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23.3324 · Interpellation · 2023-03-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bund hat den Zahlungsrahmen fürs Nationalstrassen-Netz 2024-27 vorgelegt. Dabei ordnet er den Rheintunnel neu dem Ausbauschritt 2023 zu. Das ist erfreulich, angesichts der zunehmenden Verkehrsbelastung in der Region aber bei Weitem nicht ausreichen. Zumal er weitere dringende Ausbauschritte in der Region zurückstellt. Dazu folgende Fragen:

a. Die Regierung Basel-Stadt hat verlauten lassen, dass nach Eröffnung des Rheintunnels die heutige Osttangente zurückgebaut werden könne. Ist sich der Bundesrat dessen bewusst und wie steht er dazu?

b. Ende 2021 hat das Astra mitgeteilt, eine Erweiterung des Abschnitts zwischen Pratteln und Liestal von 8 auf 10 Fahrstreifen unter Berücksichtigung des Tunnels Schweizerhalle zu prüfen. Bisher offenbar ergebnislos? Dazu gäbe es auch keine neuen Erkenntnisse hinsichtlich der Anschlüsse Pratteln und Liestal sowie der Verzweigung Augst. Woran hapert es? Wo stehen die Arbeiten genau? Welche Hürden wurden identifiziert? Wie könnte beschleunigt werden? Wer steht in der Verantwortung?

c. Der Bund bestätigt die erheblichen Verkehrsprobleme auf dem gesamten Korridor Delémont-Basel und bilanziert dennoch lediglich einen "mittlerer Problemdruck". Welche konkreten Verkehrsdaten legt er angesichts der täglichen Staus und der daraus resultierenden ökonomischen Schäden dieser Beurteilung zugrunde? Statt die bestehenden Projekte voranzubringen, soll in "Übereinstimmung" mit den Kantonen nun zuerst eine Korridorstudie für die gesamte Strecke Basel-Delémont erstellt werden? Was heisst "in Übereinstimmung" mit den Kantonen genau? Welche konkreten Vorgaben bestehen? Was bedeutet das für den Muggenbertunnel und die Umfahrung Laufen/Zwingen?

d. Die Signalisationen der Verkehrsleitsysteme auf der A2/A3 zwischen den Verzweigungen Hagnau und Augst und dem Anschluss Rheinfelden Ost werden zurzeit erneuert. Als Ziel wird u. a. eine Optimierung des Verkehrsablaufes in Aussicht gestellt. Wie genau? Beinhaltet dies auch eine Umleitung des Transit- und Grenzverkehrs über die deutsche A98?

e. Welche kurz- bis mittelfristig realisierbaren Massnahmen sieht der Bundesrat zur Verkehrsentlastung des Nationalstrassennetzes in der Region Basel vor?

f. Wo sieht der Bund die Kantone BL, BS und JU in der Verantwortung? Wo und wie kann die Kooperation zwecks Konkretisierung und Beschleunigung der Massnahmen verbessert werden?

Stellungnahme des Bundesrates

a. Die Osttangente Basel stellt auch künftig mit den Anschlüssen in der Stadt Basel die Anbindung an das übergeordnete Strassennetz sicher. Zudem soll der heute infolge Überlastung auf das städtische Strassennetz verdrängte Verkehr wieder auf der Osttangente zirkulieren, was zu einer Entlastung der Stadt führen wird. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit dem Kanton Basel-Stadt prüft der Bund, inwieweit die Entlastung der Osttangente durch den Rheintunnel Opportunitäten für bauliche Anpassungen insbesondere bei den Anschlüssen eröffnet.

b. Der Autobahnabschnitt zwischen den Verzweigungen Hagnau und Augst soll von heute 6 auf künftig 8 Spuren erweitert werden, um für die heute oft überlastete Strecke die notwendige Kapazität zu schaffen. Der Streckenabschnitt bei der Galerie Schweizerhalle stellt dabei eine besondere Herausforderung dar. Südlich und auf der Galerie befindet sich der Rangierbahnhof Muttenz der SBB, welcher eine wichtige Funktion für den Bahngüter- und Personenverkehr wahrnimmt. Auf der Nordseite grenzt direkt das Industriegebiet Schweizerhalle an. Dieser Bereich ist im kantonalen Richtplan als Vorranggebiet für störfallpflichtige Betriebe ausgeschieden. Zudem befindet sich die Galerie in einem geologisch komplexen Gebiet und in direkter Nähe der Grundwasserschutzzone, was eine unterirdische Linienführung unmöglich macht. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen erarbeitet das Bundesamt für Strassen (ASTRA) in enger Abstimmung mit dem Kanton-Basel-Landschaft das Generelle Projekt für den Abschnitt Hagnau - Augst. Damit der als Engpass geltende Abschnitt Wiese - Hagnau - Augst wirksam entlastet werden kann, strebt der Bundesrat nach wie vor eine zeitgleiche Inbetriebnahme des Rheintunnels und der Kapazitätserweiterung auf dem Abschnitt Hagnau - Augst an.

c. Auf dem Korridor Delémont - Basel besteht eine unterschiedliche Problemlage. Während auf einigen Abschnitten ein erheblicher Problemdruck besteht, wird auf anderen Abschnitten kein Problemdruck festgestellt. In der Summe resultiert daraus ein "mittlerer Problemdruck".Der Bund führt deshalb gemeinsam mit den betroffenen Kantonen eine Korridorstudie durch, um neue Lösungsvarianten zu prüfen. Die Kantone begrüssen dieses Vorgehen.

d) und e) Das ASTRA wird im Raum Basel bis 2026 auf insgesamt 158 Richtungskilometern Geschwindigkeitsharmonisierungs- und Gefahrenwarnanlagen (GHGW) installieren. Diese reduzieren bei hohem Verkehrsaufkommen die zulässige Höchstgeschwindigkeit schrittweise auf bis zu 80 km/h. Dadurch kann die Kapazität eines Autobahnabschnitts maximal erhöht und der Verkehrsfluss länger aufrechterhalten werden. Weiter prüft das ASTRA im Raum Basel die Machbarkeit und die verkehrliche Wirkung von Dosierungsanlagen an 15 Autobahneinfahrten. Durch den dosierten Zufluss vom nachgelagerten Strassennetz wird der Verkehrsfluss auf der Autobahn länger aufrechterhalten.Auf dem Abschnitt Pratteln - Verzweigung Rheinfelden plant das ASTRA zudem die temporäre Umnutzung des Pannenstreifens als zusätzliche Fahrspur.Eine aktive Umleitung des Transit- und Grenzverkehrs über die deutsche A98 ist nicht angedacht.

f) Der Einbezug der Kantone und Gemeinden sowie die umfassende Abstimmung der planerischen Aufgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden sind aus Sicht des Bundesrates zentrale Erfolgsfaktoren für die erfolgreiche Durchführung und Umsetzung der Korridorstudien. Aus den Korridorstudien werden auch raumplanerische und verkehrliche Massnahmen in der Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden resultieren. Der Bundesrat erwartet von den Kantonen und Gemeinden eine aktive und lösungsorientierte Mitwirkung an den Korridorstudien sowie eine konsequente Umsetzung der daraus resultierenden Massnahmen in ihren Zuständigkeiten.

Antwort des Bundesrates.