23.3250 · Motion · 2023-03-16
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in den kommenden Jahren jährlich 1,3 Milliarden Franken einzusparen, im Speziellen bei den Ausgaben im Asylwesen und für die Auslandhilfe. Ziel ist es, mindestens den Grundbetrag der Gewinnausschüttung der SNB an die Kantone zu kompensieren. Denn laut der UBS werden frühestens ab 2026 wieder Gewinne ausgeschüttet.
Begründung
2022 hat die SNB einen Verlust von gut 132 Milliarden Franken verzeichnet. Dies hat dazu geführt, dass es keine Gewinnausschüttung der SNB an den Bund und die Kantone gab. Laut der UBS sollen frühestens ab 2026 wieder Gewinne ausgeschüttet werden. Es ist offensichtlich, dass dieser Umstand die öffentliche Hand in eine schwierige Lage bringt. Es besteht das Risiko, dass die Kantone die fehlenden Einnahmen mit einer Erhöhung der Steuern - oder mit einer Erhöhung der Kausalabgaben - zulasten der Bürgerinnen und Bürger kompensieren werden, insbesondere dann, wenn die Situation über mehrere Jahre anhalten sollte; die Bevölkerung ist allerdings bereits mit höheren Preisen und den explodierenden Krankenkassenprämien konfrontiert.
Die 2021 unterzeichnete Vereinbarung sieht vor, dass die maximale Gewinnausschüttung der SNB jährlich 6 Milliarden Franken beträgt. Darin enthalten sind der Grundbetrag von 2 Milliarden Franken, der unter der Voraussetzung ausbezahlt wird, dass der Bilanzgewinn mindestens diesen Betrag erreicht. Hinzu kommen vier mögliche Zusatzausschüttungen von je einer Milliarde Franken, die erfolgen, wenn der Bilanzgewinn Werte von 10, 20, 30 oder 40 Milliarden Franken erreicht. Der Grundbetrag an den Bund beläuft sich auf 700 Millionen Franken; folglich sind 1,3 Milliarden Franken für die Kantone bestimmt.
Zumindest die Ausschüttung des Grundbetrags von 1,3 Milliarden Franken an die Kantone muss auch in den kommenden Jahren gewährleistet sein. Der Bundesrat soll daher die Ausgaben für das Asylwesen senken, indem er eine strengere Migrationspolitik mit weniger Anreizen umsetzt, sowie die Ausgaben für die Auslandhilfe reduzieren, bis dieser Betrag erreicht ist; der eingesparte Betrag soll in der Folge an die Kantone verteilt werden, um die fehlenden Zahlungen der SNB zu kompensieren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesanteil an der Gewinnausschüttung SNB beläuft sich auf einen Drittel, der Kantonsanteil auf zwei Drittel. Im gleichen Umfang tragen Bund und Kantone das Risiko einer ausbleibenden Gewinnausschüttung. Die zukünftigen Gewinnausschüttungen der SNB hängen ab von der Entwicklung der Ausschüttungsreserve und damit von den Jahresergebnissen der SNB. Diese wiederum sind abhängig von den Entwicklungen an den internationalen Finanz- und Devisenmärkten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass im Jahr 2023 ein genügend hoher Gewinn resultiert, sodass 2024 wieder eine Gewinnausschüttung an Bund und Kantone möglich wird. Erfolgt 2024 tatsächlich wieder eine Gewinnausschüttung, würden den Kantonen wiederum Mittel im Umfang von 1,3 Milliarden Franken zugeteilt.
Für den Fall, dass die Gewinnausschüttungen der SNB über längere Zeit ausbleiben, könnte der Bund diesen Ausfall für die Kantone nicht ohne rechtliche Grundlage ausgleichen. Der Bundesrat lehnt es aber ab, dass der Bund zusätzlich zu den Mindereinnahmen aus dem ausbleibenden Bundesanteil auch die Einbussen der Kantone infolge der ausbleibenden Gewinnausschüttung vonseiten der SNB tragen soll. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Kantone seit 2021 insgesamt wieder Überschüsse schreiben, während der Bund den Grossteil der Ausgaben zur Bewältigung der Corona-Pandemie und für die Schutzbedürftigen aus der Ukraine trägt.
Es ist zudem unrealistisch, die dafür notwendigen Mittel im Asylbereich und im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit einzusparen. Knapp drei Viertel der Asylausgaben des Bundes sind zudem als Transferausgaben zu Gunsten der Kantone ausgestaltet, insbesondere die Sozialhilfepauschalen für vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge. Einsparungen in diesem Bereich würden somit direkt zulasten der Kantone gehen. Ausserdem bearbeitet das EJPD (SEM) seit dem Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes 2019 die Asylgesuche schneller. Und schliesslich engagiert sich die Schweiz auch auf europäischer Ebene, unter anderem für effizientere Kontrollen an den Aussengrenzen des Schengenraumes.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.