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23.3971 · Postulat · 2023-09-07

Finanzdepartement

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Bestandsaufnahme der aktuellen Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen zu erstellen. Dieser Bericht soll klären, inwieweit sich die Aufgabenteilung in den letzten Jahren verändert hat. Zudem soll aufgezeigt werden, wie die Kantone ihre Aufgaben ausgeführt haben und wie gross die finanziellen Mittel waren, die sie dafür eingesetzt haben. Der Bericht soll in diesem Zusammenhang einen konkreten Massnahmenplan enthalten, der darauf abzielt, die finanzielle Stabilität zwischen dem Bund und den Kantonen wiederherzustellen.

Begründung

Die letzte Stabilisierung der Aufgaben zwischen dem Bund und den Kantonen erfolgte im Jahr 2008 mit Inkrafttreten der Finanzausgleichs- und Aufgabenteilungsreform (NFA). In seinem Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses 13.3363 der Finanzkommission des Nationalrates räumt der Bundesrat ein, dass eine bessere Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen möglich ist. Das Projekt "Aufgabenteilung II", das darauf abzielt, die Zuständigkeiten für die Durchführung und Finanzierung öffentlicher Aufgaben klarer zu definieren, wurde 2019 gestartet, dann aber aufgrund der COVID-19-Pandemiekrise ausgesetzt. Es ist jedoch dringend erforderlich, die Arbeiten in diesem Bereich wieder aufzunehmen. Tatsächlich haben die aufeinanderfolgenden Krisen der letzten Jahre die finanzielle Nachhaltigkeit des Bundes gefährdet. Eine umfassende Aufgabenentflechtung zwischen dem Bund und den Kantonen würde Einsparungen und eine bessere Budgetflexibilität ermöglichen.

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beabsichtigt, das Projekt einer Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wieder aufzunehmen. Auch die Kantonsregierungen haben sich für eine rasche Wiederaufnahme ausgesprochen. Die Grundlagen für die weiteren Schritte sind vorhanden. Aus der Sicht des Bundesrates braucht es dazu keine weiteren Analysen. Der konkrete Massnahmenplan ist zusammen mit den Kantonen zu erarbeiten. Der Bundesrat wird aber das Anliegen des Postulats in den Projektarbeiten berücksichtigen und dem Parlament zu gegebener Zeit über den Stand des Projekts berichten.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.