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23.3272 · Interpellation · 2023-03-16

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Ein Bericht der RTS belegt, dass Agentinnen und Agenten des iranischen Geheimdienstes in der Schweiz aktiv sind, um Iranerinnen und Iraner, die gegen die blutige Niederschlagung der Proteste im Iran demonstrieren, einzuschüchtern und zu bedrohen.

Der Nachrichtendienst des Bundes hat diese Zunahme der Aktivitäten iranischer Geheimdienste gegenüber der RTS bestätigt.

Diese Aktivitäten erinnern uns an die Operationen der Savak unter dem Regime des letzten Schahs des Iran, die sich gegen Oppositionelle in der Schweiz richteten. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die Demonstrationsfreiheit in der Schweiz zu gewährleisten und den derzeitigen Aktivitäten ein Ende zu setzen?

Stellungnahme des Bundesrates

Das Ausspionieren von Oppositionellen im Exil in der Schweiz kann eine strafbare Handlung darstellen (politischer Nachrichtendienst, Art. 272 Schweizerisches Strafgesetzbuch; StGB, SR 311.0). Da es die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäusserung und der Demonstrationsfreiheit verhindert, verstösst es gegen die Schweizer Rechtsauffassung. Ausländische Nachrichtendienste beeinträchtigen die Ausübung des Demonstrationsrechts in der Schweiz, wenn sie Demonstrierende überwachen und identifizieren, deren Angehörige im Herkunftsland bedrohen oder sogar in der Schweiz gegen diejenigen vorgehen, die ein Recht ausüben.

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) bestätigt, dass Angehörige der Diaspora in der Schweiz Ziel von Spionagetätigkeit oder Einschüchterung durch die Nachrichtendienste ihres Herkunftslandes sind. Der NDB verfügt über Informationen, die auf eine Intensivierung der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Irans in der Schweiz in den letzten Monaten hinweisen. Wie andere autoritäre Staaten nimmt auch der Iran Oppositionelle im Exil ins Visier. Dem NDB sind mehrere konkrete Fälle von Einschüchterung in der Schweiz bekannt. Diese ist auf elektronischem Weg oder persönlich erfolgt. Aus Angst vor Repressalien, beispielsweise gegen Mitglieder ihrer Familie im Herkunftsland, zögern die Opfer von Einschüchterung oft, Anzeige zu erstatten. Die Drohungen werden zudem manchmal indirekt geäussert, um eine Anzeige zu erschweren.

Der Bundesrat nimmt den Schutz der Grundrechte und insbesondere der Demonstrationsfreiheit sehr ernst. Die dem Bundesrat unterstellten Exekutivbehörden stellen sicher, dass alle zur Verfügung stehenden präventiven und repressiven Massnahmen gegen jede Handlung getroffen werden, welche die Ausübung dieses Rechts gefährdet.

Antwort des Bundesrates.