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23.4298 · Interpellation · 2023-09-29

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

In einer Zeit, in der alle darüber sprechen, die bald untragbare Belastung der Bevölkerung aufgrund der Gesundheitskosten zu verringern, hinterfragen ältere Menschen zu Recht die Legitimität von Tarifpositionen, aufgrund derer Ärztinnen und Ärzte «bei Kindern unter 6 Jahren und Personen über 75 Jahren» zusätzliche Beträge verrechnen können. Diese Beträge machen die Rechnung erheblich – manchmal sogar um die Hälfte – teurer.

1. Was rechtfertigt die Gleichsetzung von Personen über 75 Jahren mit Kindern unter 6 Jahren im Tarmed?
2. Was ist im Allgemeinen die Begründung für diese Überfakturierung, für die die betroffenen Patientinnen und Patienten keinerlei nachvollziehbaren Zusammenhang mit den zusätzlichen Leistungen ihrer Ärztin oder ihres Arztes sehen?
3. Gedenkt der Bundesrat, dem, was ältere Personen als Unrecht und Missstand erachten, ein Ende zu setzen?

Stellungnahme des Bundesrates

Im Rahmen der Anpassung der Tarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen TARMED per 1. Januar 2018 hat der Bundesrat die Mengenlimitationen (maximale Anzahl Male, die eine TARMED-Position verrechnet werden darf) für bestimmte Alters- und Patientengruppen heraufgesetzt. Insbesondere wurden für Kinder unter 6 Jahren und Personen über 75 Jahren doppelt so hohe Limitationen festgelegt, da diese Personengruppen besondere Behandlungen benötigen können. Die Grenze von 6 Jahren wurde aufgrund der erhöhten Urteilsfähigkeit von Kindern ab dem Zeitpunkt der Einschulung festgelegt. Die Grenze von 75 Jahren wurde gewählt, weil ab diesem Alter das Risiko von Mehrfacherkrankungen steigt. Die Positionen für Kinder unter 6 Jahren und Personen über 75 Jahren stellen keinesfalls eine Schlechterstellung dieser Patientengruppen dar, sondern bieten den medizinischen Leistungserbringern die Möglichkeit, eine längere Behandlungszeit abzurechnen, wenn diese auch tatsächlich benötigt wurde. Der Entscheid, Positionen zu schaffen, die gleichzeitig Kinder unter 6 Jahren und Personen über 75 Jahren umfassen, beinhaltet somit keine besondere Wertung, sondern entspricht vielmehr rein technischen Überlegungen und dem Bedürfnis nach eindeutigen Positionsbezeichnungen für die Nutzerinnen und Nutzer der TARMED-Tarifstruktur. Dabei können die Patientinnen und Patienten selbst kontrollieren, ob die für die Konsultation verrechnete Gesamtzeit auch tatsächlich der Zeit entspricht, die der Arzt oder die Ärztin dafür aufgewendet hat.

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