23.3228 · Interpellation · 2023-03-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird ersucht, aufgrund der neuesten Studie zum Erdbebenrisiko in der Schweiz, welches im Auftrag des Bundes durch den Erdbebendienst SED undder ETH Zürich erarbeitet wurde, folgende Fragen zu den Erkenntnissen und geplanten Massnahmen zur Erdbebenvorsorge zu beantworten.
1. 80 Prozent der Gebäude in der Schweiz wurden vor 2003 gebaut, sie sind aktuell nicht erdbebensicher. Wie gedenkt der Bundesrat die Einhaltung der 2003 eingeführten Erdbebennorm schweizweit zu überprüfen?
2. Welche Massnahmen plant er, um besonders gefährdete Gebäude unter Berücksichtigung ihrer Belegungsdichte anhand der jüngsten Erkenntnisse schweizweit erdbebensicher nachzurüsten?
3. Das europäische Modell bestätigt die Schweizer Risikoanalyse darin, dass die Region Basel der Ort mit dem landesweit höchsten Erdbebenrisiko ist. Hier kommen alle relevanten Aspekte zusammen: eine hohe Dichte an Einwohner:innen und Sachwerten, hohe Erdbebengefährdung, viele verletzliche Gebäude, risikoreicher Produktionsstandort. Welche Vorsorge plantder Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Nordwestschweizer Kantone speziell für den Schutz dieser Region?
4. Häuser, die auf Sedimenten wie im Schweizer Mittelland gebaut sind, sind 10 bis 20 Mal gefährdeter als Häuser auf Gestein. Welche Vorsorge plant der Bundesrat hier?
5. Plant er auf Basis der neuen Erkenntnisse über die Bedeutung des Untergrundes einen entsprechend aktualisierten Sicherheitsnachweis in Bezug auf die europaweit ältesten Schweizer Atomkraftwerke?
6. Mögliche sekundäre Auswirkungen sind im Erdbebenrisikomodell noch nicht berücksichtigt. Plant der Bundesrat auch die zunehmenden Umweltfolgen des Klimawandels, also fragilere Böden, mehr Hochwasser und instabile Hänge in das Modell einzubauen?
Begründung
Die zentrale neue Erkenntnis des bisher fundiertesten Erdbebenrisikomodells des Bundes: Unsere Wirtschaftszentren stehen auf Untergrund, der Erdbebenwellen verstärkt. Auf die Kantone Basel-Stadt, Bern, Wallis, Zürich, Waadt entfallen mit ca. 25 Milliarden Schweizer Franken mehr als die Hälfte der zu erwartenden finanziellen Verluste durch Gebäudeschäden in einem Zeitraum von 100 Jahren. Etwa 150 bis 1600 Personen verlören ihr Leben und etwa 40 000 bis 175 000 würden obdachlos. Hinzu kommen noch nicht modellierte Infrastrukturschäden und Sekundärverluste, die um die fragileren Bedingungen aus dem Klimawandels ergänzt werden müssen. Die Studie erfordert zudem eine entsprechend angepasste Sicherheitsprüfung der ältesten AKW Europas. Wir müssen die Erdbebenvorsorge rasch verbessern, es geht nicht mehr länger darum, ob wir ein starkes Beben haben werden, sondern nur wann.
Link zur Studie der ETH: http://www.seismo.ethz.ch/de/home/
Stellungnahme des Bundesrates
1) Der Bund ist für das erdbebengerechte Bauen in seinem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Er prüft sowohl bei seinen eigenen Bauvorhaben wie auch bei den Infrastrukturprojekten, die ihm von den Inhabern (z.B. SBB) zur Genehmigung unterbreitet werden, ob die Erdbebennormen eingehalten werden.
