23.3362 · Interpellation · 2023-03-17
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat beschlossen, der Credit Suisse Unterstützung in Form eines Kredits anzubieten. Dieser kann sich laut Bekanntgabe auf bis zu 50 Milliarden Franken belaufen. Einerseits leuchtet es ein, dass wegen der Folgen für Wirtschaft und Reputation der Schweiz eine solche Unterstützung für die Bevölkerung besser sein kann als keine solche Unterstützung. Andererseits wird mit diesem Kredit aber im Namen der Bevölkerung ein Risiko eingegangen, und man kann sich je nach Bedingungen, unter denen das Darlehen gewährt wird, fragen, ob das Risiko nicht in einem unangemessenen Verhältnis zur erwarteten Gegenleistung steht.
Ich bitte deshalb den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:
a. Welchen Wert hat die Leistung, die die SNB für die Credit Suisse erbracht hat? Welche Gegenleistung dürfte ein Drittakteur für dieses von der SNB eingegangene Grossrisiko erwarten?
b. Welche Gegenleistung erwartet die SNB für das Risiko, das sie mit der Unterstützung der Bank eingegangen ist?
c. Welche Rückstellungen werden gebildet, um den möglichen erwarteten Verlust aus diesem der Credit Suisse gewährten Kredit zu decken?
d. Wie kann die SNB behaupten, sie könne ein Risiko eingehen, das aller Voraussicht nach in die Milliarden von Franken geht (also eine solche Belastung akzeptieren), und sich gleichzeitig weigern, der Bevölkerung und den Kantonen auch nur einen Rappen zu bezahlen?
e. Ist es akzeptabel, dass die SNB ein ebenso hohes Risiko eingeht wie die Investoren, und dies zu einem Zeitpunkt, zu dem die Investoren nicht bereit sind, mehr Geld einzuschiessen, und dass sie trotzdem keine Kapitalbeteiligung eingeht, mit der sie das Risiko ausgleichen könnte, wenn sich die Lage des Unternehmens wieder stabilisiert?
f. Als die Hilfe gewährt wurde, stieg der Aktienkurs von einem Abend auf den nächsten Morgen um mehr als 30 Prozent. Dies bedeutet für die Aktionärinnen und Aktionäre auf einen Schlag einen Gewinn von mehr als 2 Milliarden Franken in weniger als einem Tag. Wie soll dieser Gewinn von den Aktionärinnen und Aktionären, die für diese Situation verantwortlich sind, ausgeglichen werden? Und was ist mit jedem künftigen Gewinn im Vergleich zum Kurs vom 15. März 2023?
Stellungnahme des Bundesrates
Die SNB gewährt im Zusammenhang mit der Credit Suisse / UBS Liquiditätshilfen in verschiedenen Formen. Bei den Liquiditätshilfen handelt es sich nicht um Zuschüsse sondern um Kredite, die gegen unterschiedliche Konditionen hinsichtlich Zins und Besicherung gewährt werden. Diese haben aktuell keinen Einfluss auf das Ergebnis der SNB. Auch für den hypothetischen Fall, dass die Credit Suisse diese Darlehen nicht mehr zurückzahlen könnte, ist die SNB aufgrund der vorhandenen Sicherheiten vor einem Verlust gut geschützt. Dementsprechend haben diese Darlehen mit einer grossen Wahrscheinlichkeit keine Auswirkungen auf die Gewinnausschüttung der SNB.
Im Detail gewährt die Nationalbank ausserordentliche Liquiditätshilfe-Darlehen (ELA), für die als Sicherheiten Schweizer Hypotheken an die Nationalbank übertragen oder Wertschriften verpfändet werden müssen.
Mit der Notverordnung vom 16. März 2023 wurde zudem eine neue Form von Liquiditätshilfe geschaffen (ELA+), die von der Credit Suisse und der UBS ohne Hinterlegung von Sicherheiten in Anspruch genommen werden kann. Sie ist jedoch mit einem Konkursprivileg ausgestattet. Das Konkursprivileg bedeutet, dass in einem Konkursfall die Forderung der SNB mit hoher Priorität zurückbezahlt würde. Nur wenige andere Forderungen haben gegenüber dem Darlehen der SNB Vorrang, beispielsweise Löhne oder die unter dem Einlegerschutz gesicherten Einlagen. Diese Liquiditätshilfe ist begrenzt auf 100 Milliarden.
