23.4015 · Interpellation · 2023-09-18
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
In seiner Antwort auf die Frage 22.7985 zum Paketbetrug gibt der Bundesrat an: Falls bei einem Paketbetrug das Unternehmen, bei dem das Paket bestellt wurde, darauf besteht, dass die geschädigte Konsumentin oder der geschädigte Konsument bezahlt, kann sich diese Person an die Ombudsstelle E-Commerce wenden. Der Bundesrat präzisiert ferner, dass sich die geschädigte Konsumentin oder der geschädigte Konsument allfälligen Zahlungsbefehlen widersetzen müsse. Diese Antwort wirft jedoch die folgenden Probleme auf:
1. Die Website der Ombudsstelle E-Commerce gibt es nur auf Deutsch. Dies widerspricht den im Sprachengesetz festgelegten Prinzipien und benachteiligt die Westschweiz und das Tessin.
2. Die Praxis zeigt: Wenn sich ein betroffenes Unternehmen nicht entgegenkommend zeigt und sich an ein Inkassounternehmen wendet, setzt dieses Druckmittel gegen die Konsumentinnen und Konsumenten ein. Der Einsatz von diesen Druckmitteln kann Konsumentinnen oder Konsumenten stark einschüchtern.
Ich bitte deshalb den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:
1. Warum gibt es die Website der Ombudsstelle E-Commerce nicht in allen Landessprachen? Denkt der Bundesrat nicht, dass diese Website in alle Landessprachen übersetzt werden sollte, sodass das Sprachengesetz eingehalten wird und der Schweizer Mehrsprachigkeit gebührend Rechnung getragen wird?
2. Wie beabsichtigt der Bundesrat, den geschädigten und unschuldigen Personen zu Hilfe zu kommen, die nach einer ungerechtfertigten Betreibung überschuldet und depressiv sind?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Ombudsstelle E-Commerce ist eine Institution zur aussergerichtlichen Schlichtung von Streitigkeiten. Sie wurde ohne Zutun der staatlichen Behörden geschaffen und funktioniert unabhängig. Hinter ihr steht der handelsverband.swiss, der das Schweizerische Konsumentenforum kf mit der Erbringung der entsprechenden Dienstleistungen betraut hat. Somit findet das Sprachengesetz (SpG, SR 441.1) keine Anwendung. Dennoch wäre ein gleichberechtigter Zugang zur Schlichtungsstelle unabhängig von der Sprachregion durchaus wünschenswert. Das Kontaktformular der Ombudsstelle E-Commerce ist über die französischsprachige Website des Handelsverbands (https://handelsverband.swiss/fr/members/ombudsstelle-e-commerce/) übrigens auch auf Französisch verfügbar. 2. Es gilt insbesondere daran zu erinnern, dass die Konsumentinnen und Konsumenten sich gegen aggressive Zahlungsaufforderung wehren müssen. Dafür stehen ihnen die notwendigen rechtlichen Mittel zur Verfügung. Bei Überschuldung oder im Falle einer Depression können Konsumentinnen und Konsumenten auf die Hilfe verschiedener Fachstellen zählen. Unterstützung erhalten sie beispielsweise bei den Fachstellen für Schuldenberatung, die zum Dachverband Schuldenberatung Schweiz gehören, oder bei Fachpersonen der Beratungsdienste für psychische Gesundheit wie etwa «Pro Mente Sana», einem Beratungsdienst, der unter anderem vom Bund unterstützt wird. «Pro Mente Sana» bietet kostenlose Beratung zu psychosozialen und juristischen Fragen für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung, deren Angehörige und Nahestehende sowie weitere Bezugspersonen an. Die Frage der Überschuldung ist ernst zu nehmen und beschäftigt den Bundesrat auf anderen Ebenen. So hat er am 3. Juni 2022 eine Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG, SR 281.1) in die Vernehmlassung geschickt. Diese sieht neue Sanierungsmöglichkeiten für verschuldete Personen vor, was positive Effekte auf die Gesundheit der Betroffenen und deren Umfeld sowie die Volkswirtschaft mit sich bringt. Der Bundesrat wird die dazugehörige Botschaft voraussichtlich bis Ende 2024 verabschieden.