23.4000 · Interpellation · 2023-09-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
In den letzten Jahren hat der Rückgang der weltweiten Biodiversität ein sehr besorgniserregendes Ausmass erreicht. Das Tempo, in dem Arten verschwinden, ist um das Tausendfache höher als bei der natürlichen Aussterberate. Unser Land gehört leider zu denen, die am schlechtesten abschneiden. In der Schweiz gibt es im europäischen Vergleich die meisten bedrohten Arten. Ein Drittel der Tierarten zählt zu dieser Kategorie.
Das Verschwinden von natürlichen Lebensräumen und die Fragmentierung der Landschaft durch Strassen stellen dabei einen wichtigen Faktor dar. Gemäss Statistiken wurden 2021 ungefähr 20 000 grössere Tiere (Rehe, Füchse, Dachse, Hasen, Marder usw.) durch den Autoverkehr getötet. Jedes Jahr gibt es alle 30 Minuten ein Unfallopfer zu beklagen. Dazu kommen Verluste von kleineren Tieren, die für die Biodiversität eine wichtige Rolle spielen (Amphibien, Reptilien usw.), ganz zu schweigen von den Verlusten von Haustieren. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) stellen gemeinsame Bemühungen an, um diese Auswirkungen zu mildern. Vier Projekte werden derzeit umgesetzt, die sowohl den Strassen- als auch den Bahnverkehr betreffen. Insbesondere das Projekt A7.1 sieht eine Wiederherstellung der Vernetzung der natürlichen Lebensräume und deren Förderung entlang des Nationalstrassennetzes vor. Der Projektabschluss ist für 2027 geplant.
Ich bitte daher den Bundesrat, folgende Punkte zu präzisieren:
1) In seiner Stellungnahme zur Interpellation 20.4203 erklärte der Bundesrat, das ASTRA werde ab 2021 jährlich über ein neues Teilprogramm «Biodiversität» berichten. Dieses Programm existiert bis heute nicht. Weshalb?
2) Gibt es Schätzungen zur Auswirkung von Strassen auf kleinere Tiere? Welche spezifischen Massnahmen werden zurzeit umgesetzt, um kleinere Tiere zu schützen und deren Fortpflanzung zu ermöglichen?
3) Die toten Tiere sind ein Bioindikator, der den Rückgang der Biodiversität in der Schweiz bestätigt. Wie vereinbart der Bundesrat angesichts dieser wissenschaftlichen Realität sein Engagement zum Schutz der Biodiversität mit dem Bau von neuen Strassen oder Autobahnen?
4) Welche Massnahmen will der Bundesrat ergreifen, um die Zerstörung und das Verschwinden natürlicher Lebensräume in Zusammenhang mit dem Bau von neuen Strassen zu bremsen?
5) Wie beabsichtigt der Bundesrat, die Tiere vor der zunehmenden chemischen Verschmutzung aufgrund der Strassennutzung (z. B. Mikroplastik, Plastik- und Bitumen-Rückstände) zu schützen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat im Dezember 2021 erstmalig über die Herausforderungen für die Nationalstrassen im Zusammenhang mit Umweltaspekten Bericht erstattet. Im Rahmen dieses Berichts hat das ASTRA über den Stand der Umsetzung der Massnahmen zur Förderung der Biodiversität informiert. Mit der Richtlinie 18007 «Grünflächen an Nationalstrassen – Gestaltung und betrieblicher Unterhalt» wurde die verbindliche Grundlage geschaffen, um mindestens 20 % der Grünflächen entlang von Nationalstrassen als Biodiversitätsschwerpunkte auszuweisen. Für die Umsetzung der Richtlinie hat das ASTRA verschiedene Grundlagen zur Festsetzung und Bewertung der Grünflächen erarbeitet.
2. Der Bund verfügt über keine entsprechenden Schätzungen. Er unternimmt erhebliche Anstrengungen, um Tiere entlang der Nationalstrassen besser zu schützen. Beispiele hierfür sind die flächige Installation von Wildtierschutzzäunen und die Schaffung von zusätzlichen Wildtierpassagen. Für Wildtierbrücken hat der Bund in den letzten 10 Jahren rund 30 Millionen Franken aufgewendet. Weiter prüft das ASTRA bestehende Querungsbauwerke regelmässig auf mögliche Optimierungen für Kleintiere und optimiert diese bei Bedarf. Bei der Erstellung von Amphibienübergängen entlang der Kantons- und Gemeindestrassen unterstützt der Bund die Kantone finanziell.
3. Nationale Verkehrsinfrastrukturen werden laufend nach den neusten Standards und Normen zum Schutz der Umwelt und der Biodiversität erstellt und ertüchtigt.
4. Der Bundesrat berücksichtigt den Schutz der Biodiversität bestmöglich. Beim Bau neuer Strassen achtet er in der Planung darauf, Eingriffe in die Natur und die Lebensräume von Tieren möglichst zu minimieren. Wo Eingriffe unerlässlich sind, ergreift der Bund Schutz- und Kompensationsmassnahmen. Dank dieser Kompensationsmassnahmen brüten zum Beispiel im Leukerfeld entlang der A9 wieder Bienenfresser, eine gefährdete Vogelart.
5. Der Bundesrat verweist auf seinen Bericht in Erfüllung des Postulats 19.3559 «Reifenabrieb als grösste Quelle von Mikroplastik. Massnahme zur Verminderung».