23.4198 · Motion · 2023-09-28
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, an die EDK die folgenden Forderungen zu stellen:
Ein neues Curriculum muss der Entwicklung der Kinder der Zyklen 1 und 2 angepasst werden.
Die Lehrpersonen des Zyklus 1 müssen in allen Fächern ausgebildet werden.
In jedem Schuljahr und Unterrichtsfach müssen verbindliche Jahresstoffziele formuliert werden.
Bereits im ersten Semester der PH-Studierenden bis zu deren Studienabschluss muss bei der Didaktik und Methodik ein Ausbildungsschwerpunkt gesetzt werden.
Praktische Einsätze in Schulklassen mit Hospitieren, der Durchführung von Sequenzen und anschliessendem Analysieren mit der Praktikumsbetreuung sind zwingend.
Neue Lehrmittel sollten unter Einbezug von im Schuldienststehenden Lehrpersonen entwickelt werden.
Nach deren bewährtem Einsatz in Testklassen sollen sie schweizweit eingesetzt und damit eine Harmonisierung erzielt werden.
Begründung
Idealerweise müssten im Schuldienststehende Fachdidaktik unterrichten, also lehren, wie Kindern der Schulstoff nahegebracht wird.
Lehrpersonen müssen Allrounder sein, eine hohe Sozialkompetenz aufweisen und musisch und handwerkliche Fähigkeiten besitzen, damit sie jedes Kind als einzigartige Persönlichkeit umfassend fördern können - wie Pestalozzi gefordert - mit Berücksichtigung von Kopf, Herz und Hand.
Obschon vielerorts die Eingangsstufe immer noch Kindergarten genannt wird, ist weder der Lehrplan noch die Ausbildung der Altersstufe von 4- und 5- Jährigen angepasst. Auch von den langen Präsenzzeiten, dem Blockunterricht (vier Lektionen pro Morgen), werden die meisten Vierjährigen überfordert. Das schulähnliche Lernen zum Beispiel anhand von Arbeitsblättern ist nicht altersgerecht. Das Vernachlässigen des freien Spiels und der Mangel an Sinnes- und Bewegungserfahrungen vor allem auch in der Natur, zeigen negative Folgen für unsere Kleinsten.
Das Selbst-Einteilen von Aufgaben aus Wochenplänen – oft in drei bis vier Fächern - ist ebenfalls nicht altersgerecht, überfordert viele Kinder und führt zu Frustrationen.
Es erstaunt, dass der Wichtigkeit der Beziehung von Lehrperson/Kind fürs Lernen kaum Beachtung geschenkt wird.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Die Lehrerinnen- und Lehrerbildung für die obligatorische Schule fällt in die Zuständigkeit der Kantone. Der Bundesrat hat in diesem Bereich weder die Kompetenz, die Ausbildung inhaltlich zu bestimmen, noch Forderungen an die Kantone zu stellen. Die Anforderungen an die Ausbildung von Primarlehrpersonen sind im Reglement der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) vom 28. März 2019 über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen (Anerkennungsreglement EDK1) festgelegt.Die Kantone haben sich 2009 im Sinne der Motionärin dafür ausgesprochen, dass die Lehrpersonen für die Vorschul- und Primarstufe eine möglichst breite, generalistische Ausbildung erhalten. Entsprechend legt das Anerkennungsreglement der EDK fest, dass angehende Lehrpersonen mindestens in der Hälfte der Fächer des Lehrplans ausgebildet werden müssen. Die Kantone haben sich auf ein Minimum von sechs Fächern geeinigt (vgl. Art. 13 Abs. 2 Anerkennungsreglement EDK). Didaktik und Methodik sind gemäss swissuniversities ebenfalls bereits heute von Studienbeginn weg zentral in der Ausbildung von Lehrpersonen. Auch die berufspraktische Ausbildung ist im Anerkennungsreglement der EDK mit einem Umfang von 36 bis 54 ECTS-Punkten vorgeschrieben und wird an allen Pädagogischen Hochschulen umgesetzt. Die zuständige EDK-Anerkennungskommission prüft zudem die Einhaltung aller Mindestvorgaben im Rahmen der periodischen Überprüfung der Ausbildungsgänge. Zu den Inhalten der schulischen Bildung hat die EDK 2011 nationale Bildungsziele definiert, die in die sprachregionalen Lehrpläne eingeflossen sind. Gemäss dem Generalsekretariat der EDK ist der Einbezug von Lehrpersonen bei der Entwicklung von Lehrmitteln und bei deren Test in der Schulpraxis ebenfalls Standard. Es erinnert zudem daran, dass der Auftrag zur Harmonisierung des Schulwesens gemäss Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung nicht auch die Harmonisierung der Lehrmittel umfasst.1 www.edk.ch > Dokumentation > Rechtstexte und Beschlüsse > Rechtssammlung > 4.2.2.10
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.