23.4243 · Interpellation · 2023-09-28
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Im Kanton Waadt folgt Abstimmungssonntag auf Abstimmungssonntag und bei Abstimmungen auf Gemeindeebene ähneln sich die Resultate, wenn die Bevölkerung der vielen Städte und grossen Ortschaften aufgefordert wird, über quartierbezogene Projekte abzustimmen, die ‒ wie es das RPG vorsieht ‒ die Verdichtung von bebauten Gebieten vorsehen.
Das Beispiel der Abstimmung in Blonay – Saint‐Légier von diesem Wochenende ist krass. Es handelt sich um ein Projekt mit acht Immobilien auf einer Bauparzelle von 18 000 Quadratmetern in der Nähe des Zentrums von Blonay und den öffentlichen Verkehrsmitteln. Dieses Projekt wurde mit mehr als 66 Prozent der Stimmen abgelehnt.
Es folgt damit den abgelehnten Bauprojekten insbesondere in Montreux, Crissier, Pully, Saint‑Sulpice, Jongny und Lausanne etc. Obwohl der Kanton Waadt hinsichtlich der Bevölkerungszahl der drittgrösste Kanton der Schweiz ist, scheinen die Bürgerinnen und Bürger der Städte und grossen Ortschaften Verdichtungsprojekte abzulehnen.
Kurz gesagt: Die Waadtländer Bevölkerung hat das RPG vor mehr als zehn Jahren angenommen und lehnt im jetzigen Zustand seine Anwendung ab.
Deshalb stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen :
‐ Gibt es Ähnlichkeiten zwischen den oben genannten ablehnenden Ergebnissen und anderen ablehnenden Ergebnissen in der Schweiz?
‐ Ist dieser Mangel an Information bei der Bevölkerung über die Anforderungen des RPG eine Waadtländer Besonderheit, die der Kanton Waadt so schnell wie möglich beheben muss?
‐ Welchen Einfluss haben diese ablehnenden Ergebnisse auf die bekannte Wohnungskrise in der Westschweiz?
‐ Scheint die Bevölkerung die Anwendung des RPG letztlich abzulehnen?
‐ Ist es zweckmässig, falls das RPG nicht anwendbar ist, dessen Anwendung zu sistieren, damit das Parlament schnell ein neues RPG auf den Weg bringen kann?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Nutzungsplanung ist in den meisten Kantonen Sache der Gemeinden. Diese weisen die Entscheidungskompetenz über die kommunale Nutzungsplanung in der Regel der kommunalen Legislative zu. Dies kann die Gemeindeversammlung oder ein Gemeindeparlament sein; der Beschluss kann zudem auch dem fakultativen oder obligatorischen Referendum unterstehen. Bundesrechtliche Vorgaben gibt es diesbezüglich nicht. Die vom Interpellanten gestellten Fragen sind im Einzelnen wie folgt zu beantworten:- Die in der Interpellation erwähnten Nutzungsplanungen sind dem Bundesrat nicht näher bekannt. Zudem hat der Bund keinen Überblick über die verschiedenen Nutzungsplanungen in den Kantonen. Er kann deshalb die konkrete Planungssituation in einem bestimmten Kanton nicht mit derjenigen in anderen Kantonen vergleichen.- Gemäss Artikel 4 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) haben die Planungsbehörden die Bevölkerung über die Ziele und den Ablauf der Planungen nach diesem Gesetz zu informieren. Der Bundesrat geht davon aus, dass dies auch in den in der Interpellation genannten Fällen geschehen ist und nimmt daher nicht an, dass die Stimmberechtigten aufgrund ungenügender Information entschieden haben.- Eine wichtige Massnahme zur Linderung der Wohnungsknappheit ist die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum. Wenn dies aufgrund fehlender Planungsgrundlagen nicht möglich ist, entfällt der entsprechende Lösungsbeitrag. - Die Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes zur Siedlungsentwicklung nach innen wurden von den Schweizer Stimmberechtigten am 3. März 2013 mit einem Ja-Stimmenanteil von 63 Prozent deutlich angenommen. Es besteht kein Grund zur Annahme, dass die Bevölkerung heute nicht mehr hinter dieser Gesetzesrevision steht.- Aus Sicht des Bundesrates besteht daher kein Anlass, die Bestimmungen über die Siedlungsentwicklung nach innen zu ändern.