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23.4091 · Motion · 2023-09-27

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Schaffung eines Raumes der Stille und des Gebets.
Ein Raum der Stille und des Gebets im Bundeshaus wäre auch ganz im Sinne von Niklaus von der Flüe, dessen Statue in der Eingangshalle an die Zeit erinnert, in der Gebet und Kontemplation zum Schlüssel für Einheit und Versöhnung in unserem Land wurde.

Begründung

Bedingt durch die außerordentlichen Ereignisse im In - und Ausland, sowie der zunehmenden Komplexität der Probleme, ist in den letzten vier Jahren die Hektik während der Sessionen markant gestiegen. Dem zunehmenden Druck begegnen die Parlamentrierinnen und Parlamentarier auf verschiedene Weise.
Für einige sind Atempausen des Gebets und der Kontemplation eine wertvolle Form, um wieder fokussiert und gestärkt an die Arbeit zu gehen.

Es erstaunt nicht, dass an Bahnhöfen, Flughäfen, Einkaufszentren und zum Teil auch in Fussballstadien Räume der Stille und des Gebets Standart geworden sind. Warum also auch nicht dort, wo über Fragen und Projekte viel grösseren Ausmasses entscheiden wird?

Im Bundeshaus gibt es einen Raum für stillende Mütter und auch einen für Raucher. Warum nicht auch einen Raum der Stille und des Gebets, um neu aufzutanken?

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die Verwaltungsdelegation als Hausherrin kann das Bedürfnis nach einem Rückzugsort aus der Hektik des Sessionsbetriebs nachvollziehen. Sie hat deshalb bei der Sanierung des Bundeshauses Ost 2012 – 2016 dafür gesorgt, dass die beiden Ruheräume für weibliche und männliche Ratsmitglieder erhalten bleiben und entsprechend eingerichtet werden.

Während den Sessionen steht im Parlamentsgebäude kein zusätzlicher, geeigneter Raum zur Verfügung. Der Bedarf an Sitzungszimmern ist gross und übersteigt zeitweise bereits heute das verfügbare Angebot. Ein Raum der Stille müsste deshalb ausserhalb des Parlamentsgebäudes geschaffen werden. Ob er dann seinen Zweck noch erfüllen kann ist fraglich. So werden die beiden Ruheräume im Bundeshaus Ost, die erreicht werden können, ohne das Haus verlassen zu müssen, nur wenig genutzt.

Selbst wenn ein geeigneter Raum in der Nähe des Parlamentsgebäudes gefunden würde, wäre zu klären, mit welchen Auflagen die Nutzung vor dem Hintergrund des Grundsatzes der konfessionellen Neutralität des Staates zu verbinden wäre. So sollte klargestellt werden, dass der Raum allen Ratsmitgliedern offensteht, die einen Ort suchen, an dem sie sich spirituell erholen können, egal ob sie gläubig sind oder nicht. Zu entscheiden wäre auch beispielsweise, ob der Raum ausschliesslich für individuelle Ruhebedürfnisse genutzt werden darf.

Aus diesen Überlegungen beantragt die Verwaltungsdelegation als Hausherrin dem Büro des Nationalrates die Ablehnung der Motion.

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