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23.3456 · Motion · 2023-04-11

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung eine Gesetzesrevision zu unterbreiten, die sicherstellt, dass keine Schweizer Bank mehr "zu gross ist, um unterzugehen" (too big to fail, TBTF).

Sollte dies nicht möglich sein, sind die "Too big to fail"-Banken zu verpflichten, ihre Bankteile, die sie "too big to fail" machen, zu veräussern oder stillzulegen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Das EFD wird - unter Einbezug externer Gutachten - einerseits die Umstände gründlich analysieren, die das Massnahmenpaket vom 16. und 19.3.2023 nötig machten, und andererseits auch die Too-big-to-fail-Regulierung umfassend evaluieren. Die Ergebnisse sollen dem Parlament innert Jahresfrist im Rahmen des nächsten Berichts des Bundesrats zu den systemrelevanten Banken gemäss Artikel 52 Bankengesetz unterbreitet werden.

Dieser Bericht wird sich auch vertieft mit der Frage auseinandersetzen, welche Massnahmen angezeigt sind, um das TBTF-Risikos von systemrelevanten Banken zu minimieren. Daher kann sich der Bundesrat zum aktuellen Zeitpunkt nicht zu konkreten Massnahmen in diesen Bereichen verpflichten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.