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23.3328 · Interpellation · 2023-03-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die vorgesehene Aufhebung der Direktverbindung Baden- Bern oder die fehlenden schnellen Zugverbindungen im Freiamt exemplarisch, sowie die aktuelle Planungssituation zum STEP AS 2035 allgemein, zeigen, dass das Zugsangebot quantitativ erhöht, aber qualitativ eine durchzogene Bilanz zu verzeichnen ist. (Direktverbindungen, Reisezeiten). Die mutmasslich geringe Verlagerungswirkung von der Strasse auf die Schiene ist sowohl mit Blick auf den Kundennutzen als auch die Einhaltung der Klimaziele problematisch. Wegen der Verzögerung der Infrastrukturausbauten wird das Angebot nun viel später verfügbar. Deshalb meine Fragen an den Bundesrat:

1. Fehlende Berücksichtigung von Angebotszielen gemäss FABI: Die Planung scheint einseitig auf die Behebung von Überlasten in Hauptverkehrszeiten fokussiert. Ziele, wie die Verbesserung des internat. Angebots oder neue Direktverbindungen bleiben auf der Strecke. Warum sind diese Ziele nicht berücksichtigt? Wie werden sie in der Überarbeitung/Konsolidierung berücksichtigt?

2. Aufgabe bewährter Angebote: Warum entfallen direkte Züge Baden- Bern, St. Gallen- Bern oder Glarus-Zürich? Welche Rolle spielen dabei BAV, Kantone und Bahnen?

3. Koppelung von Angebotsausbauten mit Infrastrukturausbauten Es scheint, dass neue Angebote (z.B. Fahrzeitreduktion St.Gallen-Zürich) immer von der Realisierung von Grossinvestitionen (z.B. Brüttenertunnel) abhängig gemacht werden, ohne dass vorher geprüft wird, inwiefern die Verbesserung ohne oder mit kleineren Massnahmen umsetzbar ist. Wurde das Potential kurzfristig realisierbarer Angebotsverbesserungen vorgängig zu den langfristigen Investitionen geprüft? Falls ja, wo?

4. FABI-Prozess statt Leistungsvereinbarungen: Es scheint, dass nicht nur Grossprojekte, sondern auch kleine Investitionen den FABI-Prozess durchlaufen. Viele Angebotsziele könnten aber rascher umgesetzt und die Konkurrenzfähigkeit der Bahn gestärkt werden, wenn kleine Ausbauten im Rahmen der Leistungsvereinbarungen getätigt würden. Warum wird dieses Instrument nicht stärker genutzt?

5. Bauphasen: Welche Konsequenzen haben die Ausbauten auf das Angebot während der Bauphasen? Welche

Migrationskonzepte gibt es für die Zwischenschritte?

6. Mehrkosten: Wie gross sind die Mehrkosten, welche mit dem STEP AS 2035 von der Kundschaft und der öffentlichen Hand getragen werden müssen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Das Angebotskonzept 2035 ist das Resultat eines integrierten Planungsprozesses unter Federführung des Bundes, in dem Kantone und Bahnen einbezogen wurden. Die Ausbaumassnahmen wurden durch das Parlament 2019 mit einem Bundesbeschluss genehmigt. Aufgrund des Verzichts auf bogenschnelles Fahren ist eine Überarbeitung bzw. Konsolidierung des Angebotskonzepts 2035 nötig. Es werden keine neuen Angebotsziele aufgenommen.

2. Angestrebt wird ein optimales Gesamtsystem mit durchgängigen Transportketten. Die Rollen von Bund und Kantonen sind in Eisenbahngesetz (EBG) Art. 48 d sowie in der Verordnung über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung der Bahninfrastruktur (KPFV) Art. 15 und 16 definiert. Der Bund ist Prozessführer. Zudem ist er zuständig für die Erarbeitung des Güterverkehrskonzepts. Das Fernverkehrskonzept wird durch die SBB erarbeitet. Die Kantone sind zuständig für die Angebotskonzepte für den regionalen Personenverkehr.

3. Bei der Planung der Ausbauschritte wird jeweils systematisch geprüft, ob Angebotsausbauten ohne grössere Infrastrukturmassnahmen umgesetzt werden können. Nur wo die Kapazitäten im Netz fehlen, werden grössere Bauwerke vorgesehen. Im dicht ausgelasteten Netz sind kaum mehr Angebotsverbesserungen kurzfristig realisierbar. Im Gegenteil: Es müssen Angebotseinschränkungen in Kauf genommen werden, damit der Substanzerhalt und die Ausbauten umgesetzt werden können.

4. Mit Inkrafttreten der Gesetzgebung zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) per 2016 wurden die Zuständigkeiten geregelt. Aus dem Zahlungsrahmen der Leistungsvereinbarung werden Betrieb und Substanzerhalt finanziert sowie Massnahmen aufgrund der Erfordernisse des Verkehrs. Der Angebotsausbau - d.h. Angebote mit Zeitgewinn oder zusätzlichen Zugskilometern - erfolgt über die Ausbauschritte. Das Parlament entscheidet über die nötigen Infrastrukturen und Verpflichtungskredite.

5. Das BAV beauftragt die Infrastrukturbetreiberinnen, die Ausbauprojekte umzusetzen. Auf stark ausgelasteten Netzteilen sind kaum Ausbauten möglich, ohne den Betrieb zu beeinflussen. Streckensperrungen (z.B. über Wochenenden oder über einen längeren Zeitraum) oder temporäre Fahrplananpassungen sind leider nicht zu verhindern.

6. Die Investitionskosten des Ausbauschrittes von 13,9 Milliarden Franken werden gemäss den Kreditbeschlüssen des Parlaments über den Bahninfrastrukturfonds (BIF) finanziert. Die Investitionsfolgekosten belaufen sich pro Jahr auf ca. 1,5 Prozent der Investitionssumme und werden ebenfalls über den BIF finanziert. Gemäss der Botschaft zum Ausbauschritt 2035 vom 31. Oktober 2018 wurde damals für ein ausgeglichenes Betriebsergebnis im Fern- und Regionalverkehr in den Jahren 2025 bis 2035 eine Tariferhöhung von 3 bis 5 Prozent berechnet.

Antwort des Bundesrates.