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23.4239 · Motion · 2023-09-28

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, den Fonds für klimabedingte Verluste und Schäden der Vereinten Nationen, sobald er geschaffen ist, finanziell zu unterstützen, und Schweizer Privatunternehmen, die hohe Treibhausgasemissionen verursachen, aufzufordern, dasselbe zu tun. Die Unternehmen, auch «Carbon Majors» genannt, sollen entsprechend ihrer jeweiligen historischen Verantwortung für den Klimawandel in den Fonds einzahlen. Der Bundesrat soll die öffentlichen und privaten Beiträge an diesen Fonds jährlich veröffentlichen.

Begründung

Seit mehreren Jahren wird durch den Warschauer Mechanismus für den Umgang mit Schäden und Verlusten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) sowie vom UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte und von zahlreichen anderen Institutionen anerkannt, dass es aufgrund des Klimawandels zu Menschenrechtsverletzungen kommt und dass es notwendig ist, die Verluste und Schäden zu kompensieren, die insbesondere kleine Inseln und am wenigsten entwickelte Länder infolge der Klimakrise erleiden.

In einer von Oxfam in Auftrag gegebenen Studie werden die volkswirtschaftlichen Kosten, die durch die Verluste und Schäden allein im Zeitraum zwischen heute und 2030 jährlich verursacht werden, auf 400 Milliarden Dollar geschätzt. Laut einer anderen Studie werden die Kosten für den gleichen Zeitraum allein in den Entwicklungsländern auf 290–580 Milliarden Dollar geschätzt. Es geht hier folglich um sehr hohe Beträge.

Deswegen haben die Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention an der 27. Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP27) in Scharm El-Scheich im November 2022 beschlossen, einen Entschädigungsfond für klimabedingte Verluste und Schäden zu schaffen. Die Staaten sind nun also aufgefordert, neben ihren Beiträgen zur Klimafinanzierung (100 Mrd. USD pro Jahr für die Anpassung an den Klimawandel und die Reduktion der CO2-Emissionen im globalen Süden) auch Beiträge an den Fonds zu leisten.

In einer Studie über die «Carbon Majors» vom Climate Accountability lnstitute (Rick Heede) wurden die historischen Emissionen der Schweizer Unternehmen Holcim und Nestlé berechnet. Die Zahlen zeigen, dass diese Grosskonzerne in einem grossen Ausmass für die weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich sind und damit auch für die in vielen Regionen entstandenen Verluste und Schäden. Daher ist es notwendig, dass diese Unternehmen entsprechend ihrer historischen Verantwortung in den Fonds für Verluste und Schäden der Vereinten Nationen einzahlen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der genannte Fonds zur Finanzierung von Schäden und Verlusten, welche durch den Klimawandel verursacht wurden, ist noch nicht operativ. Wichtige Eckwerte des Fonds wie die Gouvernanz, die möglichen Finanzierungsquellen sowie der thematische und geographische Fokus, werden zurzeit verhandelt und voraussichtlich im Rahmen der UN-Klimakonferenz in Dubai Ende des Jahres festgelegt. Die Schweiz wird sich in den Verhandlungen für eine bessere Verknüpfung bestehender Finanzierungsquellen, eine Verbreiterung der Geberbasis sowie innovative Finanzierungsansätze einsetzen, um die Mittel zur Unterstützung verletzlicher Entwicklungsländer bei der Bewältigung von Verlusten und Schäden im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Klimawandels zu erhöhen. Zudem setzt sich die Schweiz dafür ein, dass insbesondere auch hochemittierende und vermögende Schwellenländer einen Beitrag zum Fonds leisten. Angesichts der grossen benötigten Finanzvolumen bei der Verhinderung und Bewältigung von Verlusten und Schäden, begrüsst die Schweiz zudem die freiwillige Beteiligung des Privatsektors an der Kapitalisierung des neuen Fonds. Der Bundesrat wird erst nach dem Beschluss an der UN-Klimakonferenz zu den Eckwerten und der Operationalisierung des Fonds entscheiden, ob die Schweiz einen Beitrag leisten wird und falls ja, in welcher Höhe. Dabei wird er auch berücksichtigen, dass der zu etablierende Fonds nicht der einzige Kanal darstellt, Entwicklungsländer beim Umgang und der Finanzierung von Verlusten und Schäden zu unterstützen. Der Bund leistet bereits solche Unterstützung insbesondere über die internationale Zusammenarbeit mit Vorhaben in den Bereichen wie Klimaanpassung, Katastrophenvorbeugung und der humanitären Hilfe.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.