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23.3317 · Interpellation · 2023-03-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten zum Thema Windkraft folgende Fragen zu beantworten:

1. Weshalb kann und wird in der Schweiz Windkraft nicht rentabel betrieben?

2. Wie hoch ist die Nettoproduktion von Windkraftanlagen in der Schweiz?

3. Wie gross sind die Schwankungen der Energieproduktion von Windanlagen und wie hoch ist die Auslastung pro Jahr mit produktiven Stunden?

4. Wurden bei den teilweise seit Jahren bestehenden Windenergieanlagen detaillierte betriebswirtschaftliche Daten durch den Bund erhoben? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, wurden diese durch den Bund ausgewertet? Sind allfällige solche Daten für die Entscheidungsfindung neuer Anlagen verfügbar?

5. Wie stehen die Rückbaukosten im Verhältnis zu den Investitionskosten?

6. Woher kommen kritische oder selten Rohstoffe für Windkraftanlagen? Welche Abhängigkeiten sind damit verbunden?

7. Wie werden sich die zahlreichen Windanlagen auf den Schweizer Tourismus auswirken, welche massgeblich von der möglichst unberührten und eindrücklichen Landschaft lebt?

8. Wieviel Wald wird gerodet werden müssen, um die geplanten Windparks zu bauen?

9. Wie wird sich ein weiterer Ausbau von Windenergieanlagen auf das Management der Übertragungsnetze auswirken?

10. Wie wird sichergestellt, dass die KEV (Kostendeckende Einspeisevergütung) dynamisch mit dem Energiepreis im Markt koordiniert wird?

11. Wie wird sichergestellt, dass keine KEV an unrentable Windkraftanlagen bezahlt werden?

12. Wie verändern sich die Grundstück- und Hauspreise im Umfeld von neuen Windkraftanlagen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Rentabilität des Betriebs einer Windenergieanlage hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise vom Standort, der Windgeschwindigkeit, der vorhandenen Infrastruktur und vom Rückliefertarif. Es kann daher nicht generell gesagt werden, dass Windenergieanlagen in der Schweiz nicht rentabel betrieben werden können. So beanspruchen die Anlagen des Windparks in St-Brais im Kanton Jura keine Förderung.

2. Im Jahr 2022 betrug die gesamte Produktion aller Windenergieanlagen 153 Gigawatt-Stunden (GWh). Die jährliche Nettoproduktion aller in der Schweiz in Betrieb stehender Windenergieanlagen ist auf der Webseite des Bundesamts für Energie (BFE) ersichtlich.

3. Die mittlere Anzahl Volllaststunden der Windenergieanlagen in der Schweiz liegt zwischen 1'500 und 2'500 Stunden pro Jahr. Ausnahmen sind die Standorte Gries im Kanton Wallis und Rengg im Kanton Luzern, deren Auslastung deutlich tiefer ist. Zu den Schwankungen der Stromproduktion aller erneuerbaren Technologien geben die von der Pronovo AG monatlich publizierten viertelstündlichen Lastgangprofile Auskunft.

4. Zu den Anlagen, die sich im Fördersystem der Einspeisevergütungssystems (KEV) befinden, verfügt das BFE nicht über betriebswirtschaftliche Daten. Investitionsbeiträge an Windenergieprojekte können erst seit dem 1. Januar 2023 ausgerichtet werden. Dazu liegen jedoch noch keine auswertbaren Daten vor.

5. Gemäss der Studie "Entwicklung eines Konzepts und Massnahmen für einen ressourcensichernden Rückbau von Windenergieanlagen" des deutschen Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2019 liegen die Rückbaukosten von Windenergieanlagen - je nach Bauart und Grösse der Anlage - zwischen 40'000 und 250'000 Euro pro Anlage. In der Regel wird im Rahmen der Baubewilligung eine Bankgarantie über die voraussichtlichen Rückbaukosten verlangt. Die Investitionskosten sind - je nach Standort - sehr variabel, weshalb dazu keine pauschalen Angaben gemacht werden können.

6. In den Generatoren einiger Typen von Windenergieanlagen werden Permanentmagnete eingesetzt, die das Element Neodym enthalten. Neodym wird hauptsächlich in China abgebaut und aufbereitet. Gemäss den Informationen des BFE enthalten die in der Schweiz in Betrieb stehenden Windenergieanlagen kein Neodym.

7. Rund um den Windpark Mt. Crosin im Kanton Bern existiert seit Jahren ein Tourismusangebot. Das gilt ebenso für die Führungen des Tourismusvereins Andermatt durch den Windpark Gütsch. Aus diesen beiden Beispielen lassen sich keine generellen Schlüsse ziehen. Die Auswirkungen auf den lokalen Tourismus müssen im Einzelfall geprüft werden.

8. Eine Auswertung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) hat ergeben, dass für eine Windenergieanlage im Wald mit einer Gesamtrodungsfläche (definitive plus temporäre Rodung) von rund 0,5 bis 1 Hektar zu rechnen ist. Das tatsächliche Ausmass der Rodungen hängt davon ab, welcher Anteil der Anlagen im Wald zu liegen kommt.

9. Lokal muss der Anschluss der Windenergieanlagen ans Stromnetz und die Aufrechterhaltung der Frequenz- und Spannungshaltung sichergestellt werden. Für das Übertragungsnetz sind die in der Schweiz geplanten Windparks mit einer Leistung von weniger als 100 Megawatt (MW) von untergeordneter Bedeutung. Ein Anschluss ans Übertragungsnetz ist erst ab einer Leistung von etwa 150 MW erforderlich. Die bei einem Ausfall eines Windparks erforderliche Ausgleichsenergie kann mit dem bereits bisher vorgehaltenen Umfang an Regelleistung durch die nationale Netzgesellschaft erbracht werden.

10. Im Jahr 2018 wurde beim Einspeisevergütungssystem die Direktvermarktung eingeführt. Das bedeutet, dass die Anlagenbetreiber ihre Elektrizität selber am Markt verkaufen. Die Einspeisevergütung setzt sich aus dem vom Betreiber am Markt erzielten Erlös und der Einspeiseprämie für die eingespeiste Elektrizität zusammen. Die Einspeiseprämie ergibt sich aus der Differenz zwischen dem zugesicherten Vergütungssatz und dem Referenz-Marktpreis. Somit schwankt die Höhe der Einspeiseprämie mit der Höhe des Referenz-Marktpreises.

11. Das Einspeisevergütungssystem soll sicherstellen, dass Anlagen, die Elektrizität aus erneuerbaren Energien erzeugen, kostendeckend bzw. kostenorientiert betrieben werden können.

12. Die Studie "Untersuchung der Preiswirkung von Windenergieanlagen auf Einfamilienhäuser" der Firma Wüest Partner aus dem Jahr 2019 kommt zum Schluss, dass im Umfeld von bestehenden und geplanten Windenergieanlagen keine eindeutigen und statistisch signifikanten Effekte auf die Preise von Einfamilienhäusern festgestellt werden können.

Antwort des Bundesrates.

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