Lexipedia

23.4119 · Interpellation · 2023-09-28

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Per 1.1.2023 haben 1.1 Millionen Personen die Krankenkasse gewechselt. Dies entspricht dem Höchstwert seit 2010. Da auch per 2024 ein massiver Prämienanstieg erwartet wird, muss mit einer mindestens so hohen Wechselrate gerechnet werden. Neben der Provision von 70CHF kommen administrative Kosten von mind. 50CHF pro versicherte Person hinzu. Das sind mehr als 130 Millionen pro Jahr.

Zusätzlich muss jede Krankenkasse für jede Neukundin 100% Reserven hinterlegen müssen. Jede neue Kundin bedeutet somit eine Reduktion der Solvenzquote der Krankenversicherung.

Kurzfristige Wechsel («Krankenkassen-Hopping») sind für die Kassen finanziell nicht interessant. Gleichzeitig ist aber der Wettbewerb zwischen den Versicherungen resp. die Wahlmöglichkeit der Versicherten das zentrale Argument für das aktuelle Krankenversicherungssystem.

Bei grossen Prämienanstiegen ist mit einer besonders hohen Zahl von Wechseln zu rechnen. Die Krankenversicherungen mit den günstigen Tarifen drohen deshalb mit vielen Neukunden überschwemmt zu werden (sog. «KPT-Effekt»), was teuer, administrativ äusserst aufwändig und kurz- bis mittelfristig gar nicht im Interesse der einzelnen Krankenversicherung ist. Deshalb dürfte ein Fehlanreiz bestehen, dass die Krankenversicherer die Prämien so hoch ansetzen, dass sie in diesem besonderen Jahr nicht die günstigsten Modelle anbieten.

Das Krankenversicherungswesen wird im Kern erschüttert. Der Wettbewerb spielt nicht mehr, wenn es gar keinen Anreiz mehr gibt, möglichst günstige Prämien anzubieten und damit möglichst viele Neukundinnen anzuziehen. Eine öffentliche Krankenkasse beseitigt diesen Fehlanreiz.

Die Interpellantin bittet den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Wie hoch sind die Kosten für einen Krankenversicherer pro Kassenwechsel?

  • Wie hoch sind die Reserven, die ein Krankenversicherer pro Neukundin bilden muss? In CHF und im Verhältnis zu einer Monatsprämie? Wie hoch sind die Gesamtkosten des Krankenkassenwechsels?

  • Geht der Bundesrat davon aus, dass die Sorge vor dem «KPT-Effekt» dazu führt, dass die Krankenversicherungen höhere Prämien verlangen, um nicht zu viele Personen für kurzfristige «Kassenwechsel» anzuziehen?

  • Falls ja: Was unternimmt der Bundesrat, um dies zu verhindern?

  • Falls nein: Ist der Bundesrat bereit, dieses Phänomen noch vertieft zu untersuchen?

  • Könnte dieses Phänomen mit einer öffentlichen Krankenkasse verhindert werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Solvenztest ermittelt die Risiken der Versicherungen als Ganzes, und die Höhe der zu haltenden Reserven wird nicht spezifisch für neue Versicherte festgelegt. Die Höhe der Reserven, die ein Versicherer bilden muss, hängt von vielen Faktoren ab, wie den finanziellen Marktrisiken zu einem bestimmten Zeitpunkt oder der Risikostruktur des Versichertenbestandes. Die Höhe der Reserven, die ein Versicherer halten muss, kann daher von einigen hundert Franken bis zu mehr als tausend Franken pro versicherte Person reichen. In der Schweiz liegt der Durchschnitt bei Betrachtung des Solvenztests 2023 und des gesamten Versichertenbestands per 1. Januar 2023 bei etwas über 700 Schweizer Franken pro versicherte Person, also bei ca. zwei Monatsprämien. Da die Versicherer bereits über Reserven verfügen, ist bei der Aufnahme neuer Versicherter nicht in allen Fällen eine zusätzliche Reservenbildung erforderlich. Wenn die Reserven eines Versicherers jedoch aufgrund eines starken Zuwachses an neuen Versicherten nicht ausreichen, werden in Absprache mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) von Fall zu Fall Massnahmen getroffen. Ein Versicherungswechsel verursacht sowohl beim neuen als auch beim alten Versicherer Bearbeitungsgebühren. Der Bundesrat hat dazu keine Daten. Es ist schwierig, diese Kosten zu schätzen, da der Zeitaufwand für die Abwicklung der Ein- und Austritte der Versicherungswechsler erheblich von der Effizienz und vom Digitalisierungsstand der beteiligten Versicherer abhängt. Zudem ist es schwer einzuschätzen, ob die Beratung für einen neuen Kunden zum normalen Tagesgeschäft gehört oder zusätzlichen Aufwand darstellt, da dies auch bei bestehenden Kunden auftreten kann. Die einzigen identifizierbaren Wechselkosten sind Provisions- und Werbekosten, welche im Jahr 2022 für alle Versicherer der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) 9'867'114 Franken (Provisionen ans eigene Personal), 38'496'107 Franken (Provisionen an Dritte) bzw. 72'618'566 Franken (Werbeaufwand) ausmachten, was total 120'981'787 Franken entspricht.Die Versicherer berücksichtigen bei der Prämienfestsetzung nicht nur eventuelle künftige Neukunden, sondern auch den Bestand. Bei einer zu hohen Prämie würden die bestehenden Versicherten zumindest teilweise wechseln und der Bestand würde schrumpfen, was meistens nicht im Interesse der Versicherer liegt. Ausserdem gibt es Mechanismen, die verhindern, dass ein Versicherer die Prämien zu hoch ansetzt. Da keine Gewinne ausgeschüttet werden dürfen, würden bei zu hohen Prämien die Reserven immer weiter ansteigen. Das BAG verweigert die Genehmigung, wenn die Prämien zu übermässigen Reserven führen. Auch werden die Schätzungen des Versicherers bei jeder Prämiengenehmigung überprüft. Wenn z. B. die Schätzung der Kosten zu pessimistisch angesetzt wird, stellt das BAG diese in Frage und verlangt Anpassungen. Mit einer Einheitskasse wären keine Kassenwechsel mehr möglich. Allerdings würde so eine preisdämpfende Wirkung eines wettbewerblich organisierten Krankenversicherungssystems entfallen.