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23.414 · Parlamentarische Initiative · 2023-03-16

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Das Geschäftsreglement des Nationalrats soll dahingehend angepasst werden, dass für Erklärungen des Nationalrats ein qualifiziertes Mehr der Mitglieder dieses Rates erforderlich ist.

Begründung

Erklärungen können nach Artikel 32 des Geschäftsreglements des Nationalrats (GRN) "zu wichtigen Ereignissen oder Problemen der Aussen- oder Innenpolitik" abgegeben werden. Da Erklärungen also eine gewisse Tragweite des Gegenstands voraussetzen, dürfen sie nicht zur Tagesordnung werden, sondern müssen für besondere Ereignisse der Schweizer Politik vorbehalten bleiben. Die Nutzung dieses Instruments hat aber in der letzten Zeit stark zugenommen (eine Recherche auf der Website des Parlaments zeigt, dass in den 18 Jahren zwischen 2002 und 2020 sechs Erklärungen und in den drei Jahren seit 2020 weitere sechs Erklärungen angenommen worden sind). Des Weiteren sieht das Verfahren eine Diskussion in lediglich einem der Räte und dann die Abstimmung oder das Zurückweisen an die Kommission vor. Es gibt weder einen Austausch zwischen den Räten noch eine Stellungnahme des Bundesrats, und der Entwurf wird entweder definitiv angenommen, wonach der für den Rat bindend ist, oder abgelehnt.

In diesem Kontext wäre es angebracht, bei der Abstimmung einen Schwellenwert vorzusehen, indem ein qualifiziertes Mehr der Mitglieder des Rats eingeführt wird. Dies soll sicherstellen, dass:

- das Verfahren für besondere Momente vorbehalten bleibt,

- die Position, die in der Erklärung zum Ausdruck kommt, im Rat breite Unterstützung geniesst,

- es sich nicht um ein Zufallsmehr handelt.

Zudem muss in Betracht gezogen werden, das Verfahren um die Möglichkeit zu ergänzen, vor der Abstimmung die Meinung des Bundesrates einzuholen, damit der Rat in voller Kenntnis der Sache abstimmen kann.