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23.3229 · Interpellation · 2023-03-16

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Aktuelle Entscheide und Positionen der Schweiz im Zusammenhang mit dem Ukraine Krieg können wie folgt zusammengefasst werden: Restriktive Auslegung der Neutralität, humanitäre Hilfe für die Zivilbevölkerung, diplomatische Anstrengungen (beispielsweise mit den Lugano-Prinzipien). Neuerdings soll offenbar auch eine Offensive in Bezug auf Verhandlungen gestartet werden. Gleichzeitig fordert der Bundesrat in verschiedenen Stellungnahmen (so bereits am 24. Februar 2022) Russland auf, seine Truppen unverzüglich von ukrainischem Boden zurückzuziehen. Schliesslich hat die Schweiz aktuell als Mitglied des UNO-Sicherheitsrates eine besondere Rolle bei der Wahrung der kollektiven Sicherheit. Weil mit Russland eine Vetomacht des Sicherheitsrats einen Angriffskrieg führt, ist dieses System der kollektiven Sicherheit faktisch stillgelegt. Vor diesem Hintergrund verstärkt sich die Diskussion um die Uniting for Peace Verfahren innerhalb der UNO.

Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welches Konzept verfolgt der Bundesrat, wenn er zu Friedensverhandlungen aufruft. Soll die Schweiz eine aktive Rolle einnehmen?

2. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass Grundvoraussetzung für Verhandlungen die Bereitschaft der Regierungen von Ukraine und Russland ist?

3. Gibt es seitens des Bundesrats nach wie vor die Bereitschaft, für die Ukraine ein Schutzmachtmandat zu übernehmen, auch wenn Russland die Schweiz als "unfriendly state" bezeichnet?

4. Sind für den Bundesrat die OSZE-Prinzipien wie Achtung der Souveränität, Enthaltung von der Androhung oder Anwendung von Gewalt, Unverletzlichkeit der Grenzen, territoriale Integrität der Staaten, friedliche Regelung von Streitfällen, Gleichberechtigung und Selbstbestimmungsrecht der Völker verhandelbar?

5. Was macht der Bundesrat - auch als Mitglied des UNO-Sicherheitsrates - in Bezug auf die völkerrechtliche Etablierung der Uniting for Peace Verfahren? Teilt er die Auffassung, dass dadurch das System der kollektiven Sicherheit im aktuellen Umfeld gestärkt werden könnte?

6. Der Bundesrat hält in seinem Neutralitätsbericht (Postulat 22.3385) fest, dass die Neutralität der Schweiz als sicherheits- und aussenpolitisches Instrument nur nützt, wenn sie international anerkannt und respektiert wird. Ist nach Auffassung des Bundesrates das Verständnis für die aktuell verfolgte Neutralitätspolitik im Rahmen der OSZE gegeben?

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 2. Die Schweiz ist bereit, Verhandlungen zwischen den Kriegsparteien zu fazilitieren und ruft dies regelmässig in Erinnerung. Sie stellt dafür auch das internationale Genf zur Verfügung. Für Verhandlungen müssen gewisse Voraussetzungen vorhanden sein, wie etwa die Bereitschaft beider Parteien zu verhandeln.

3. Der Bundesrat ist nach wie vor bereit, ein Schutzmachtmandat für die Ukraine in Russland zu übernehmen. Dazu braucht es das Einverständnis beider Seiten. Bisher hat das russische Aussenministerium dieses nicht erteilt.

4. Die Schweiz, wie auch die Ukraine und Russland, sind Teilnehmerstaaten der OSZE. Die 1975 in der Helsinki-Schlussakte festgelegten Grundprinzipien, u.a. Enthaltung von der Androhung oder Anwendung von Gewalt, Unverletzlichkeit der Grenzen, territoriale Integrität der Staaten, sind die Basis für die Zusammenarbeit in Fragen der europäischen Sicherheit.

5. Am 27. Februar 2022 übertrug der UNO-Sicherheitsrat im Einklang mit der "Uniting for peace"-Resolution der UNO-Generalversammlung die Befassung mit der Situation im Zusammenhang mit der Ukraine und rief damit die 11. dringliche Sondersession der UNO-Generalversammlung ein. Die Schweiz konnte damals als Nicht-Mitglied des UNO-Sicherheitsrats nicht darüber abstimmen. In dieser weiterhin laufenden Sondersession wurden bislang sechs Resolutionen verabschiedet, welche die Schweiz unterstützt hat. Mit der "Uniting for Peace"-Resolution wurde bezüglich der in der UNO-Charta vorgesehenen Kompetenzverteilung festgehalten, dass sich die UNO-Generalversammlung einer Angelegenheit im Bereich Frieden und Sicherheit in einer spezifischen Situation annehmen kann, wenn der Sicherheitsrat seine Hauptverantwortung in diesem Fall nicht wahrnehmen kann. Insofern stärkt das seit 1950 bestehende "Uniting for Peace"-Verfahren das System der UNO zur Wahrung des internationalen Friedens.

6. Die Schweiz äussert ihre Position zur militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine im Rahmen der OSZE regelmässig, u.a. im Ständigen Rat. Neutralität bedeutet nicht Gleichgültigkeit. Die Schweiz verurteilt die Aggression Russlands gegen die Ukraine scharf. Als Reaktion auf die schwerwiegenden Völkerrechtsverletzungen durch Russland hat die Schweiz die EU-Sanktionen gegen Russland übernommen und weitere Massnahmen ausserhalb des militärischen Bereichs ergriffen. Dies ist mit der Neutralität kompatibel und wird von den anderen Teilnehmerstaaten anerkannt und respektiert. Russland stellt die Neutralität der Schweiz hingegen in Frage.

Antwort des Bundesrates.

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