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23.3306 · Motion · 2023-03-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Einsprache gegen die neue Prüfungsordnung für die Berufsprüfung Fahrlehrer/Fahrlehrerin rasch behandelt wird.

Begründung

Am 31. Oktober 2018 hat der Schweizerische Fahrlehrerverband (heute: L-drive) alle interessierten Organisationen zur Bildung der Trägerschaft für die Revision des Berufsbildes Fahrlehrer/Fahrlehrerin (Prüfungsordnung) eingeladen. Die Berufsbildung sollte endlich an die neusten Bedingungen und Herausforderungen angepasst werden, dies auch im Interesse der Verkehrssicherheit.

2022 konnte die von der Trägerschaft ausgearbeitete Revision der Prüfungsordnung abgeschlossen werden, und die neue Prüfungsordnung wurde publiziert.

Am 7. Juli 2022 ging gegen die neue Prüfungsordnung eine Einsprache ein.

Seither ist diese Einsprache beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation hängig, unter anderem aus Ressourcengründen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) begleitet den Prozess der Erarbeitung und der Revision von Prüfungsordnungen für eidgenössische Prüfungen, die von den zuständigen Organisationen der Arbeitswelt erstellt werden. In diesem Prozess ist das SBFI für die Veröffentlichung der Prüfungsordnung im Bundesblatt und die Festlegung einer Einsprachefrist zuständig. Gehen beim SBFI Einsprachen ein, verzögert dies den Genehmigungsprozess, da die Trägerschaft zunächst zu den Einsprachen Stellung nehmen muss. Danach bestimmt das SBFI über die Bearbeitung der Einsprachen und trifft eine Entscheidung.

Der Entwurf der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Fahrlehrerin/Fahrlehrer mit den Spezialisierungen Auto, Motorrad, Lastwagen und Bus wurde im Bundesblatt vom 8. Juni 2022 [BBl 2022 1321] veröffentlicht mit einer Einsprachefrist von 30 Tagen.

Nach der Veröffentlichung ereignete sich Folgendes:

- Am 7. Juli 2022 wurde fristgerecht Einsprache gegen die veröffentlichte Prüfungsordnung erhoben;

- am 8. August 2022 übermittelte das SBFI die Einsprache zur Stellungnahme an die Trägerschaft L-drive Schweiz (Dachverband der Schweizer Fahrlehrerinnen und -lehrer);

- am 24. August 2022 reichte L-drive Schweiz beim SBFI seine Stellungnahme zur Einsprache ein;

- am 30. August leitete das SBFI diese zur Beantwortung an die einsprechende Person weiter;

- nach Gewährung einer Fristverlängerung bis zum 30. Oktober 2022 erhielt das SBFI am 28. Oktober 2022 die Antwort der einsprechenden Person.

Die Bearbeitung der Einsprache beim SBFI läuft noch. Dies, weil eine faire rechtliche Beurteilung der Stellungnahmen der einsprechenden Person und der Trägerschaft viel Zeit beansprucht. Der in Gesetz und Verordnung über die Berufsbildung vorgesehene Prozess wird eingehalten. Das SBFI steht in Bezug auf die nächsten Schritte in engem Kontakt mit der zuständigen Trägerschaft. Da das Verfahren seinen üblichen Verlauf nimmt, hält der Bundesrat zusätzliche Massnahmen für nicht angezeigt.

Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass sich bei dieser Motion auch rechtliche Fragen stellen. Über Einsprachen gegen Prüfungsordnungen wird mit einer beschwerdefähigen Verfügung entschieden. Die Motion ist auch deshalb abzulehnen, weil sie auf eine in einem gesetzlich geordneten Verfahren zu treffende Verwaltungsverfügung einwirken will (Art. 120 Abs. 3 des Parlamentsgesetzes; SR 171.10).

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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