23.4236 · Postulat · 2023-09-28
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Lithium-Ionen-Batterien sind gefährlich für die Umwelt und verursachen immer öfter Brände. Sie sind allgegenwärtig und die Probleme, die sie verursachen, nehmen wegen der Einweg-E-Zigaretten immer grössere Dimensionen an. Der Markt wird überschwemmt mit solchen Geräten. In England werden schätzungsweise fünf Millionen Stück pro Woche weggeworfen. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle landen sie in der Umwelt, wie dem schon bei Zigarettenstummeln so ist, oder sie werden in den Hausabfall geworfen. Nur sehr selten werden sie als Elektroschrott entsorgt. Einige kürzlich ergriffene Initiativen für das Recyceln von E-Zigaretten zeigten nur sehr beschränkt Wirkung.
Der Bundesrat wird beauftragt, einen ausführlichen Bericht zu erstellen mit den folgenden Zielen:
1. Einschätzung der Tragweite des Problems in all seinen Aspekten, einschliesslich Prognosen über die zukünftige Entwicklung.
2. Einschätzung der Kosten, die durch diese Abfälle zusätzlich entstehen, insbesondere in Bezug auf die Brände in den Mülldeponien, aber auch allgemein, über den ganzen Zyklus gesehen, von der Verschmutzung bis zum Recycling.
3. Auflistung der Monitoringmassnahmen, die Bund und Kantone bereits ergriffen haben und welche es noch braucht.
4. Auflistung der Schutz- und Regulierungsmassnahmen, die (vom Bundesamt für Umwelt) schon ergriffen wurden und welche noch getroffen werden müssen, um die gefährdeten Anlagen, deren Personal und die Umwelt zu schützen.
Begründung
Am 31. Juli wurde in der Sendung 19h30 von RTS berichtet, dass es in Recyclingcentern und Kehrichtverbrennungsanlagen vermehrt zu Bränden aufgrund von Lithium-Ionen-Batterien kommt. Allein im Juni und Juli dieses Jahres waren mehr als zwei Dutzend Abfallsortierungsanlagen von solchen Bränden betroffen. Laut dem Geschäftsführer der Abfallsortierungsanlage Serbeco in Satigny (GE) sind E-Zigaretten eine neue Gefahrenquelle. Die Anlagen rüsten sich mit Brandmauern, Feuerlöschern, speziellen Containern usw. aus.
Der Brand im Juli in Cressier (bei dem 60 Feuerwehrleute im Einsatz waren) und der in Wallisellen (der erst nach sechs Stunden gelöscht werden konnte) zeigen, wie gefährliche diese Brände sind. Die Zwischenfälle häufen sich. Im Mai zum Beispiel entzündete sich auf einem Flug von Genf nach Amsterdam die Batterie einer E-Zigaretten in einem Handgepäckstück.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Einweg-E-Zigaretten fallen in den Geltungsbereich der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG; SR 814.620). Sie müssen von der Konsumentin oder dem Konsumenten einer Händlerin oder einem Händler, einer Herstellerin oder einem Hersteller, einem Entsorgungsunternehmen oder einer öffentlichen Sammelstelle zurückgegeben werden. Händlerin und Händler sowie Herstellerin und Hersteller sind ihrerseits zur kostenlosen Rücknahme der Geräte verpflichtet und sind zuständig für deren umweltgerechte Entsorgung.Viele der Einweg-E-Zigaretten werden über Webshops im Ausland importiert. Es existieren daher zurzeit keine verlässlichen Zahlen zu den in Verkehr gebrachten Einweg-E-Zigaretten. Ebenso schwierig ist es zu evaluieren, wie sich der Verkauf von Einweg-E-Zigaretten künftig entwickeln wird. Der Einsatz von Lithium-Ionen-Batterien nimmt stetig zu. Sie werden nicht nur in Einweg-E-Zigaretten eingesetzt, sondern auch in vielen anderen Produkten (z.B. Textilien, Spielzeuge und Gartengeräte). Oft werden diese Produkte fälschlicherweise über den Hauskehricht entsorgt, ohne dass die Batterien vorgängig entfernt und der entsprechenden Separatsammlung übergeben werden. Das kann insbesondere in Müllwagen, in Kehrichtverbrennungsanlagen oder in den Sortieranlagen zu Bränden führen, da beschädigte Lithium-Ionen-Batterien hochentzündlich sind. Allerdings wird es nicht möglich sein, herauszufinden, ob die Lithium-Ionen-Batterie einer Einweg-E-Zigarette oder jene eines anderen Produkts den Brand verursacht hat. Aktuell sind im Parlament zwei Motionen hängig (23.3109 Clivaz Christophe und 23.3567 Klopfenstein Broggini), welche ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten fordern. Der Bundesrat verfügt mit Artikel 30a Umweltschutzgesetz (SR 814.01) über die Grundlage, die es ihm erlauben würde, das Inverkehrbringen von Produkten, die für den einmaligen und kurzfristigen Gebrauch bestimmt sind, zu verbieten. Sollte das Parlament die Motionen annehmen, wird der Bundesrat prüfen, wie Einweg-E-Zigaretten verboten werden können. Ob sich ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten auf Verordnungsebene rechtfertigen liesse, bedürfte einer Abwägung zwischen Nutzen und Umweltschädlichkeit sowie einer vertieften Prüfung, ob ein Verbot dieser Produkte mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz (insb. Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (GATT); SR 0.632.21) vereinbar ist. Es wären auch mildere Mittel zu prüfen. Dabei ist das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG; SR 946.51) zu berücksichtigen, wonach die Vorschriften der wichtigsten Handelspartner der Schweiz beachtet werden müssen (Art. 4 THG). Ein zusätzlicher Bericht ist nicht notwendig.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.