Welche Risiken ergeben sich für die Mieterinnen und Mieter aufgrund der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS?
23.3895 · Interpellation · 2023-06-16
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die Credit Suisse ist eine der grössten Immobilienbesitzerinnen und Vermieterinnen in der Schweiz; die Immobilien sind entweder direkt in ihrem Besitz oder indirekt über Investmentfonds. Besteht die Möglichkeit, dass die Übertragung des Immobilienportfolios an die UBS zu Bedingungen erfolgt, die Mietzinserhöhungen für die künftigen oder die heutigen Mieterinnen und Mieter rechtfertigen würden?
Stellungnahme des Bundesrates
Nach einer Handänderung kann der neue Eigentümer grundsätzlich eine Neuberechnung der Rendite vornehmen. Wenn im Einzelfall ein neuer Anlagewert resultiert, könnte sich ein Anlass für eine Neuberechnung aufgrund der Rendite ergeben. Durch die Fusion der UBS Group AG mit der Credit Suisse Group AG sind jedoch sämtliche Aktiven und Passiven der CS auf die UBS übergegangen, inklusive des ganzen Immobilienbestandes bzw. der verwalteten Immobilienportfolios. Es fand somit keine klassische Handänderung statt, bei welcher ein bestimmter Verkaufspreis vereinbart wird. Entsprechend dürfte es an einer wesentlichen Grundlage fehlen, damit die UBS eine Neuberechnung der Mietzinse aufgrund der Rendite geltend machen kann. Ferner geht der Bundesrat nicht davon aus, dass die neue Besitzerin ein höheres Interesse an Kündigungen von Mietverhältnissen hat als es die CS hatte. Deshalb lässt sich davon ausgehen, dass die Mietverhältnisse im bisherigen Rahmen weitergeführt werden. Falls die neue UBS weniger Büroflächen benötigt als vorher die beiden Banken einzeln, könnte zumindest für Geschäftsmietende das Angebot tendenziell erhöht werden.