23.3975 · Interpellation · 2023-09-11
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Am 6. Juli unterzeichneten Bundesrat Albert Rösti und der Minister für Infrastruktur und Transport Italiens, Matteo Salvini, eine Absichtserklärung für die bilaterale Zusammenarbeit beim Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und der Dienstleistungen im Bahnverkehr bis 2035.
Ich bitte den Bundesrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Welche Bauarbeiten sind in Italien vorgesehen und was ist der Stand der Projektierung?
2) Wird die Finanzierung der in Italien vorgesehenen Bauarbeiten durch verbindliche Beschlüsse garantiert?
3) Welche Elemente wurden mit Italien vereinbart, die längerfristige Ziele darstellen und in die «Perspektive BAHN 2050» aufgenommen werden?
4) Wie ist geplant, das Angebot im Güter- und Personenverkehr auszubauen?
5) Wird bei der Weiterentwicklung des Angebots die Bedienung der Bahnhöfe Mendrisio bzw. Chiasso mit Fernverkehrszügen berücksichtigt?
Stellungnahme des Bundesrates
1) Auf dem italienischen Hoheitsgebiet sind im Zeithorizont bis 2035 sechs prioritäre Infrastrukturmassnahmen geplant, welche die Strecke Chiasso–Mailand (Bau eines dritten Gleises zwischen Cantù und Camnago, 750 Meter lange Überholgleise in Seregno, Gleisüberwerfung in Bivio Rosales), die Strecke Porto Ceresio – Varese (Kreuzungsstation Bisuschio-Viggiù), die Strecke Domodossola–Mailand (Anpassung einer Überholanlage für Personenzüge) sowie die Strecke Como–Lecco (Elektrifizierung) betreffen. Die Massnahmen befinden sich in unterschiedlichen Phasen, die von Vertiefungs- oder Machbarkeitsstudien über die Projektierungs- bis hin zur Genehmigungsphase reichen. 2) Die Mittel zur Finanzierung der Massnahmen auf der Strecke Como–Lecco und der Projektierungsphase der Massnahmen auf der Hauptstrecke Chiasso–Mailand sind zugewiesen. Die Finanzierung der anderen Massnahmen wird in den nächsten Jahren von italienischer Seite noch bestätigt werden müssen. Die Fortschritte bei der Umsetzung der Absichtserklärung werden in den Kooperationsgremien der Schweiz und Italien kontinuierlich überwacht. 3) Die Vereinbarkeit der Absichtserklärung mit der Perspektive BAHN 2050 ist über das Ziel der Klimaneutralität gewährleistet, das von beiden Ländern geteilt und den beiden Ausbaustrategien gleichermassen zugrunde gelegt wird. 4) Die Absichtserklärung bekräftigt den gemeinsamen Willen der Schweiz und Italiens, die Eisenbahninfrastruktur und die schienengebundenen Verkehrsdienste auszubauen. Im Personenverkehr werden folgende Ziele angestrebt: drei Stunden Reisezeit und Halbstundentakt der Eurocity-Züge auf der Strecke Zürich–Mailand; Stundentakt der Eurocity-Züge auf der Strecke Brig–Mailand sowie Halbstundentakt der RE-Regionalzüge, die zwischen Mailand und dem Tessin verkehren; Stundentakt der S-Bahnverbindungen auf der Strecke Lugano–Malpensa und Verlängerung der Regionalzüge (im Halbstundentakt) bis nach Lecco beziehungsweise nach Erba. Im Güterverkehr sind als Ziele in der Absichtserklärung die Gewährleistung der Kapazität, eine erhöhte Pünktlichkeit sowie die koordinierte Planung relevanter Terminals festgelegt. 5) Die Entwicklung des inländischen Angebots ist nicht Gegenstand der Absichtserklärung. Wie in der Stellungnahme auf die Motion 20.3736 und der Antwort auf die Frage 23.7166 festgehalten, wird das Thema der Fernverkehrshalte in Mendrisio bzw. Chiasso in den Gesprächen im Rahmen der Konsolidierung des Angebotskonzepts für den Ausbauschritt 2035 behandelt.