Der Bund hat jedoch keine Kompetenz, den Kantonen im Bereich des erdbebengerechten Bauens Vorschriften zu machen. Die Baugesetzgebung und das Baubewilligungsverfahren liegen im Zuständigkeitsbereich der Kantone. Die Zuständigkeit des Bundes in diesem Bereich beschränkt sich auf den Erlass allgemeiner Grundsätze (Art. 75 BV). Die Umsetzung der gültigen Erdbebenvorschriften im Rahmen der Baunormen bei Neubauten und bei Umbauten liegt in der Verantwortung der öffentlichen und privaten Eigentümerschaften und deren beauftragten Fachplanerinnen und Fachplanern.
Die Erdbebensicherheit im Baubewilligungsverfahren wird bei einer Minderheit der Kantone und in unterschiedlicher Weise geregelt. Zur Verbesserung dieser Situation hat die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) am 9. März 2023 eine Empfehlung zur Berücksichtigung der Erdbebensicherheit in der Baugesetzgebung und dem Baubewilligungsverfahren verabschiedet.
2) bis 4) Seit 2004 gibt es eine Norm des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereines (SIA) für die Überprüfung der Erdbebensicherheit von Gebäuden. Seither wurden Gebäude, die nicht oder nach älteren Erdbebenvorschriften erstellt wurden, auf ihre Erdbebensicherheit hin überprüft und falls erforderlich verbessert. Die Überprüfung und Umsetzung erfolgt in Eigenverantwortung der Eigentümerschaften, in der Regel im Rahmen geplanter grösserer Instandsetzungen oder Umbauten. Der Aspekt des Baugrundes ist in den Baunormen des SIA seit 2003 berücksichtigt. Fünfzehn Kantone haben Karten der seismischen Baugrundklassen als Hilfestellung für Fachplaner und Fachplanerinnen erstellt. Auch die Vorbereitung auf allfällige Ereignisse liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Kantone. Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft setzen Massnahmen zur Erdbebenvorsorge auf kantonaler Ebene um. Es findet ein regelmässiger fachlicher Austausch mit der Koordinationsstelle für die Erdbebenvorsorge des Bundes beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) statt. Die Bewältigung eines Schadenbebens ist Aufgabe der Kantone. Bei schwerwiegenden Ereignissen kann der Bund die Kantone subsidiär unterstützen (bspw. mittels Armeeinsätzen) sowie gewisse Aspekte der Ereignisbewältigung koordinieren (z.B. internationale Hilfe, Ressourcenmanagement Bund, Lagedarstellung). Dazu erarbeitet das BAFU mit einer Vielzahl von Partnern (darunter der Kanton Basel-Stadt) zurzeit die nationale Vorsorgeplanung Erdbeben.
5) Die Schweizer Kernkraftwerke (KKW) sind im neuen Erdbebenrisikomodell des Schweizerischen Erdbebendienstes nicht abgebildet. Sie unterliegen einem kernenergiespezifischen Regelwerk und der Aufsicht des ENSI. Die Sicherheit der KKW muss für ein so starkes Erdbeben nachgewiesen sein, wie es sich nur einmal alle 10 000 Jahre ereignet. Seit dem Unfall von Fukushima im Jahr 2011 wurde dieser Sicherheitsnachweis von den Betreiberinnen der KKW zweimal erbracht. Dem zweiten Nachweis lagen die im Jahr 2016 in Kraft gesetzten Erdbebengefährdungsannahmen "ENSI-2015" zugrunde. Die Bedeutung des Baugrundes ist in den Erdbebengefährdungsannahmen "ENSI-2015" im Detail erfasst. Die Sicherheitsnachweise der Schweizer Kernkraftwerke werden durch das neue Erdbebenrisikomodell für die Schweiz somit nicht in Frage gestellt.
6) In der Weiterentwicklung des Erdbebenrisikomodells Schweiz ist vorgesehen, die durch Erdbeben ausgelösten sekundären Ereignisse wie Massenbewegungen, Bodenverflüssigung sowie See-Tsunamis und deren Folgen zu berücksichtigen.
Antwort des Bundesrates.