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23.4038 · Motion · 2023-09-21

Justiz- und Polizeidepartement

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, mit dem Staat Eritrea Verhandlungen zu einem Migrationsabkommen oder einer Migrationspartnerschaft aufzunehmen.

Begründung

Gemäss Artikel 100 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration
(Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG) fördert der Bundesrat bilaterale und multilaterale Migrationspartnerschaften mit anderen Staaten. Er kann Abkommen abschliessen, um die Zusammenarbeit im Migrationsbereich zu stärken sowie die illegale Migration und deren negative Folgen zu mindern. Er kann mit ausländischen Staaten insbesondere Abkommen abschliessen über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt in der Schweiz (Art. 100 Abs. 2 lit. b AIG).

Die Schweiz schliesst laufend neue Migrations- und Rückübernahmeabkommen (respektive Migrationspartnerschaften / Migrationskooperationen) mit Drittstaaten ab. Derzeit verfügt die Schweiz bereits über ein Portfolio von 66 Migrationsabkommen, die auch die Rückübernahme regeln. Zuletzt wurden Migrationsabkommen mit Gambia, Côte d'Ivoire, Cabo Verde, Georgien und Nordmazedonien verhandelt und abgeschlossen. Die Zusammenarbeit mit den Ländern Nordafrikas und des Balkans auf den Migrationsrouten ist für den Bundesrat prioritär. Dazu pflegt die Schweiz eine enge Kooperation mit den Nachbarstaaten; so wurde kürzlich mit Österreich und Deutschland je ein Aktionsplan erarbeitet, um gemeinsam gegen irreguläre Migration vorzugehen.

Bei diesen Erfolgen und Priorisierungen darf jedoch die weiterhin hohe Anzahl an eritreischen Flüchtlingen nicht ausser Acht gelassen werden. Nach dem Höchstwert von 10‘000 Asylgesuchen aus Eritrea alleine im Jahr 2015 sind es derzeit grob 2000 neue Gesuche pro Jahr. Die Quote der Asylgewährung hat sich bei etwa 68% eingependelt, die Schutzquote bei 85 bis 89%. Die Zahlen der freiwilligen Rückkehrenden sind demgegenüber marginal. Die ständige Wohnbevölkerung mit eritreischem Hintergrund ist dadurch in den letzten zehn Jahren von 10‘436 Personen (2011) auf 42‘168 (2021) angestiegen, die Personen im Asylprozess nicht miteinberechnet. - In letzter Zeit machen überdies vermehrt die Anhänger und Gegner des eritreischen Regimes von sich reden, die an Eritrea-Veranstaltung gewaltsam aufeinandertreffen. Solche Konflikte dürften mit der sich vergrössernden eritreischen Diaspora in der Schweiz noch zunehmen.

Die Rückkehr und der Wegweisungsvollzug von abgewiesenen Flüchtlingen aus Eritrea gestaltet sich bekanntlich seit längerer Zeit als schwierig. Da die eritreischen Behörden keine zwangsweisen Rückführungen akzeptieren, lehnt Eritrea dementsprechend bislang auch Verhandlungen über den Abschluss eines Rückübernahmeabkommens ab. Immerhin aber finden - auch im Verbund mit weiteren europäischen Staaten - regelmässig Gespräche mit eritreischen Regierungsvertretern statt. Seit 2018 sind Verbesserungen im Bereich der Identifikation eritreischer Staatsangehöriger zu verzeichnen. Trotz diesen Hürden erscheint der Weg zu einem Migrationsabkommen mit Eritrea mittel- und längerfristig nicht völlig verbaut. Der Bundesrat sei daher beauftragt, sich weiterhin für eine bessere Zusammenarbeit mit Eritrea – auch im Rückkehrbereich – einzusetzen und hierzu die Verhandlungen zu einem Migrationsabkommen anzustreben.

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt das Anliegen des Motionärs. Er erinnert aber daran, dass Eritrea zwangsweise Rückführungen und damit auch ein Rückübernahmeabkommen kategorisch ablehnt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht keine Aussicht auf eine Änderung der Situation. Voraussetzung für den Abschluss einer Migrationspartnerschaft oder eines Migrationsabkommens ist neben einem generellen Kooperationsinteresse insbesondere die Bereitschaft, auch die Rückübernahme der eigenen Staatsangehörigen zu formalisieren. Dies ist derzeit nicht gegeben. Der Bundesrat setzt seine Anstrengungen aber unvermindert fort, die Zusammenarbeit mit Eritrea voranzubringen, und wird jede Gelegenheit, die sich dazu bietet, nutzen. In diesem Sinne beantragt der Bundesrat die Annahme der Motion.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

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