Lexipedia

23.3304 · Interpellation · 2023-03-16

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die vom BAG in Auftrag gegebene Schlussberichte (05/2022 und 07/2022) des Schweiz. Gesundheitsobservatoriums zeigen auf, dass beträchtliche kantonale und regionale Unterschiede hinsichtlich des Versorgungsgrads in den Fachgebieten Psychiatrie und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie bestehen. Es wird deutlich, wo in der Schweiz eventuell Unterversorgung herrscht. Gerade in den Alpenregionen resultiert eine niedrige Zugänglichkeit zu Grundversorgungsangeboten, in städtischen Gebieten zeigt sich das Gegenteil ab. Psychiatrie und Psychotherapie (für alle Altersgruppen) leisten einen wichtigen Grundversorgungsauftrag, mit teilweise ungenügender Zugänglichkeit. Der 2022 erfolgte Wechsel vom Delegations- zum Anordnungsmodell wollte dies für Randregionen, Kinder und Jugendliche korrigieren.

Ich bitte den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist der Bundesrat zur Vermeidung von weiterer Fehl- und Unterversorgung bereit, spezifisch zur Frage der Zugänglichkeit der grundversorgenden Psychiatrie und Psychotherapie einen Bericht zu erstellen?

2. Wie beurteilt er die Tatsache, dass Psychologen für digital (online) erbrachte Leistungen abgegolten werden, für Psychiater/innen jedoch kein entsprechender Tarif existiert und demnach keine derartigen Leistungen erbracht werden können?

3. Wie steht der Bundesrat im Bereich von Psychiatrie und psychologischer Psychotherapie zu Online-Angeboten und inwiefern betrachtet er es als zielführend, diese zu fördern? Wer müsste sich an der Finanzierung beteiligen?

4. Mobile Equipen von Fachärzt-/innen beugen Fehl- und Unterversorgung vor, wenn sie tagesweise in entsprechende Regionen reisen und dort Sprechstunden halten. Wie beurteilt der Bundesrat diese Angebote und wie will er sie in Berg- und Randregionen fördern?

5. Sozialarbeit an Schulen (Sprechstunden-Angebot) und Jugendarbeit fördern die Zugänglichkeit zur Psychiatrie/ Psychotherapie. Wo sieht der BR Möglichkeiten, diese Angebote auszubauen/zu verbessern und wie soll dies finanziert werden?

6. Wie stellt sich der Bundesrat zur Tatsache, dass durch die Konzentration von Versorgungsangeboten in städt. Gebieten die Fehlversorgung verschärft und die Unterversorgung in den Berggebieten zunehmen wird?

7. Der Bund kann bei der Aus-/Weiterbildung für Berufe der medizinischenGrundversorgung tätig werden. Welche Massnahmen sieht er analog zum Masterplan Hausarztmedizin für Psychiatrie und Psychotherapie vor?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat ist sich der Problematik einer potenziellen Unterversorgung in ländlichen Regionen bewusst. Bereits der Bericht in Erfüllung des Postulats 10.3255 Stähelin "Zukunft der Psychiatrie in der Schweiz" von 2016 wies auf diese Problematik hin. In der Zwischenzeit wurden verschiedene Berichte zur psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung im Allgemeinen publiziert (u.a. jährliches Obsan-Bulletin zum Thema "psychische Gesundheit und psychiatrische Versorgung"). Das Gesundheitsobservatorium Obsan veröffentlicht 2025 den nationalen Gesundheitsbericht zum Thema "psychische Gesundheit". In diesem Bericht wird das Thema Versorgung in der Breite abgedeckt. Aus Sicht des Bundesrates bringt daher ein weiterer Bericht keinen Zusatznutzen.

2. Die derzeit in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) geltende Tarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen TARMED enthält Positionen für telemedizinische Leistungen. Für Fachärzte/-innen für Psychiatrie sind denn auch telefonische Konsultationen vorgesehen. Die Vereinbarung von Tarifen und Weiterentwicklung derselben an aktuelle Gegebenheiten liegt in der Verantwortung der OKP-Tarifpartner.

3. Der Bundesrat hat sich bereits in seiner Antwort auf die Interpellation 22.4410 Fiala "Notwendigkeit einer finanziellen Abgeltung der Telemedizin im Tardoc" zu Online-Therapien geäussert. Diese können unter Einhaltung der Rahmenbedingungen der OKP zum Einsatz kommen und vergütet werden.

4. und 6. Der Nutzen von mobilen psychiatrischen Diensten im Zusammenhang mit regionaler Unterversorgung wurde bereits aufgezeigt, u.a. im Bericht "Erfolgskriterien mobiler Dienste in der Psychiatrie" (2018) im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Es hat sich gezeigt, dass ein wichtiger Erfolgsfaktor - und gleichzeitig eine zentrale Herausforderung für mobile psychiatrische Dienste - eine gesicherte und langfristige Finanzierung ist. Dazu gehört auch die Planungssicherheit für Angebote, die auf öffentliche Finanzierungsbeiträge der Kantone angewiesen sind. Für die Vereinbarung der Tarife für die Leistungen der OKP sind in erster Linie die Tarifpartner zuständig. Die Kantone sind zudem in der Verantwortung, die Versorgung sicherzustellen - auch für die Berg- und Randregionen.

5. Niederschwellige Angebote (z.B. Schulsozialarbeit, Schulpsychologie) sind für Kinder und Jugendliche sehr wertvoll. Sie spielen bei der Prävention, der Früherkennung und Frühintervention eine wichtige Rolle und tragen ebenfalls dazu bei, die kinder- und jugendpsychiatrische Gesundheitsversorgung zu entlasten, welche an vielen Orten stark ausgelastet oder sogar überlastet ist. Diese Angebote liegen in der Zuständigkeit der Kantone.

Das BAG erarbeitet zurzeit einen Bericht in Beantwortung der Postulate WBK-N 21.3457 "Psychische Gesundheit unserer Jugend stärken" und Hurni 21.3234 "Wie steht es um den psychischen Gesundheitszustand der Schweizerinnen und Schweizer?". Dieser Bericht schlägt Massnahmen vor zur Stärkung von verschiedenen niederschwelligen Angeboten, auch an der Schnittstelle zu den Schulen.

7. Die geltende Gesetzeslage erlaubt es dem Bund nicht, steuernd auf die Wahl der Fachrichtung von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung einzuwirken. Er stützt daher die Empfehlungen des Gremiums "Koordination ärztliche Weiterbildung", bestimmte Fachgebiete stattdessen attraktiver zu gestalten und damit u.a. in der Psychiatrie und Psychotherapie die Anstrengungen zur Sicherstellung der Versorgung zu intensivieren (vgl. Obsan Bericht 4/2022, "Zukünftiger Bestand und Bedarf an Fachärztinnen und -ärzten in der Schweiz"). Gemäss diesen Empfehlungen sind Weiterbildungsstätten gefordert, die Attraktivität der Weiterbildungsstellen mit gezielten Massnahmen zu steigern sowie klinische Weiterbildnerinnen und Weiterbildner mit den entsprechenden Bildungskompetenzen einzusetzen. Der Bericht regt zudem an, die Finanzierung von ambulanten Weiterbildungsstellen zu fördern, beispielsweise mit kantonalen Finanzierungsbeiträgen analog zu denjenigen im stationären Bereich.

Antwort des Bundesrates.