Nein zur UKW-Abschaltung. Vergabe von neuen UKW-Funkkonzessionen für die Periode ab dem 1. Januar 2027
23.4001 · Motion · 2023-09-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, per 1. Januar 2027 neue UKW-Funkkonzessionen zu vergeben
Begründung
In diesem Sommer hat Bundesrat Albert Rösti kommuniziert, dass die derzeit geltenden UKW- Funkkonzessionen bis am 31. Dezember 2026 verlängert würden. Dies, nachdem der Bundesrat am 10. November 2021 als Stellungnahme zur Motion 21.4037 «Fünfjähriges Moratorium für die geplante UKW-Zwangsabschaltung. Erneute Vergabe von UKW-Funkkonzessionen für die Periode vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2029» noch argumentiert hatte, dass «ab 2025 auf die Verbreitung» «über UKW zu verzichten» sei und die (bereits einmal) «verlängerten UKW-Funkkonzessionen der Privatradios und auch jene der SRG» ablaufen würden. Bereits in der Stellungnahme zur Motion 21.3554 antwortete der Bundesrat, dass die früher per Ende 2022 geplante Zwangsabschaltung aller Schweizer UKW-Sender auf «Ende 2024» verschoben würde.
Die Nachteile einer UKW-Abschaltung bleiben gewichtig:
- Erstens wird keines unserer Nachbarländer UKW in den nächsten Jahren abschalten. Das würde bedeuten, dass nach der UKW-Abschaltung nur noch ausländische UKW-Sender in der Schweiz empfangen werden können.
- Zweitens hat ca. ein Drittel aller Schweizer Autos keinen DAB+-Empfang. Diese sind weiterhin auf UKW angewiesen.
- Drittens kann es nicht im Interesse des Bundesamtes für Umwelt liegen, dass Millionen von funktionierenden Radioapparaten von einem Tag auf den anderen zu Elektroschrott werden.
Aus den genannten Gründen soll auf die per 31. Dezember 2026 geplante UKW-Abschaltung verzichtet werden. Der Bundesrat wird beauftragt, für die Periode ab dem 1. Januar 2027 neue UKW-Funkkonzessionen zu vergeben.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
In der Radiobranche wird die Frage des Abschaltzeitpunkts sehr unterschiedlich beurteilt. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat mit der Verlängerung bis 2026 einen Kompromiss, der alle Bedürfnisse am Besten abbildet, erarbeitet. Er will daran festhalten. Mit der Verlängerung der UKW-Funkkonzessionen bis Ende 2026 erhalten die Radioveranstalter genügend Flexibilität, um die Abschaltung von UKW individuell zu organisieren. Das Publikum hört bereits heute überwiegend digital Radio, lediglich 8% der Bevölkerung hört Radio ausschliesslich über UKW. Von diesen verbleibenden UKW-Nutzern werden viele ihren Lieblingssendern auf DAB+ folgen, denn die Hörerinnen und Hörer sind ihrem Programm in der Regel sehr treu. Der Marktanteil von ausländischen Radioprogrammen ist in der Schweiz mit Ausnahme von Genf sehr gering. Zudem bauen sowohl Deutschland als auch Frankreich die DAB+-Versorgung laufend aus, so dass die ausländische Konkurrenz auch im Bereich der neuen Technologie immer stärker wird.
Eine Neuvergabe der UKW-Funkkonzessionen würde eine Ausschreibung erfordern. Doch die UKW-Infrastruktur ist alt. Um einen längerfristigen Weiterbetrieb zu ermöglichen, müssten die Anlagen erneuert und regelmässig gewartet werden. Dies wäre mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden. Schliesslich schreitet auch die Ausrüstung der Autos mit DAB+ stetig voran. Jeder Neuwagen ist standardmässig mit DAB+ ausgerüstet. Insgesamt gilt also: Die digitale Migration der Radionutzung ist in der Schweiz weitgehend abgeschlossen. Weitere Investitionen für die UKW-Verbreitung erachtet der Bundesrat nicht als verhältnismässig.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.