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Lücken im Bildungsbericht Schweiz 2023 bezüglich Bildung von Geflüchteten und anderen spät Zugewanderten

23.4024 · Interpellation · 2023-09-20

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat im März 2023 zusammen mit der EDK den Bildungsbericht 2023 herausgegeben. Der Bericht ist Teil des Bildungsmonitorings, das Bund und Kantone zur Sicherung einer hohen Qualität des Bildungswesens durchführen, wie es die Bundesverfassung verlangt. Der Bericht soll ein verdichtetes und aktuelles Wissen über unser Bildungssystem zusammenstellen. Beim Erscheinen des letzten Bildungsberichts 2018 hielten die Herausgebenden fest, dass sich im Bildungssystem der Schweiz zwei prioritäre Herausforderungen zeigten, nämlich Migration und Digitalisierung. Während sich bezüglich Digitalisierung nun im Bericht 2023 viele neue Befunde finden lassen (was auch für das weitere grosse Thema der letzten Jahre, die Covid-Pandemie, zutrifft), fallen beim Thema Migration bedeutende Lücken auf: So wird nicht vertieft analysiert, warum viel weniger Angehörige der ersten Einwanderergeneration das Ziel eines Abschlusses auf Sekundarstufe II (95%-Ziel) erreichen als in der Schweiz geborene junge Leute. Der Zugang von Geflüchteten zur Bildung aus allen Stufen ist kein Thema im Bericht 2023, obwohl in den Jahren 2015 und 2016 – und dann 2022 mit Geflüchteten aus der Ukraine – eine ausserordentlich grosse Zahl von Geflüchteten mit Bildung versorgt werden musste. Weitere Lücken betreffen Analysen zum Erwerb einer nationalen Sprache als Zweitsprache, was eine entscheidende Voraussetzung zum Zugang von Migrantinnen und Migranten zur Bildung ist, sowie Daten von rassistischer Diskriminierung, die auch im Bildungswesen alltäglich und strukturell vorhanden ist. Die vielen Entwicklungen in der Bildungspolitik, in der Praxis und – in eingeschränktem Mass – in der Forschung zu den genannten Fragestellungen werden im Bericht unzureichend abgebildet.

Dies führt zu folgenden Fragen:

  1. Wie schätzt der Bundesrat die Lücken im Bildungsbericht 2023 bezüglich Geflüchteter und anderer spät Zugewanderter ein?

  2. Ist das SBFI zusammen mit der EDK bereit, einen Vertiefungsbericht zu diesen Themen in Auftrag zu geben?

  3. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, damit die dargestellten Lücken im nächsten Bildungsbericht gefüllt werden?

  4. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die Forschungslage zu den genannten Themen zu verbessern?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der «Bildungsbericht Schweiz» wird im Auftrag des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) seit 2006, in der Regel alle vier Jahre, veröffentlicht. Dabei handelt es sich um ein zentrales Instrument des Bildungsmonitorings, das alle Bildungsstufen und rund 500 thematische Fragen abdeckt. Auch auf das Thema Migration wird regelmässig eingegangen. Der Bericht beschränkt sich jedoch darauf, bestehende Daten und Analysen zusammenzufassen. Die Geflüchteten aus der Ukraine mit Status S, die ab März 2022 in die Schweiz kamen, konnten im «Bildungsbericht 2023» noch nicht berücksichtigt werden. Gewisse Fragen zum Bildungsverlauf von Geflüchteten oder zu deren beruflicher Situation werden ausserdem im Monitoring der Integrationsagenda Schweiz behandelt. 2. Die Thematik des Bildungsverlaufs von Geflüchteten und anderen Zugewanderten wurde kürzlich im Rahmen des Bildungsmonitorings, das gemeinsam von SBFI und EDK betrieben wird, besprochen. Es wurde vereinbart, die bestehenden Daten und mögliche Verknüpfungen der Bildungsstatistiken, beispielsweise mit den Daten des Zentralen Migrationsinformationssystems (SYMIC), weiter zu prüfen. Nach entsprechenden Abklärungen könnten allenfalls neue statistische Ansätze erwogen oder ein zusätzlicher Bericht zu dieser Thematik in Auftrag gegeben werden. 3. Der «Bildungsbericht Schweiz 2026» wird allfällige neu verfügbare Daten berücksichtigen. Hier ist allerdings darauf hinzuweisen, dass manchmal mehrere Jahre notwendig sind, um neue Statistiken zu erarbeiten oder bestehende zu verbessern. 4. Bei der Auswertung der Ergebnisse des «Bildungsberichts Schweiz 2023» könnte im Rahmen der regulären Strukturen des Bildungsmonitorings ein Austausch mit Forschungskreisen stattfinden, wie dies bereits 2020 der Fall war. Damals waren die Forschungsakteure über die prioritären Forschungsfragen informiert worden. Die Akteure bleiben jedoch im Rahmen der etablierten Forschungseinrichtungen in ihrer Themenwahl frei.