Lexipedia

23.3256 · Interpellation · 2023-03-16

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

1. Die Folgen der verheerenden Erdbeben in der Türkei und Syrien sind schrecklich. Was weiss der Bundesrat über den Verlust von Menschenleben, die Zerstörung von Häusern und der Infrastruktur? Hat die bisherige Hilfe tatsächlich alle betroffenen Regionen erreicht? Welche weiteren Hilfeleistungen plant der Bundesrat? Wie stellen er und die internationale Gemeinschaft sicher, Zugang zu allen Bedürftigen zu erhalten?

2. Die EU lud in Abstimmung mit den türkischen Behörden für den 20. März 2023 zu einer internationalen Geberkonferenz ein. Setzt sich die Schweiz dort und über andere Kanäle analog den Lugano Wiederaufbau Prinzipien für einen politischen Rahmen ein, damit die humanitäre Hilfe und der Wiederaufbau gestützt auf eine konfliktsensitive Programmierung erfolgt ("do no harm") und ungeachtet von ethnischer, religiöser und politischer Zugehörigkeit jene Menschen und Regionen erreicht, die sie am nötigsten haben, und deren Rechte und Partizipation stärkt?

3. Wie viele der zerstörten Gebäude in der Türkei sind nach 1999 gebaut worden, als die Regierung nach dem Erdbeben von Gölcük strenge Vorschriften für erdbebensicheres Bauen erliess? In welchen Regionen sind diese Vorschriften konsequent und in welchen kaum durchgesetzt worden? Warum? Wie können die Schweiz und ihre humanitären Partnerorganisationen zu einer Gouvernanz beitragen, die im Wiederaufbau erdbebensicheres Bauen sicherstellt?

4. Die AKP-Regierung hat in den letzten zehn Jahren in vielen Städten kurdisch-alevitisch geprägte Quartierstrukturen und kulturell wertvolle Gebäude zerstört, die Bevölkerung evakuiert und durch grosszügige Freiflächen sowie sozial sterile Neubauten zur Ansiedlung sunnitisch-konservativer Zuzüger ersetzt. Wie stellen die Schweiz und ihre Partner sicher, dass die internationale Hilfe solche Tendenzen nicht verstärkt, sondern vielmehr die Rechte der ansässigen Bevölkerung wahrt?

5. Massive und systematische Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte haben in Syrien Hunderttausende getötet, die Hälfte der Bevölkerung vertrieben und tiefe sichtbare und unsichtbare Narben hinterlassen. Damaskus versucht, die humanitäre Erdbebenhilfe für die Stabilisierung der Schreckensherrschaft zu instrumentalisieren. Was unternimmt der Bundesrat, damit trotz syrischer und russischer Widerstände die "Cross-Border"-Hilfe die Bedürftigen im Nordwesten Syriens erreicht?

Stellungnahme des Bundesrates

Laut UNO sind dieses Jahr 15.3 Millionen Menschen in Syrien auf humanitäre Hilfe angewiesen. Das Erdbeben hat diese Situation zusätzlich verschärft. Gemäss Angaben der UNO ist die Zahl der Todesopfer in der Türkei und in Syrien auf über 52'000 angestiegen. Die UNO schätzt zudem, dass über 3 Millionen Menschen auf Grund des Erdbebens ihr Wohngebiet verlassen mussten.

Die UNO übernimmt die zentrale Rolle in der Koordination der internationalen Hilfe nach dem Erdbeben. Sie stellt sicher, dass die Hilfe bedürfnisgerecht zu den Menschen kommt. In Syrien verfolgt die UNO den Ansatz, unabhängig von Kontrolllinien im gesamten Gebiet Syriens zu arbeiten. In der Türkei hat die UNO seit dem Erdbeben eine Koordinationsstruktur mit insgesamt vier Einsatzzentralen aufgebaut, die eine Abdeckung des betroffenen Gebiets sicherstellen.

Die internationale Zusammenarbeit der Schweiz hat seit 2011 über 610 Millionen Franken für die Bevölkerung in Syrien und der Region aufgewendet. Zusätzlich setzt die DEZA 8,5 Millionen Franken zur Unterstützung der Erdbebenopfer in der Türkei und in Syrien ein. Die Schweiz hat sich an der Geberkonferenz vom 20. März in Brüssel dazu verpflichtet. Die humanitäre Hilfe der Schweiz ist bedarfsorientiert, unabhängig und neutral. Der Bundesrat spricht sich systematisch für einen raschen, ungehinderten und nachhaltigen humanitären Zugang in Syrien aus. Dies auch im Rahmen des Einsitzes der Schweiz im Sicherheitsrat der UNO.

Neben der humanitären Hilfe ist die Schweiz zudem friedenspolitisch in Syrien aktiv. Sie setzt sich für die Achtung und Förderung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung der Straflosigkeit ein. In der Türkei nutzt die Schweiz den bilateralen und multilateralen Dialog, um regelmässig auf die Wichtigkeit der Rechtstaatlichkeit und der Wahrung der Menschenrechte hinzuweisen, dazu gehören demokratische Reche wie Meinungsäusserung und Versammlungsfreiheit, aber auch der Schutz der Rechte von Minderheiten.

Für die Frage zur grenzüberschreitenden humanitären Hilfe in Syrien verweist der Bundesrat auf die Antwort auf die Anfrage 23.1012 Prezioso "Humanitäre Hilfe: Dringliche Massnahmen für Nordsyrien erforderlich".

Antwort des Bundesrates.