23.3239 · Motion · 2023-03-16
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen.
1. Für bedürftige Rentnerinnen und -rentner wird eine Rentenerhöhung ausgerichtet.
2. Dazu wird eine Verbesserung der AHV-Rentenformel vorgenommen, mit einer vorteilhafteren Komponente für tiefe Einkommen.
3. Damit die Massnahme nicht primär die EL entlastet, sondern effektive Verbesserungen in den Rentenhaushalten von bedürftigen Personen bewirkt, sollen entsprechende Anpassungen in der EL vollzogen werden.
4. Der Finanzierungsbedarf darf 2 Prozent der jährlichen Ausgaben der AHV, resp. der IV nicht übersteigen.
Begründung
Die Ungleichheit der tatsächlichen finanziellen Situation in Rentenhaushalten ist sehr gross. Während ein grosser Teil der Rentenhaushalte auf hohe Renteneinkommen und Einkommen aus Vermögen zurückgreifen kann, besteht bei den ärmsten Rentenhaushalten Handlungsbedarf.
Aufgrund der grossen Ungleichheit bezüglich der finanziellen Möglichkeiten in Rentenhaushalten ist die Anpassung der Rentenformel der zielführende Weg. So kann mit wenig Streuverlust und wenig administrativem Aufwand am effizientesten Wirkung erzielt werden, dort, wo sie gebraucht wird. Die Anpassung der Rentenformel und falls sinnvoll Mindestrente führt zu tatsächlicher Wirkung in den betroffenen Rentenhaushalten.
Die Massnahme ermöglicht, etablierte Kanäle pragmatisch zu nutzen, ohne zusätzlichen administrativen Mehraufwand zu generieren, und ohne neue Ungleichheiten bei der Umsetzung in Kantonen und Gemeinden zu schaffen.
Mit der Kopplung des Finanzierungsaufwands an die jährlichen Ausgaben von AHV und IV wird sichergestellt, dass die Finanzierung dieser Massnahme die langfristigen Finanzperspektiven nicht übermässig belastet.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Übertritt ins Rentenalter mit einer erheblichen Einkommensverminderung verbunden sein kann und es neben der materiell gut abgesicherten Mehrheit auch Personen im Rentenalter gibt, die nicht im Wohlstand leben. Reichen Rente und Einkommen nicht zur Deckung der minimalen Grundkosten, besteht Anspruch auf Ergänzungsleistungen.
Mit der Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR (21.3462 "Auftrag für die nächste AHV-Reform") hat das Parlament den Bundesrat damit beauftragt, ihm bis Ende 2026 eine Vorlage für die nächste AHV-Reform zu unterbreiten. Diese Reform wird zum Ziel haben, die AHV-Finanzen für die Zeit von 2030 bis 2040 zu stabilisieren. Massnahmen, die das Rentensystem grundlegend ändern, sollten nicht ausserhalb einer umfassenden Reform thematisiert werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.