtlich durch den Kaufkraftverlust aufgrund steigender Prämien, die nicht durch Lohnanpassungen kompensiert werden, verursacht. Es kann nicht sein, dass das Gemeinwesen dieses Ungleichgewicht alleine finanziell berichtigen muss.
Verhandlungen
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