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23.3232 · Interpellation · 2023-03-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Beim Schweizer Ernährungssystemgipfel in Bern wurden Bundesrat Guy Parmelin zwei Berichte zur Ernährungszukunft der Schweiz vorgelegt. Der eine Bericht enthält die Empfehlungen des "wissenschaftlichen Gremiums Ernährungszukunft Schweiz" mit über vierzig Forscherinnen und Forschern führender Institutionen der Schweiz, der andere enthält die Empfehlungen des repräsentativen "Bürger:innenrats für Ernährungspolitik", der aus 80 Mitgliedern besteht. Diese beiden Gremien haben sich mit einer Ernährungspolitik für die Schweiz beschäftigt, "die bis 2030 allen Menschen nachhaltige, gesunde und tierfreundliche Lebensmittel zur Verfügung stellt, die unter fairen Bedingungen für alle Beteiligten im Ernährungssystem produziert wurden".

Der Schwerpunkt ist eine nachhaltige Entwicklung entlang der gesamten Wertschöpfungskette des Ernährungssystems unter Berücksichtigung ökologischer, wirtschaftlicher, gesundheitlicher und sozialer Aspekte. Der Bundesrat stellt in seiner Antwort auf meine Fragen 23.7258 und 23.7259 fest, dass dazu ein systemischer Ansatz, der alle Akteure und Interessengruppen einbezieht, notwendig ist. Weiter sagt er, dass das Bundesamt für Landwirtschaft und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen die Empfehlungen der beiden Gremien prüfen werden.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Die Notwendigkeit einer Transformation des Ernährungssystems und eines Ansatzes, der alle Akteure und Interessengruppen einbezieht, steht laut Bundesrat im Einklang mit seinem Bericht "Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik". Welche Empfehlungen der beiden Gremien hält er in dieser Hinsicht für besonders relevant und wieso?

2. Welche bestehenden Strategien, Pläne, Projekte und bisherigen Überlegungen im Bereich Bildung, Forschung und Innovation weisen Überschneidungen mit dem beschriebenen systemischen Ansatz auf?

3. Wird das SBFI im Rahmen seiner Prüfung der entsprechenden Empfehlungen jeweils eine Delegation des "Bürger:innenrats für Ernährungspolitik" und des "wissenschaftlichen Gremiums Ernährungszukunft Schweiz" einladen, um den Inhalt zu vertiefen? Wenn ja, bis wann und mit welchen konkreten Zielen? Wenn nein, wieso nicht?

4. Der Bundesrat hat gesagt, dass sich insgesamt jedoch alle politischen Bereiche, die einen Einfluss auf das Ernährungssystem haben, synchron und kohärent entwickeln müssen. Wie wird er konkret vorgehen, um dies zu erreichen und sicherzustellen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Arbeiten des wissenschaftlichen Gremiums und des Bürgerinnen- und Bürgerrates halten fest, dass eine Transformation der Ernährungssysteme und ein systemischer Ansatz unter Einbezug aller Akteure und Interessensgruppen notwendig ist. In diesem Punkt decken sich die Feststellungen mit dem Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik, den der Bundesrat am 22. Juni 2022 verabschiedet hat. Allerdings sehen die Empfehlungen des wissenschaftlichen Gremiums, insbesondere in Bezug auf den Transformationsfonds und die Gouvernanz, eine "Zentralisierung" der Transformation von Ernährungssystemen vor. Der Bericht des Bundesrates und die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 sehen hingegen vor, die Transformation als gesamtgesellschaftliche Aufgabe breit und dezentral anzugehen.

Im Rahmen der Motion 22.4251 "Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik. Konkretisierung des Konzepts" hat der Bundesrat die Aufgabe erhalten, seine Strategie zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik zu konkretisieren und dem Parlament bis spätestens Ende 2027 eine diesbezügliche Botschaft zu unterbreiten. In den Arbeiten dazu werden die Empfehlungen des wissenschaftlichen Gremiums analysiert.

2. Nachhaltige Ernährungssysteme sind ein wichtiger Pfeiler für eine nachhaltige Entwicklung. In der BFI-Förderperiode 2021-2024 ist die nachhaltige Entwicklung als transversales Thema verankert. Die BFI-Botschaft 2025-2028 wird sich an der SNE 2030 orientieren. Das SBFI wird das Thema der nachhaltigen Entwicklung als Querschnittsthema im Rahmen seiner Zuständigkeiten weiterverfolgen. Im Forschungs- und Innovationsbereich verpflichten sich die durch den Bund unterstützten Forschungsorgane gemäss Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Ziele einer nachhaltigen Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt zu berücksichtigen. Entsprechend werden auch Themen zu nachhaltigen Ernährungssystemen bearbeitet. Die Bildung für eine nachhaltige Entwicklung (BNE) ist bereits heute als Querschnittsthema in den regionalen Rahmenlehrplänen für die obligatorische Schule enthalten. Im Rahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung spielen die Organisationen der Arbeitswelt (Trägerschaften) für die Definition der Bildungsinhalte die tragende Rolle. Bei der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildung stellt das SBFI den Trägerschaften Informationen und Instrumente zur Verfügung und unterstützt sie bei der Berücksichtigung der BNE.

Die Hochschulen sind autonom und geniessen die volle Lehr- und Forschungsfreiheit, sind aber den Grundsätzen der Nachhaltigkeit verpflichtet.

3. Die zuständigen Bundesämter (Bundesamt für Landwirtschaft, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Bundesamt für Umwelt) haben im Rahmen der Umsetzung der Massnahme 4 "Dialoge für nachhaltige Ernährungssysteme" des Aktionsplans 2021-2023 zur Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 den Prozess der Erarbeitung der Empfehlungen begleitet. Alle drei Bundesstellen haben in diesem Kontext Fachwissen zur Verfügung gestellt. Die drei Bundesstellen haben zudem am nationalen Ernährungssystemgipfel vom 2. Februar 2023 teilgenommen und sich mit Akteuren, Bürgerinnen und Bürgern sowie Vertretenden des wissenschaftlichen Gremiums ausgetauscht. Darüber hinaus sind keine weiteren Austausche vorgesehen, da das Projekt "Ernährungszukunft Schweiz" mit dem Bürgerinnen- und Bürgerrat sowie dem wissenschaftlichen Gremium abgeschlossen ist. Auch das SBFI hat die in dieser Interpellation genannten Berichte zur Kenntnis genommen.

4. Im Rahmen verschiedener Prozesse wie beispielsweise der Umsetzung der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 und der Legislaturplanung arbeiten die relevanten Bundesstellen bereits heute eng zusammen, um die Kohärenz zwischen den relevanten Prozessen und Politiken sicherzustellen. In der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 fordert der Bundesrat die Bundesstellen auf, die in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und in der Strategie festgehaltenen Grundsätze und Ziele im Rahmen ihrer Zuständigkeiten umzusetzen und die Politikkohärenz für nachhaltige Entwicklung zu erhöhen. Zudem tragen ämterübergreifende Arbeitsgruppen und bundesverwaltungsinterne Ämterkonsultationen dazu bei, dass sich die Politikbereiche mit Einfluss auf das Ernährungssystem kohärent weiterentwickeln.

Antwort des Bundesrates.