Darüber hinaus kann die SNB der Credit Suisse im Rahmen eines so genannten Public Liquidity Backstops (PLB) Liquiditätshilfe-Darlehen in der Höhe von bis zu 100 Mrd. Franken zur Verfügung stellen. Dieses Liquiditätsinstrument wurde ebenfalls durch eine Notverordnung geschaffen. Es ist gegenüber der SNB durch eine Bundesgarantie abgesichert und ist auch mit einem Konkursprivileg ausgestattet.
Zu a, b) Die Liquiditätshilfen der SNB im Rahmen der EFF und ELA sowie jene im Rahmen des PLB sind - wie ausgeführt - besichert. Die Liquiditätshilfe unter der ELA+ Fazilität ist zwar nicht besichert. Mit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS und dem Konkursprivileg wurde jedoch eine Gesamtlösung gefunden, die das Risiko für einen Forderungsausfall der SNB minimiert.
Bei ELA+ erhält die SNB den SNB-Leitzins - er liegt derzeit bei 1,5 Prozent - plus einen Aufschlag von 3 Prozentpunkten. Beim PLB wird derselbe Zinssatz angewendet, doch geht die eine Hälfte des Zinsaufschlags an den Bund und die andere an die SNB. Der Bund erhält zudem eine sogenannte Bereitstellungsprämie von 0,25 Prozent.
Zu c) Es liegt im Verantwortungsbereich der SNB zu bestimmen, ob und für welche Positionen gemäss anwendbarer Rechnungslegungsvorschriften Wertberichtigungen vorgenommen werden. Falls eine Wertbeeinträchtigung vorliegt, ist der Buchwert auf den erzielbaren Wert zu reduzieren, wobei die Wertbeeinträchtigung der Erfolgsrechnung zu belasten ist. Zur Absicherung von Verlustrisiken aller Art dient der SNB ihr Eigenkapital. Die Nationalbank ist aufgrund ihrer Kapazität zur Geldschöpfung in eigener Währung stets zahlungsfähig. Sie bleibt auch bei negativem Eigenkapital handlungsfähig, und muss weder saniert noch liquidiert werden.
Zu d, e, f) Wäre die SNB anstelle der Kreditgewährung im Rahmen der ELA+ ein Aktienengagement bei der Credit Suisse eingegangen, wäre dies aus finanzielle Sicht nicht lukrativ gewesen, vielmehr hätte sie ein erhebliches Verlustrisiko übernommen. Mit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS ist davon auszugehen, dass die ELA+ Darlehen vollumfänglich zurückgezahlt werden und kein Verlust entsteht. Folglich sind von dieser Seite keine negativen Auswirkungen auf die Gewinnentwicklung der SNB zu erwarten.
Die Gewinnausschüttung an Bund und Kantone ist gesetzlich geregelt und kann nur vorgenommen werden, wenn ein Bilanzgewinn vorliegt. Der Bilanzverlust in Höhe von 39 Milliarden verunmöglicht gemäss den Bestimmungen des Nationalbankgesetzes sowie der Gewinnausschüttungsvereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement und der SNB eine Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2022.
Mit der Gewährung der Liquiditätshilfen hat die SNB entscheidend mitgeholfen, den Konkurs der Credit Suisse zu vermeiden und die Finanzstabilität zu gewährleisten. Ein ungeordneter Ausfall einer systemrelevanten Bank wie der Credit Suisse hätte für die Schweiz weitreichende Folgen gehabt, die über den Verlust von Steuerbeiträgen oder von Arbeitsplätzen bei dieser Bank hinausgehen. Im Fall einer global tätigen systemrelevanten Bank kommt verschärfend ein hohes Ansteckungsrisiko für andere Banken und die Gefahr einer globalen Finanzkrise hinzu.
Antwort des Bundesrates.