Lexipedia

23.4251 · Interpellation · 2023-09-29

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Mehrere hochrangige Mitarbeitende verlassen die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma. Dabei ist gerade in der aktuellen Situation mit der neuen Monsterbank UBS eine Schwächung der Aufsichtsbehörde höchst problematisch.

Daher bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist der Bundesrat alarmiert über den reihenweisen Verlust von Führungspersonal bei der Finanzmarktaufsicht?

  2. Eine Lehre aus der CS-Krise ist, dass die Finma gestärkt werden muss. Wenn wichtige Führungspersonen die Finma verlassen, wird diese noch zusätzlich geschwächt. Was unternimmt der Bundesrat, um diese fatale Entwicklung sofort zu stoppen und die Reputation und Stabilität der FINMA rasch wiederherzustellen? Bis zu den Ergebnissen der PUK kann nicht gewartet werden.

  3. Seit wann weiss das EFD von den internen Differenzen bei der FINMA?

  4. Hat das EFD Anstrengungen unternommen, um mehr über die Hintergründe der Kündigungen zu erfahren? Was waren die Erkenntnisse dieser Abklärungen?

  5. Wie hat das EFD reagiert und welche Massnahmen wurden ergriffen, nachdem neben dem Direktor weitere leitende Mitarbeitende gekündigt haben?

  6. Hat das EFD Kenntnis von Austrittsgesprächen mit den beiden abgetretenen Direktoren? Gab es daraus Hinweise auf interne Konflikte?

  7. Hat der frühere Vorsteher EFD die aktuelle Vorsteherin EFD über mögliche Differenzen innerhalb der FINMA informiert?

  8. Wer ist zuständig für die Anordnung einer Administrativuntersuchung gemäss Art. 27a RVOV, wenn bei der FINMA eine Abklärung angezeigt ist, ob ein Sachverhalt vorliegt, der im öffentlichen Interesse ein Einschreiten von Amtes wegen erfordert?

  9. In einem Interview verweist die Vorsteherin des EFD auf die Untersuchungen der PUK. Was spricht dagegen, parallel zu den laufenden Arbeiten der PUK eine unabhängige Administrativuntersuchung in Auftrag zu geben?

  10. Die internationale Finanzmarktaufsicht hat sich bereits in der Vergangenheit über die schwache Aufsicht in der Schweiz über die international systemrelevanten Schweizer Banken besorgt gezeigt. Hat es bereits internationale Reaktionen zu den Personalproblemen bei der Finma gegeben? Was gedenkt der Bundesrat zu tun, damit die Schweiz hier kein internationales Reputationsrisiko eingeht?

Stellungnahme des Bundesrates

Fragen 1.-7./10. Die FINMA ist eine Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie geniesst gemäss ihrer gesetzlichen Konzeption eine erhebliche Autonomie und übt ihre Aufsichtstätigkeit unabhängig und selbstständig aus. Zu diesem Zweck wurde die FINMA bei ihrer Gründung mit ausgeprägter funktioneller, institutioneller, finanzieller und personeller Unabhängigkeit ausgestattet. Die operative Verantwortung für die Personalpolitik und die Personalentscheide der FINMA liegen entsprechend bei der Geschäftsleitung, die strategische Verantwortung und die Überwachung der Geschäftsleitung beim Verwaltungsrat der FINMA. Der Bundesrat muss lediglich gewährleisten, dass die FINMA ihre Aufgaben in angemessener Qualität und in gewünschtem Ausmass erfüllen kann. Zur Sicherstellung der Aufgabenerfüllung hat er verschiedene Steuerungsinstrumente. Unter anderem findet jährlich eine Aussprache des Bundesrats mit der Leitung der FINMA statt. Das EFD als zuständige Eignerstelle ist in regelmässigem Kontakt mit der FINMA. In den verschiedenen Austauschen werden aktuelle Fragen der Regulierung und Aufsicht, aber auch die Ressourcen und Prozesse der FINMA erörtert, inklusive Personaländerungen, die für die Funktionsfähigkeit der FINMA relevant sind. Im Nachgang zu den Abgängen seit Sommer 2023 hat sich das EFD im Rahmen dieser Kontakte über die allgemeine und aktuelle personelle und organisatorische Situation der FINMA informieren lassen: Demnach fanden in den letzten fünf Jahren insgesamt neun Austritte aus der Geschäftsleitung statt. In diesem Jahr kam es zu zwei Austritten (inkl. Direktor). Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit von Geschäftsleitungsmitgliedern beim Austritt beträgt 8,6 Jahre. Zurzeit ist auf dieser Stufe einzig beim Direktor / bei der Direktorin die definitive Besetzung der Stelle offen. Die FINMA wendet sowohl ein anonymes quantitatives Austrittsmonitoring als auch qualitative Austrittsinterviews an. Die Ergebnisse der Austrittsinterviews dienen dem Erkennen von speziellem Handlungsbedarf. Der Verwaltungsrat hat sich nach Angabe der FINMA in verschiedener Zusammensetzung intensiv mit dem Abgang des Direktors auseinandergesetzt und die Hintergründe eingehend analysiert. Die allgemeine Personalfluktuation beträgt per Q3/2023 (letzte 12 Monate) 5,3% und liegt damit am unteren Rand der Soll-Werte. Aus Sicht des Bundesrates ist es für die Wirksamkeit und die Reputation der Finanzmarktaufsicht zentral, dass die FINMA organisatorisch und personell hinreichend aufgestellt ist, inkl. Qualifikation der Personalressourcen zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Höchste Priorität misst er der Neubesetzung der vakanten Direktorenstelle bei. Fragen 8.-9. Zur Ausübung interner Überwachungs- und Kontrollfunktionen ist primär der Verwaltungsrat der FINMA zuständig (Art. 9 Abs. 1 Bst. e FINMAG). Ob und in welchem Umfang eine externe Stelle eine Administrativuntersuchung gemäss Art. 27a RVOV gegenüber der FINMA als Einheit der dezentralen Verwaltung, notabene als unabhängige Anstalt mit einer wirtschaftspolizeilichen Aufsichtsfunktion, anordnen kann, ist eine anspruchsvolle Rechtsfrage. Aufgrund der ausgeprägten Unabhängigkeit wäre grösste Zurückhaltung am Platz. Die Frage kann an dieser Stelle letztlich aber offenbleiben, da ein solches Mittel mit Bezug auf die FINMA in jedem Fall subsidiär zur Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zu ergreifen wäre, welche die Geschäftsführung der relevanten Behörden, darunter auch die FINMA, in Bezug auf die Rechtmässigkeit, die Zweckmässigkeit und die Wirksamkeit im Kontext der CS-Notfusion untersucht.