23.3188 · Postulat · 2023-03-15
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, in einem Bericht das Ausmass der Steuerhinterziehung (Steuerverkürzung durch Steuerwiderhandlung) und Steuervermeidung bei natürlichen und juristischen Personen in der Schweiz aufzuzeigen. Der Bericht soll gleichzeitig aufzeigen, wie entsprechende Kontroll- und Gesetzeslücken geschlossen werden können.
Begründung
1962 hat der Bundesrat erstmals mit dem "Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zur Motion Eggenberger betreffend wirksamerer Bekämpfung der Steuerdefraudation" eine Datengrundlage für die Steuerhinterziehung in der Schweiz geschaffen (BBI Nr. 23, Band 1, S. 1057-1117). Auf Ebene von Gemeinden, Kantonen und Bund wurde damals die Steuerhinterziehung auf 268 bis 346 Millionen Franken geschätzt.
Ich habe diese Zahlen aufgrund der neuen Studie von Tax Research / Murphy (2019) aktualisiert. In der Schweiz entgingen dem Gemeinwesen 2015 demnach allein durch Steuerhinterziehung zwischen 12 und 19 Milliarden Franken, was zwischen 27 und 40 Prozent der öffentlich durch Steuern und durch Zwangsabgaben finanzierten Gesundheitskosten entspricht.
Allerdings gehen die Schätzungen weit auseinander; einige Berechnungen haben eine Untergrenze von bloss 5 Milliarden Franken für die Steuervermeidung. In der Stellungnahme in der Debatte über das Postulat 14.4239 haben der Bundesrat und die damalige Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf anerkannt, dass eine Zusammenstellung der divergierenden Zahlen und eine Eingrenzung Sinn ergeben würden, um eine bessere Entscheidungsgrundlage zu haben. Der Bundesrat wäre damals bereit gewesen, diese Eingrenzung vorzunehmen und rechtliche Vorschläge zur Eindämmung der Steuerhinterziehung aufzuzeigen. Das Problembewusstsein für Steuerhinterziehung ist in den letzten Jahren weiter angestiegen, weil sich unterdessen das durch straffreie Selbstanzeigen aufgedeckte Vermögen per Ende 2021 auf 80,8 Mia Schweizer Franken beläuft.
Unterdessen warnt Finanzministerin Keller-Sutter vor finanzpolitisch düsteren Zeiten und will für die kommenden Jahre umfangreiche Abbaumassnahmen durchsetzen. Vor diesem Hintergrund ist es umso dringlicher, den bundesrätlichen Bericht von 1962 zu aktualisieren, das Ausmass der Steuerhinterziehung und -vermeidung aufzuzeigen und mögliche Kontroll- und Gesetzeslücken zu eruieren.
Kurzbericht: https://samira-marti.ch/wp-content/uploads/2021/03/Aktualisierung-Steuerhinterziehung-in-der-Schweiz.pdf
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat sich bereits in seiner Stellungnahme zum gleichlautenden Postulat 21.3359 ablehnend gegenüber diesem Ansinnen geäussert. Er hat damals insbesondere die Vielzahl an Schätzungen zur Steuerhinterziehung, die auf unterschiedlichen methodischen Herangehensweisen und Annahmen basieren, hervorgehoben. Als Folge streuen Schätzungen zum Ausmass der Steuerhinterziehung beachtlich. Dies ist nicht verwunderlich, handelt es sich doch um Aktivitäten, die nicht "direkt" beobachtbar und messbar sind. Da die nicht entdeckten Fälle von Steuerhinterziehungen typischerweise im Dunkeln bleiben, kann auch der Bundesrat zum Ausmass der Steuerhinterziehung in der Schweiz keine gesicherten Angaben machen.
Steuerhinterziehung ist auch in der Schweiz eine Realität, wie die Selbstanzeigen der letzten Jahre belegen. Steuerhinterziehung ist konsequent zu bekämpfen. Mit den internationalen Entwicklungen zu Transparenz und Informationsaustausch haben sich die Möglichkeiten zur Steuerhinterziehung deutlich verringert. Aufgrund der Rechtsänderungen wären Schätzungen zur Steuerhinterziehung, die sich auf frühere Perioden beziehen, deshalb ohnehin nur von begrenztem Nutzen. Der Bericht hätte auch keinen Einfluss auf die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Senkung des Ausgabenwachstums.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.