23.4201 · Motion · 2023-09-28
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, an die EDK die folgenden Forderungen zu stellen:
Das Fremdsprachenlernen muss auf das 5. Schuljahr verlegt werden.
Begründung
Das Versprechen bei der HarmoS-Abstimmung, den Fremdsprachenunterricht in den verschiedenen Kantonen zu harmonisieren, wurde nicht umgesetzt. Stattdessen führten einige Kantone für das Frühsprachenlernen zusätzlich eine fragwürdige Didaktik ein, dies trotz kritischen Stimmen von Lehrpersonen, Pädagogen und Sprachwissenschaftlern.
Die Kinder sollen in ein Sprachbad eintauchen. Das Bad ist gross wie ein See, die Kinder sind Nichtschwimmer/-innen. Doch Schwimmhilfen (Rechtschreibung, Grammatik oder Wörtlilernen) sind nicht vorgesehen. Es ist aber erwiesen, dass diese Art von Sprachenlernen nur möglich ist, wenn ein Kind mind. 40% seiner Wachzeit mit dieser Fremdsprache konfrontiert ist. Deshalb war von Anfang an klar, dass diese Lehrmittel mit fantasievollen Geschichten, aber kaum alltagstaugliche Wörter und Situation enthalten, für das Sprachenlernen mit 2-3 Lektionen pro Woche nicht taugen würden.
Die Sprachforscherin Simone Pfenninger hat die Sprachkompetenzen der Frühenglisch- mit Spätenglischlernenden verglichen und dabei Folgendes herausgefunden:
Spätlernende sind motivierter und holen den Vorsprung der Frühlernenden in kurzer Zeit auf.
Wegen den Defiziten der Frühlernenden in der deutschen Sprache fällt den Kindern das Fremdsprachenlernen schwerer.
Eine gefestigte Sprachbasis ist positiv für den Fremdsprachenerwerb. Deshalb drängt sich eine Verschiebung des Sprachenlernens auf das 5. Schuljahr auf.
Diese Forderung muss berücksichtigt werden, insbesondere weil unsere Mittelstufenschulkinder mit einem übervollen Stundenplan belastet, ja oft auch überfordert sind. Bei Kindern mit Migrationshintergrund (ca. 30 Prozent) müssen wir berücksichtigen, dass sie neben ihrer Heimatsprache, die Mundart und die Standartsprache, aber auch noch eine Fremdsprache erlernen müssen, was für viele Kinder eine Überforderung ist. Mehrere andere Studien kommen zum Schluss, dass das Frühsprachenlernen (ab der dritten Klasse) bei Schulabschluss nicht zu besseren Fremdsprachkenntnissen führen würde, hingegen der zeitliche und finanzielle Aufwand erheblich sei. Deshalb ist es an der Zeit, dieses Experiment einzustellen, und damit die Pensen zu reduzieren.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Für die obligatorische Schule sind die Kantone zuständig (Art. 62 BV) und es ist nicht Aufgabe des Bundes, diesbezüglich Forderungen an die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) zu stellen.Mit der Strategie der EDK zum Sprachenunterricht in der obligatorischen Schule vom 25. März 2004 (www.edk.ch > Themen > Stufenübergreifende Themen > Sprachen und Austausch > Dokumentation zum Sprachenunterricht > Beschlüsse der EDK) haben sich die Kantone auf eine gemeinsame Zielsetzung für ein verbessertes Sprachenlernen in der Schweiz verständigt. Im Grundsatz soll das Potential unseres mehrsprachigen Landes und dasjenige des frühen Sprachenlernens bestmöglich genutzt werden können. Diese Einigung umfasst auch das Erlernen der Erstsprache. Für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund unterstützen die Kantone durch organisatorische Massnahmen die von den Herkunftsländern und den verschiedenen Sprachgemeinschaften durchgeführten Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur.Die Eckwerte der Sprachenstrategie haben Eingang in die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) vom 14. Juni 2007 (www.edk.ch > Themen > Obligatorische Schule > Rechtliche Grundlagen) gefunden und sind für die Beitrittskantone verbindlich. Das HarmoS-Konkordat hält fest, dass spätestens ab dem 5. Schuljahr (HarmoS) eine erste Fremdsprache und ab dem 7. Schuljahr (HarmoS) eine zweite Fremdsprache unterrichtet wird. Die Motion empfiehlt, den Beginn des Unterrichts einer ersten Fremdsprache auf das 5. Jahr, d. h. das 7. Schuljahr gemäss HarmoS zu verschieben.Ende Schuljahr 2021–2022 haben alle Kantone den Beginn des Unterrichts einer ersten Fremdsprache ab dem 5. Schuljahr (HarmoS) eingeführt. In einigen Kantonen wurden zwischen 2015 und 2018 Initiativen eingereicht, die forderten, bis zum Abschluss der Primarstufe nur eine Fremdsprache zu unterrichten. Diese wurden alle abgelehnt. Fast alle Kantone haben ausserdem den Beginn des Unterrichts einer zweiten Fremdsprache ab dem 7. Schuljahr (HarmoS) eingeführt. Die Reihenfolge der Einführung (zweite Landessprache oder Englisch) wird auf regionaler Ebene koordiniert. Das HarmoS-Konkordat entspricht dem Verfassungsauftrag (Art. 62 BV) und dem politischen Willen der Kantone, Eckwerte der obligatorischen Schule zu harmonisieren. Die Gestaltung der Stundentafeln sowie der Einsatz von Lehrmitteln liegen in der Kompetenz der Kantone. Erkenntnisse aus der Bildungsforschung fliessen mit ein.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.