23.3320 · Interpellation · 2023-03-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Elektromobilität setzt sich international rasch durch. Gemäss Marktszenarien, Ankündigungen der Hersteller und der Europäischen Fahrzeugzulassungsregulation wird in naher Zukunft die Mehrheit der Neuwagen am Stromnetz geladen. Bald wollen jährlich mindestens 100 000 neue Käufer:innen von Personenwagen ihr Elektroauto laden, Tendenz stark steigend. Die Bewilligung zur Installation einer Heimladestation wird Mietern und Stockwerkeigentümern heute in vielen Fällen verwehrt.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Andere Länder haben Elektromobilitätsgesetze in Kraft gesetzt, um die Rechtslage im Hinblick auf den Umstieg auf eine klimafreundliche Mobilität zu gewährleisten. Sieht der Bundesrat bei der rechtlichen Ausgangslage für die Elektromobilität Handlungsbedarf? Falls ja, welche Anpassungen sieht er vor?
2. 2025 fliessen über 1000 GWh/Jahr, 2030 über 3000 GWh/Jahr Strom in Elektroautos. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass genügend Ladeinfrastruktur an richtiger Stelle zur Verfügung steht und welche Bedeutung haben dabei Heimladestationen?
3. Wichtige Akteure, wie HEV, Mieterverband, VSE und Swiss eMobility haben einen gemeinsamen Leitfaden für Ladestationen in gemieteten oder gemeinsam genutzten bestehenden Bauten erstellt. Wie beurteilt der Bundesrat die Handlungsempfehlungen in diesem Leitfanden? Welche Möglichkeiten sieht er, um den Leitfaden oder Teile davon verbindlich zu machen?
4. Langsam laden (Zuhause/am Arbeitsplatz) schont die Energiebereitstellung für Nutzer (Transaktionskosten) und die Allgemeinheit (Minimierung Ausbau Verteilnetz). Ist die Möglichkeit zur Installation von Heimladestationen für Mietende und Stockwerkeigentümer eingeschränkt, muss mehr öffentlich geladen werden. Öffentliche Ladevorgänge erfolgen mit höheren Leistungen, Autobatterien können dadurch weniger für bidirektionale Anwendungen genutzt werden, das Verteilnetz muss stärker ausgebaut werden und nutzerseitig wird die Mobilität teurer. Wer trägt die Mehrkosten aufgrund des fehlenden Zugangs zu Heimladestationen?
5. Je weniger Heimladung, desto höher ist der Bedarf am öffentlichen Laden, welches Platz braucht. Die Platzsuche stellt bereits heute die grösste Herausforderung für Ladenetzbetreiber dar. Welche Massnahmen plant der Bundesrat, damit ausreichend Flächen entlang der Nationalstrassen für öffentliche Ladestationen zur Verfügung stehen?
Begründung
In den letzten zwei Jahren haben sich die Neuverkäufe der Elektroautos verdoppelt und das Angebot vervielfacht, das ist erfreulich. Zwei Mal nacheinander war ein Stromer der meisterverkaufte Personenwagen der Schweiz. Das Angebot hat sämtliche Fahrzeugsegmente bis hin zu Kleinwagen und Mikroklasse erreicht. Viele Fahrzeughersteller haben den kompletten Ausstieg aus den fossilen Antrieben angekündigt und das Europaparlament hat mit dem Verbrennerverbot den Weg in eine fossilfreie Mobilität besiegelt. Die Voraussetzung für die Installation von Ladestationen für Mieterinnen und Mieter bleibt ungenügend. Damit und mit der neuen Importsteuer auf Elektroautos, den Nachteilen bei der Dienstwagenbesteuerung und der angekündigten Ersatzabgabe für Elektroautos drohen ernst zu nehmende Bremseffekte beim Umstieg auf eine fossilfreie Mobilität.
Die Heimladeblockade kann und muss behoben werden. Dort wo das Auto lange steht, muss es aus verschiedenen Gründen (geringe Stromnetzbelastung/tiefe Betriebskosten/Einsatz als Stromspeicher) mit dem Netz verbunden sein. Mittels Vehicle to Grid (V2G) können Netzausbaukosten reduziert, die dezentrale Energiespeicherung optimiert und es muss bis zu 70 Prozent weniger Solarenergie ungenutzt abgeriegelt werden (Studie ETH).
