23.3161 · Interpellation · 2023-03-15
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Am 9. März 2023 nahm der Ständerat die Motion 23.3010 zur Realisierung des "multifunktionalen" Grimseltunnels an. Die Motion verlangt ausdrücklich, dass dieses Projekt ins Ausbauprogramm Bahn 2050 aufgenommen wird.
Zwar sind für sich gesehen alle Projekte interessant, doch da die Mittel begrenzt sind, ist zu befürchten, dass durch die Aufnahme dieses Projekts ins nächste Ausbauprogramm andere Projekte konkurrenziert werden, die für die Bevölkerung klar wichtiger sind. Im Wallis wären dies etwa der Ausbau der Strecke am Südufer des Genfersees, die Anbindung von Monthey an die SBB-Simplonstrecke und der Ausbau der zweiten Röhre des Lötschbergtunnels. Langfristig profitiert die Bevölkerung vermutlich mehr davon, wenn man via Lötschberg eine zweite Verbindung in Richtung Süden schafft (das "Y"), als wenn das Grimsel-Projekt realisiert wird.
Auch anderswo in der Westschweiz könnte die Aufnahme einer neuen Eisenbahnverbindung negative Auswirkungen auf prioritäre Projekte haben.
Ich stelle dem Bundesrat daher folgende Fragen:
- Hat die Aufnahme des Grimsel-Projekts in das Programm Bahn 2050 negative Auswirkungen auf andere Eisenbahnprojekte?
- Falls ja, welches sind die Projekte im Wallis, die wahrscheinlich gestrichen werden?
- Oder kann der Bundesrat im Gegenteil garantieren, dass die Aufnahme des Grimseltunnels nicht zulasten anderer Projekte im Wallis oder in der Westschweiz geht?
- Mit welchen Kosten ist nach heutiger Schätzung für den Bau des Grimseltunnels zu rechnen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Mit der Überweisung der Motion 23.3010 und der Zustimmung des Parlaments zur Botschaft 2023 zum Stand der Ausbauprogramme würden die Projektierungsmittel für die Grimselbahn zur Verfügung gestellt. Die Arbeiten, welche erforderlich sind, um den Projektierungsfortschritt des Bahntunnels mit demjenigen des Netzprojektes der Swissgrid abzustimmen, könnten weiter vorangetrieben werden. Über die Realisierung des Bahnprojekts würde erst mit der nachfolgenden Botschaft 2026 zum nächsten Ausbauschritt, spätestens 2027, entschieden werden. Sollte das Parlament im Jahr 2027 die Realisierung des Grimseltunnels beschliessen, so würde dadurch eine Neupriorisierung vorgenommen.
2. Es gibt keine direkte Konkurrenz zu spezifischen Projekten im Kanton Wallis oder in der Romandie (vgl. dazu Antwort zu Frage 1).
3. Durch die Tatsache, dass die Realisierung der Übertragungsleitung durch Swissgrid termingebunden ist, müssen bei einer Bündelung mit dem Grimseltunnel die dafür erforderlichen Mittel aus dem BIF zwingend ab 2027 zur Verfügung gestellt werden. Vor dem Hintergrund der beschränkten finanziellen Mittel steht der Grimseltunnel in Konkurrenz zu allen anderen Projekten, welche schweizweit für den Bahnausbau notwendig sind.
4. Gemäss Machbarkeitsstudie von Januar 2023 beziffert die Grimselbahn AG die Kosten für den Bahntunnel auf 660 Millionen Franken. Diese Kosten werden in den nächsten Projektphasen plausibilisiert.
Antwort des Bundesrates.