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23.4294 · Postulat · 2023-09-29

Justiz- und Polizeidepartement

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie das Verhältnis von Kirche und Staat auf den verschiedenen Staatsebenen entflochten und auf eine klare und transparente Grundlage gestellt werden kann. Dabei sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie ist das Verhältnis zwischen den Religionsgemeinschaften, namentlich den Landeskirchen, und dem Staat (Bund, Kantonen und Gemeinden) heute geregelt?

  2. Welche Beiträge erhalten die Religionsgemeinschaften von der öffentlichen Hand? Was sind die gesetzlichen oder vertraglichen Grundlagen dafür? Wie erfolgt die Aufsicht über die Verwendung der Beiträge?

  3. Welche Leistungen werden mit finanzieller Unterstützung der öffentlichen Hand von den Religionsgemeinschaften erbracht, beispielsweise im sozialen und gesellschaftlichen Bereich? Was sind die gesetzlichen oder vertraglichen Grundlagen dafür? Wie erfolgt die Aufsicht über die Verwendung der öffentlichen Gelder?

  4. Welche besonderen Rechte und Pflichten haben die Religionsgemeinschaften im Verhältnis zum Staat (Bund, Kantone und Gemeinden)?

  5. Mit welchen Massnahmen könnte das Verhältnis von Kirchen und Staat entflochten werden? Welche Vor- und Nachteile hätte es insbesondere, wenn Leistungen von gesamtgesellschaftlichem Interesse, die die Landeskirchen oder andere Religionsgemeinschaften heute übernehmen, künftig im Rahmen von Leistungsverträgen erbracht würden?

Begründung

Das Verhältnis zwischen den Landeskirchen und dem Staat ist historisch gewachsen und hat im Prozess der Säkularisierung viele Veränderungen erlebt. In den meisten Kantonen gibt es bis heute Landeskirchen mit diversen Privilegien: Vom Inkasso der Kirchensteuern über direkte Beiträge aus dem kantonalen Haushalt bis zu politischer Mitsprache in gewissen Bereichen.

Ein liberaler Staat verhält sich in religiösen Fragen neutral, beteiligt sich nicht an Kultushandlungen und sorgt für ein friedliches Zusammenleben zwischen den Religionsgemeinschaften.

Die Religionsgemeinschaften, insbesondere die Landeskirchen, erbringen im sozialen und gesellschaftlichen Bereich viele Leistungen, die wichtig und wertvoll sind. Diese Leistungen werden anerkannt und verdienen Wertschätzung. Es braucht aber eine klare und transparente Regelung der staatlichen Beiträge. Das ist auch im Interesse der Landeskirchen, da sauber geklärte Aufgaben und Gegenleistungen das Vertrauen der Bevölkerung in die Institutionen stärken.

Antrag des Bundesrates

Annahme (teilweise)

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist von den Vorgängen in der katholischen Kirche sehr betroffen. Er erwartet, dass sämtliche kantonalen Behörden einschliesslich der Staatsanwaltschaften ihre Aufgaben wahrnehmen. In diesem Zusammenhang sind die in diesem Postulat aufgeworfenen Fragen von Relevanz.Im Rahmen des nationalen Forschungsprogramms 58 des schweizerischen Nationsfonds zum Thema "Religionsgemeinschaften, Staat und Gesellschaft" sind mehrjährige Studien durchgeführt worden, die einen Teil der vorliegenden Fragen beantworten. Der Bundesrat ist bereit, in Ergänzung zu diesen Forschungsergebnissen auf die Fragen 1-4 des Postulats einen Bericht am Beispiel von exemplarischen Kantonen zu erstellen. Wie im Postulat selbst ausgeführt, ist das Verhältnis zwischen den Landeskirchen und dem Staat historisch gewachsen. Dieser Hintergrund spiegelt sich in den vielfältigen kantonalen und möglicherweise auch kommunalen Regelungen des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat wider. Entsprechend sind gemäss Artikel 72 der Bundesverfassung (BV; SR 101) die Kantone für die Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat zuständig. Diese föderale Ordnung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat ist bislang unumstritten. Entsprechend erachtet sich der Bundesrat für die Beantwortung von Frage 5 des Postulats als unzuständig.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Fragen 1 bis 4 und die Ablehnung der Frage 5 des Postulats.

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