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23.3911 · Postulat · 2023-06-16

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bund beteiligt sich an der Politik für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, indem er namentlich Koordinationsaufgaben wahrnimmt, Erkenntnisse aus der Praxis verbreitet und Strategien, namentlich diejenigen der WHO, umsetzt. Dies tut er insbesondere im Rahmen der Gesundheitsförderung und -prävention sowie bei der Armutsbekämpfung.

Die Selbstbestimmung ist aber nicht allein eine Frage der Gesundheit. Sie kann durch die Art und Weise der Betreuung in den Institutionen eingeschränkt werden.

Mit der Alterung der Bevölkerung stellt sich die Frage nach Altersdiskriminierung, nach dem Platz der älteren Menschen in der Gesellschaft und der Notwendigkeit, dieser grossen Bevölkerungsgruppe das grösstmögliche Mass an Selbstbestimmung zu garantieren, immer drängender. Diese darf sich nicht auf minimale Lebensbedingungen beschränken, sondern sie muss alle Aspekte des gesellschaftlichen Lebens, seien sie physisch, emotional, politisch, kulturell oder intellektuell, umfassen.

Es zeigt sich jedoch, dass das Leben in einer Institution diese doch so wichtigen Aspekte auf ein Minimum reduzieren kann.

Die Betroffenen müssen ihre sozialen und politischen Rechte behalten und Individuen bleiben, die ihren Platz in unserer Gesellschaft haben. Gegebenenfalls müssen sie sich kollektiv vertreten lassen können.

Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass die Organisation von Alters- und Pflegeheimen von den Bedürfnissen, Rechten und Wünschen der Bewohnerinnen und Bewohner und ihrer Angehörigen ausgeht und dass deren Ansichten gehört und berücksichtigt werden. Sie müssen so organisiert sein, dass sie die grösstmögliche soziale Integration der Bewohnerinnen und Bewohner sowohl als Individuen als auch als Gruppe gewährleisten. Dies muss insbesondere durch den Zugang zum Vereinsleben im weitesten Sinne erfolgen, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner dies wünschen.

Das Postulat fordert daher den Bundesrat auf, eine Bestandsaufnahme der Achtung der Rechte, der Freiheiten, des Bedürfnisses nach Selbstbestimmung und der Lebensentscheidungen von Personen, die gezwungen sind, in einer Institution zu leben, vorzunehmen und Empfehlungen zu erarbeiten.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Selbstbestimmung und Partizipation stehen sowohl in der Alterspolitik, deren Schwerpunkte in einer Strategie des Jahres 2007 definiert wurden, als auch in der im März 2023 verabschiedeten Behindertenpolitik 2023–2026 im Zentrum. Die im Postulat erwähnten Grundrechte und Freiheiten sind essenziell und müssen gewahrt werden, unabhängig davon, ob die Personen in Privathaushalten oder Institutionen leben.

2017 publizierte das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) einen Überblick über die Rechte älterer Menschen. 2019 folgte ein Handbuch mit Empfehlungen (Belser E. M. et al., 2017, Menschenrechte im Alter. Ein Überblick über die menschenrechtliche Situation älterer Personen in der Schweiz. Bern: SKMR; Egli S. et al., 2019, Grundrechte im Alter – Ein Handbuch. Luzern: interact Verlag. Verfügbar unter www.skmr.ch > Publikationen & Projekte > Studien & Gutachten). Der Bundesrat erachtet die Bestandsaufnahme und die Empfehlungen, die vom Postulat gefordert wurden, als weitgehend umgesetzt. Daher ist seiner Ansicht nach eine erneute Prüfung zurzeit nicht angezeigt. Zudem analysierte das Bundesamt für Gesundheit die Situation von älteren Menschen und Menschen in Institutionen während der schwierigen Zeit der Corona-Pandemie, in der Schutzmassnahmen und Freiheitsbeschränkungen zum Alltag gehörten (von Stokar Th. et al., 2021, Corona-Krise: Analyse der Situation von älteren Menschen und von Menschen in Institutionen, im Auftrag des BAG. Zürich: INFRAS. Verfügbar unter www.infras.ch > Themen > Gesellschaft > Gesundheit).

Zu den Handlungsfeldern der Behindertenpolitik 2023–2026 gehört einerseits die Selbstbestimmung, insbesondere die Wahl des Wohnorts und der Wohnform, und andererseits die Partizipation, vor allem am öffentlichen und politischen Leben. Des Weiteren ist die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen Teil eines spezifischen Monitorings im Rahmen der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK). Einen Überblick über die Achtung der Rechte, der Freiheiten, des Bedürfnisses nach Selbstbestimmung und der Lebensentscheidungen von Menschen mit Behinderungen in Institutionen zu erarbeiten, erachtet der Bundesrat daher zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls nicht als angezeigt.