23.4219 · Interpellation · 2023-09-28
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Die Schweizerischen Nationalbank (SNB) ist an Transaktionen von Geldern in die Islamische Republik Iran beteiligt. Im Sommer wurde bekannt, dass die USA 6 Milliarden Dollar, die bislang in Südkorea blockiert waren, für die islamische Republik freigegeben haben. Die Schweiz hat die Rolle der Vermittlerin übernommen und die Gelder von südkoreanischen Won in Euro getauscht und nach Katar überwiesen. Von Seiten der Schweiz und den USA ist zu vernehmen, dass die Gelder nur für medizinische Güter eingesetzt werden können. Der iranische Präsident Ebrahim Raisi hingegen lässt verlautbaren, dass die Gelder in die «heimische Produktion» investiert werden sollen. Menschenrechtsaktivist:innen befürchten, dass die Repression gegenüber der Bevölkerung mit dem neuen Mittelfluss weiter verstärkt wird.
Die Überweisung der Gelder an die Islamische Republik steht - wie diese Woche deutlich wurde - im Zusammenhang mit einem Gefangenenaustausch zwischen den USA und der islamischen Republik, der mitunter durch die Schweiz vermittelt wurde. In dessen Rahmen wurden fünf verurteilte bzw. angeklagte Iraner freigelassen, denen u. a. Spionage und die Umgehung der internationalen Sanktionen zur Last gelegt wurde. Mit der Freilassung der fünf iranischen Gefangenen durch die USA und die Überweisung der blockierten Gelder würde die Islamischen Republik in ihrer Geiseldiplomatie bestärkt - so Menschenrechtler:innen.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Weshalb bietet die SNB der Islamischen Republik die Dienstleistung des Währungstausches an?
2. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die mithilfe der SNB an die islamische Republik überwiesenen Gelder tatsächlich für medizinische Güter aufgewendet und nicht in den Repressionsapparat investiert werden?
3. Wie stellt sich der Bundesrat zu einem immer wieder geäusserten Vorwurf, dass mit der Überweisung von 6 Milliarden Franken die "Geiseldiplomatie der islamischen Republik" belohnt werden würde?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Schweiz übernahm dieses Mandat als Schutzmacht der USA in Iran und im Rahmen ihrer Guten Dienste auf ausdrücklichen Wunsch aller beteiligten Parteien.
2. Die USA haben in Katar einen Zahlungskanal eingerichtet, der ausschliesslich Transaktionen für nicht sanktionierte humanitäre Güter (Nahrungsmittel, Medikamente, medizinische Geräte, landwirtschaftliche Produkte) erlaubt. Die USA überwachen die Einhaltung dieser Regeln. Die Verwendung der Gelder steht im Einklang mit den internationalen Sanktionen gegenüber Iran.
3. Die Gelder gehören Iran und stammen aus iranischen Ölgeschäften mit Südkorea. Dieses Geld, welches auf Konten in Südkorea lag, wurde von den USA im Zuge der Aufkündigung des Gemeinsamen umfassenden Aktionsplans (Atomabkommen mit Iran) und der Verschärfung der Sanktionen gegen Iran gesperrt. Die Überweisung der gesperrten Gelder aus Südkorea für humanitäre Zwecke war Teil der Vereinbarung zwischen den USA und Iran, die schliesslich zum Gefangenenaustausch führte und von der Schweiz im Rahmen ihres Schutzmachtmandats vermittelt wurde.