Gemäss dem TCS-Elektromobilitätsbarometer verfügen heute 94 Prozent der Elektroautobesitzer (meist Eigenheimbesitzende) über einen exklusiven Zugang zu einer Ladestation. Wer zu Hause nicht laden kann, fährt weiter fossil. Die Heimladestation ist das zentrale Element. Die Schweiz hat die tiefste Wohneigentumsquote Europas. Weniger als 25 Prozent sind alleinige Wohneigentümer und können ohne Einschränkungen eine Heimladestation installieren.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat prüft im Rahmen des Postulatsbericht "20.4627 Fossilfreien Verkehr bis 2050 ermöglichen" unter anderem allfällige rechtliche Anpassungen des Miet- und Stockwerkeigentümerrechts und deren Auswirkungen auf die involvierten Akteure. Der Bundesrat wird den Postulatsbericht voraussichtlich im 2. Quartal 2023 verabschieden.
2. Das Laden zuhause ist aus Sicht des Bundesrats von grosser Bedeutung und stellt insbesondere in Mehrparteiengebäuden Eigentümerinnen und Eigentümer wie auch Mietende vor erhebliche Herausforderungen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat in seiner Botschaft zum revidierten CO2-Gesetz vom 16. September 2022 ein Förderprogramm für Ladeinfrastruktur vorgeschlagen. Verschiedene Kantone fördern bereits heute den Ausbau der Ladeinfrastruktur oder schreiben eine Ladeinfrastruktur unter bestimmten baurechtlichen Voraussetzungen vor. Schliesslich unterstützen auch das Programm EnergieSchweiz und die Roadmap Elektromobilität 2025 die Entwicklung der Ladeinfrastruktur.
Der Bundesrat hält allerdings fest, dass für den Umstieg auf fossilfreien Verkehr neben einer ausreichenden Ladeinfrastruktur auch genügende Kapazitäten der Stromversorgung zur Verfügung stehen müssen. Auch hier sind in den kommenden Jahren grösste Anstrengungen notwendig.
3. Der Leitfaden für Ladestationen in Mietobjekten entstand im Rahmen der Roadmap Elektromobilität 2025. Die Handlungsempfehlungen spielen eine wichtige Rolle und helfen Eigentümerinnen und Eigentümern, eine skalierbare Ladeinfrastruktur zu installieren, Informationsdefizite zu beseitigen und Hemmnisse zu überwinden. Der Leitfaden basiert auf dem geltenden Mietrecht. Er ist auf eine freiwillige Beteiligung aller Akteure ausgerichtet und macht Handlungsempfehlungen zur einfacheren Planung und Installation von Ladeinfrastruktur sowie zur Überwälzung der anfallenden Kosten in Form von Mietzinsanpassungen oder Nebenkosten. Eine Umwandlung der Empfehlungen in gesetzlich verbindliche Regelungen ist keine Zielsetzung des Leitfadens.
4. Die Kosten für das Laden von E-Fahrzeugen tragen die Nutzenden. Der Bundesrat ist überzeugt, dass durch die Massnahmen der Kantone, des geplanten Förderprogramms gemäss revidiertem CO2-Gesetz, des Programms EnergieSchweiz sowie der Aktivitäten der Immobilienwirtschaft die Ladeinfrastruktur zuhause rasch ausgebaut werden kann.
5. Der Bund stattet aktuell sämtliche 100 Rastplätze entlang der Nationalstrassen mit Schnellladeinfrastruktur aus. Bis Ende 2023 werden bereits über die Hälfte mit Ladeinfrastruktur ausgerüstet sein. Zudem fördert das Bundesamt für Strassen (ASTRA) weitere private Initiativen im Bereich der Elektromobilität, indem es einen Projektaufruf für den Bau von Schnellladehubs lanciert. Zu diesem Zweck stellt es Dritten Flächen im Perimeter der Nationalstrassen zur Verfügung. Weitere private Akteure sind aktiv daran, die Ladeinfrastruktur auf verfügbaren Flächen des Einzelhandels, bei Freizeitanlagen oder bei Tankstellen laufend auszubauen.
Antwort des Bundesrates.